Muss ich als Eigentümer eines Hauses Miete verlangen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist dein Haus, folglich kannst du wirtschaften wie du willst. Du mußt keine Miete verlangen, bekommst du auch die anteiligen Kosten nicht erstattet.

Jedoch solltest du dir überlegen, ob du deinem Kumpel auch die Nebenkosten erlassen willst.

Darfst Du machen, aber Du kannst dann eben nichts von der Steuer absetzen.

Sollte es ein Mehrfamilienhaus sein in dem noch andere Mieter wohnen, so muss Dein Kumpel oder Du die Nebenkosten tragen, denn die müssen durch alle Parteien die Haus wohnen bezahlt werden, entweder nach Wohnfläche und oder nach Personenzahl.

Das Finanzamt wird da wohl nicht mitspielen, wenn du eine Wohnung kostenlos einem Bekannten überlässt.

Erkundige dich da mal genau. Es kann schon Probleme damit geben, wenn du Verwandten eine Wohnung zu äusserst günstigen Mietpreisen überlässt. Z.-B. 600.--€ Miete verlangen könntest, aber nur 150.--€ verlangst.

Kenne einen Fall in dem das Finanzamt Probleme machte.

Schliesslich sind die steuerlichen Forderungen höher, wenn die Miete angepasst bezahlt wird. Darauf wurde vom Finanzamt geachtet.

Das darfst du machen. Niemand wird dadurch Probleme machen. Jedoch, wie du selber schon gesagt hast, kannst du für diese anteilige Fläche keine Kosten von der Steuer absetzen.

Doch warum sollste du auf Einnahmen verzichten, und somit auch auf Steuerentlastungen, die mehr ausmachen als du ahnst. Wenn dein Kumpel wenig Geld hat, dann kann er Hartz4 beantragen. Du würdest ihm ja schon entgegen kommen, wenn die Miete dann nicht höher ist als das Jobcenter genehmigt.

030345  28.04.2020, 08:46

Gibt es da nicht das Problem wegen der Quadratmeter?

Wenn die zu viel sind erlaubt das Jobcenter den Umzug nicht bzw muss er sich bei der errechnung der Mietkosten ja an den Durchschnitsmoetspiegel orientieren und kann nicht einfach 200Euro Kaltmiete für 120Quadratmeter verlangen oder?

Renick  28.04.2020, 10:14
@030345

Wegen der Miete wird das Jobcenter nicht die Kosten ablehnen. Wohl aber wegen der entsprechend hohen Nebenkosten, die bei der Größe dann nicht mehr angemessen sind. Auf das Jobcenter bin ich hier aber nicht eingegangen, weil das nicht Gegenstand der Frage war, es wurde nur nach dem steuerlichen Aspekt gefragt.

Du kannst bei Dir wohnen lassen wen Du willst auch ohne Geldfluß. Nur mit der Versicherung kann es Probleme geben wenn er z.B. was anzündet. Du kannst auch einen Vertrag aufsetzen ohne Geldfluß.