Hartz4 kann ich mietfrei bei Bekannten einziehen?

4 Antworten

Ich würde es vorher trotzdem ruhig einmal mit dem Jobcenter absprechen, gerade wenn du jetzt aktuell in einer Mietwohnung lebst, damit die Leistungen für die Unterkunftskosten rechtzeitigt eingestellt werden können.

Ansonst spricht ja eigentlich nichts dagegen (Wenn du über 25 bist).

Wenn ihr zwei getrennte Wohnbereiche habt, werdet ihr eigentlich auch nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Es kann natürlich sein, dass das Jobcenter mal nachfragt, aber wenn du es denen so erklärst, müsste es klappen.

Das Finanzamt will eigentlich nur informiert werden, wenn Miete gezahlt wird.

Ich wüßte nicht, warum das nicht gehen sollte.

Was das Jobcenter Euch "vorwerfen" wird bzw. was das Finanzamt wollen wird, kann doch kein Mensch vorhersagen, da niemand Helleseher ist.

Wenn Du eine abgeschlosse Wohneinheit für Dich hast, das bildest Du m.M.n. Deine eigene BG.

Im schlimmsten Fall wärt Ihr beide eine Haushalts- bzw. eine Wohngemeinschaft.

Wenn Dein Kumpel Dich mietfrei dort wohnen läßt, dann braucht er m.M.n. auch keine Miete versteuern, da er ja keine bekommt.

Habe gehört das Finanzamt setzt in solchen Fällen eine Imaginäre Miete an die dann versteuert wird, stimmt das?

Wie kann man sich vorher absichern, nicht das ich blauäugig umziehen und er dann Steuern zahlen muss für eine Miete die er nicht kassiert.

Das könnte ich mir nicht leisten, da ich zur Zeit nur Hartz4 beziehe und nicht weiß wann ich wieder einen Job finde.

Das wäre in meinen Augen auch eine Unterstellung vom Staat da einem in diesem Fall etwas unterstellt wird was man nicht macht, nämlich Betrug.

@030345
Habe gehört das Finanzamt setzt in solchen Fällen eine Imaginäre Miete an die dann versteuert wird, stimmt das?
Wie kann man sich vorher absichern, nicht das ich blauäugig umziehen und er dann Steuern zahlen muss für eine Miete die er nicht kassiert.

Finanzamt und/oder Steuerberater fragen.

Warum will er denn keine Miete von Dir kassieren? Solange diese innert der sozialrechtlich zulässigen kommunalen Grenzen liegt, sollte das doch kein Problem sein.

Falls die neue Miete höher wäre als die jetzige, was vielleicht zur Folge hätte, daß das JC dem Umzug nicht zustimmen würde, dann setzt doch einfach die aktuelle Miete ein. Dann kann das Finanzamt die Steuer auf die tatsächliche Miete berechnen anstatt auf eine imaginäre.

@Agamemnon712

Weil die Wohnung zu groß ist das würde das Jobcenter nicht erlauben.

Und wenn er bei der Größe meine aktuelle Miete einsetzen würde wäre das weit unter dem Durchschnitt der Miete was soweit ich weiß nicht erlaubt ist?

@030345

Soweit ich weiß, ist für das Jobcenter die Miete an sich ausschlaggebend und nicht die Größe der Wohnung.

Ob Dein Bekannter Dir nun eine super-große Wohnung spottbillig vermieten darf oder ob nicht, muß er (s)einen Steuerberater fragen. Ich persönlich sehe nicht, warum das nicht gehen sollte.

Was das Jobcenter dazu sagt, ist wiederum eine andere Frage. Jobcenter fragen. Schriftlich und nicht anrufen, da nicht rechtssicher.

Schließe eine Leihvertrag ab. Der ist kostenlos. Da bleibt das Finanzamt vor der Tür.

Ein Wohnungsbesitzer darf keine Wohnung kostenlos oder mit ganz geringer Miete abgeben, das nennt sich "geldwerter Vorteil" und ist verboten.

Wenn diese Wohnung von seiner eigenen völlig abgeschlossen ist,  seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft.

Die Frage ist auch - kassiert der FS vom JC Geld für die Miete. Wenn ja wird es für mind. zwei Ämter interessant..

Das Finanzamt wird einen Mindestsatz i.H. von 50 % der ortsüblichen Miete als fiktiven Ertrag ansetzen bzw. akzeptieren.

@LouPing

Auf welcher Gesetzesgrundlage nimmt das Finanzamt einfach Geld?

Immerhin ist er so nett und bietet mir Lebensraum an der sonst leer stehen würde, nun will das Finanzamt Geld von ihm obwohl er nichts daran verdient?

@030345

Nochmal, die Frage ist - kassierst du Miete vom JC.

Wenn ja ist das Betrug.

@LouPing

Wenn er mich kostenlos da leben lässt ohne Mietvertrag kann ich keine Miete vom Jobcenter kassieren.

Da das Jobcenter einen Mietvertrag von mir sehen will.

Ein Wohnungsbesitzer darf keine Wohnung kostenlos oder mit ganz geringer Miete abgeben, das nennt sich "geldwerter Vorteil" und ist verboten.

Warum sollte er das nicht dürfen ? Das einzige was passieren kann, es können bei kostenfreier Überlassung keine anfallenden Werbungskosten abgesetzt werden.

@Antitroll1234

Was meinst du mit Werbungskosten?

@030345

Kosten der Instandsetzung und Unterrhaltung der Bausubstanz, die der Eigentümer zu tragen hat.