Muss er die Wände streichen?

9 Antworten

Ich meine er bekommt schließlich auch die volle Miete von uns

Ob Ihr verpflichtet seid, die volle Miete zu bezahlen oder ob Ihr was einbehalten könnt, weil die Wohnung nicht vom Vermieter renoviert an Euch übergeben wird, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Wenn da drin nicht direkt steht, ob die Wohnung renoviert zu übergeben ist, kann es jedoch sein, dass das ein Streitpunkt ist. Ihr seid der Meinung, Ihr hättet einen voll renovierte Wohnung angemietet und der Vermieter meint, Ihr hättet gemietet, wie besichtigt. Wenn dazu schriftlich nichts steht, ist eher von letzterem auszugehen und es ist durchaus üblich und sinnvoll, als Mieter die Wände selbst zu streichen.

Mal angenommen, Ihr besteht darauf, dass der Vermieter die Wände noch streicht, dann seid Ihr, sofern es sich um einen normalen Formularmietvertrag auf aktuellem Stand handelt, am bei Mietende auch verpflichtet, die Wohnung wieder renoviert zurück zu geben. Was das bedeutet, ist vor allem dann ein Streitpunkt, wenn die Mietdauer bis ca. 3 Jahre ist. Häufig sieht man nach dem Ausräumen dann nur relativ wenig Gebrauchsspuren und meint, das wäre schon ok, aber der Vermieter sieht das anders und verlangt von Euch, dass Ihr renoviert. Lehnt Ihr das dann ab, beauftragt der Vermieter selbst Handwerker und dann wird es richtig teuer und die Kosten behält er sich von der Kaution ein, sodass Ihr ihn ggf. auf Rückzahlung verklagen müßtet. Wohl mit schlechten Aussichten.

Streicht man selbst, kann man die Wohnung am Ende unrenoviert zurück geben und ein langwieriger, teurer Streit wird vermieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Da könnt ihr vom Vermieter nicht verlangen. Ihr bekommt die Wohnung wie gesehen, oder ihr nehmt sie nicht.

Allerdings kann der Vermieter, wenn er die Wohnung nicht renoviert an euch übergibt, dafür auch nicht von euch verlangen, dass ihr die Wohnung später beim Auszug renoviert zurück gebt. Das wäre dann nämlich erst die eigentliche Benachteiligung für euch, wenn ihr doppelt renovieren müsst, jetzt und später beim Auszug nochmal.

Sollte eine Klausel zur Renovierung in eurem Mietvertrag enthalten sein, wäre diese aus dem eben erklärten Grund unwirksam.

Je nach Mietvertrag streicht entweder der, der auszieht, oder der, der einzieht.

Wenn ihr jetzt streichen müsst, braucht ihr das theoretisch beim Auszug nicht mehr machen.

Kläre das mit deinem Vermieter und lass es im Mietvertrag festschreiben.

Das wird i.d.R. vertraglich vereinbart. Wenn du die Wohnung ungestrichen übernimmst, musst du sie beim Auszug auch nicht streichen. Hier musst du UNBEDINGT eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen.

Es kommt hier auf die vertragliche Vereinbarung an. Mietet Ihr explizit eine renovierte Wohnung, dann muss der Vermieter streichen. Wenn nicht, dann nicht.

Es gibt keinen automatischen Anspruch darauf, eine renovierte Wohnung übergeben zu bekommen.

Das muss alles vereinbart sein.