Wohnung nicht wie besprochen bezugsfertig! Hilfe!

9 Antworten

Ich wollte nun fragen was uns zu steht, ist ein halber Monat richtig?

Ist OK. Eigentlich würde Euch nur anteilig für die Tage des verspäteten Einzugs "mietfrei" zustehen. Also 5/30 der Aprilmiete.

die vormieter sind am 31.3 raus und sollten die Wohnung mit weißen wänden und sauber übergeben! Am Tag der Übergabe dann der Schock. Sie haben nix gemacht

Vielleicht mußte sie das ja auch nicht weil die entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag unwirksam war.

sagen was unsere Rechte sind und was uns wirklich zu steht unser Mietvertrag läuft ja seit dem 1.4.

Evtl. Schadenersatz weil ein Umzugsfahrzeug zum 1.4. angemietet wurde und wieder abbestellte werden mußte und/oder weil Ihr oder Helfer extra frei genommen haben.

Aber ich würde es nicht mit Forderungen übertreiben. Aus meiner Sicht ist ein 1/2 Monat, statt 5 Tage, mietfrei als Entschädigung ausreichend.

Scheidt23 
Fragesteller
 03.04.2014, 08:53

Okay, danke. Also mein Mann musste sich noch 2 unbezahlte Tage Urlaub nehmen eigentlich hatte er nur bis gestern Urlaub und bleibt jetzt noch heute und morgen zu Hause. Der vormieter meinte bei der Übergabe ich hatte keine Lust was zu machen die Vermieter haben ja meine Kaution dann sollen sie eben Fachmänner bestellen hat die Schlüssel gegeben und ist gegangen.

anitari  03.04.2014, 09:42
@Scheidt23
Also mein Mann musste sich noch 2 unbezahlte Tage Urlaub nehmen

Ok, das könnte man geltend machen.

StupidGirl  03.04.2014, 11:42
@anitari

Wenn ich dann mal meinen Senf dazugeben darf:

Und wenn die Klausel im Mietvertrag noch so ungültig wäre:

An den wänden ist in Küche und Kinderzimmer quietsch grüne Farbe im Flur orange und im Schlaf und Wohnzimmer rot!

Wenn sich die Wohnung in so einem Zustand befindet, dann ist der Mieter dem VM gegenüber schadensersatzpflichtig! Das muss der Mieter streichen, nicht zwangsweise in weiß, aber in einem neutralen Ton.

und weiß nicht was ich machen soll wenn wir morgen ohne Dach übern Kopf stehe! Ich bin total am Ende , das stresst mich alles so! Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus und kann uns sagen was unsere Rechte sind und was uns wirklich zu steht

Der Vermieter ist in der Pflicht Euch die Wohnung pünktlich zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht wird es für Ihn teuer. Der Mieter kann in ein Hotel ziehen , die Möbel zwischenlagern.

Ja, das ist ja mal eine nette Antwort des Vormieters. Dann denke ich das du auch das recht hast dir vom Vermieter die dir entstandenen Schaden bezahlen zu lassen, da er diesen von der Kaution zahlen kann.

Ich würde darauf bestehen, dass eine professionelle Reinigungsfirma die Wohnung / Küche putzt. Die Kosten hierfür kann der Vermieter von der Kaution des Vormieters nehmen. Dafür ist die nämlich da. Ebenso die Kosten für eine zweite Parkverbotszone zu einem neuen / späteren Termin.

Normalerweise muss eine Wohnung besenrein übergeben werden. Dübellöcher geschlossen usw. Sicher hat eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden und da sollte vereinbart werden, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Was steht im Mietvertrag der bisherigen Mieter, wie die Wohnung zu übergeben ist ? Türzargen in schlechtem Zustand. Da dürfte es sich um Gebrauchsspuren handeln. Was ich nur empfehlen kann wäre, den derzeitigen Zustand in den einzelnen Räumen zu fotografieren. Türzargen, Dübellöcher, Herd , Ofen usw. Damit beugst du späteren Forderungen auf evtl. Reparaturen vor. Die Bilder würde ich in Kopie dem Vermieter zur Verfügung stellen. Eine Wohnung die in einem solchen Zustand übergeben wird, ist nicht hinnehmbar. Nur möchte man nicht gleich zu Anfang das Verhältnis Vermieter/Mieter trüben. Ich würde mit dem Vermieter aufgrund der noch zu erledigenden Arbeiten sprechen und ihn bitten, auf die erste Monatsmiete zu verzichten, weil dir Kosten für Renigung ect. entstehen, die so nicht erwartet wurden. Dir steht eine Wohnung zu, welche die im Mietvertrag vereinbarte bestimmungsgemässe Nutzung auch erfüllt. Es sei denn, im Vorfeld wurde vereinbart, dass du als neue Mieterin gewisse Arbeiten selber ausführst. Der Maler wird sicher nicht fertig werden und du hast auch hier mit Einschränkungen zu rechnen, die sogar ein Recht auf Mietminderung oder gar geldwerten Ersatzanspruch rechtfertigt. Ob du den Backofen reinigen musst ? Ich würde sagen nein. Wenn du ihn dennoch reinigst, was aus hygienichen Gründen empfehlenswert wäre, notiere dir den zeitlichen Aufwand. Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass am Tage des Einzugs mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll ausgefertigt wird, in dem alle Mängel aufgeführt sind und von beiden Parteien unterschrieben wird.