Muss ich alte Lampen von meinem Vormieter (die ich damals nicht abgekauft habe) bei MEINEM Auszug aufeinmal entfernen?

11 Antworten

Wenn du die Wohnung mit den Lampen an der Decke ohne Inventarverzeichnis mit Mietbeginn übernommen hast, sind die Lampen mitvermietet. Du schuldest den Rückbau der Lampen nicht dem Vermieter nach Mietende.

Die Vereinbarung über Schönheitsreparaturen sollte im Mietvertrag getroffen sein. Fehlt diese Vereinbarung, ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.

Ob die Wohnung vor Mietende nochmals gestrichen werden muss, sollte schriftlich vereinbart worden sein. Erfolgte die Übergabe "besenrein" bei Mietbeginn, sollte auch "besenrein" nach Mietende die Wohnung an den Vermieter herausgegeben werden.

Hast du nach Mietbeginn grelle oder dunkle Farben für deinen Anstrich gewählt, musst du vor Mietende helle Farben zur Renovierung der Wohnung nehmen.

.... natürlich, schau ggf. in die Urkunde, was dort von Dir vereinbart wurde.

Und der Vermieter meint bestimmt malern, und wenn das auch gerichtsfest vereinbart wurde, musst Du da ran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zu den Lampen:

Wenn Du Inventar der Vormieterin abgekauft hast, musst Du es bei Auszug selbstverständlich entfernen. Es ist ja jetzt Deins.

Zum Streichen:

Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, kannst Du sie auch unrenoviert zurückgeben. Aber: das gilt nur, solange Du "neutrale" Wandfarben benutzt hast. Muster oder auch Farben generell (außer z.B. ein helles grün) muss der Vermieter nicht tolerieren.

Was ich von der Vormieterin übernehme gehört automatisch mir und nicht den Vermietern.

Recht so: Egal ob zusammen mit der Waschmaschine abgekauft oder geschenkt bekommen: Die Rückbaupflicht deiner Vormieterin über ihre selbst angebrachtem Lampen hast du übernommen und sie deshalb abzumontieren, wenn das verlangt würde.

Sie meinte sogar ich soll beim Auszug nochmal streichen, obwohl ich das beim Einzug gemacht habe.

Mag sein: Sind Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart und durch Abnutzung nach 1 1/2 Jahren wieder fällig, schuldest du auch einen Neuanstrich.
Hast du Wände farbig gestrichen, diese Mängelbeseitigung in einer dezenten, hellen Farbe.

G imager761

Du siehst an den Antworten, deine Angaben sind nicht ausreichend. Bitte schreibe noch detaillierter.

Lampen: Da ist die Frage, ob es erkenntlich war, dass sie der Vormieterin gehören. Der Vermieter bekommt mit, ihr kauft die Waschmaschine, da geht er davon aus, dass ihr auch das mit den Lampen "klärt". Wären es die vom Vermieter, hätte er es sicher auch als "Zubehör" in den MV mit aufgenommen. Das ist also Ansichtssache im Streitfall. Aber ehrlich, kurz ein paar Lampen entfernen ist nun wirklich kein besonders großer Akt.

Streichen: Was ist im MV vereinbart und in welchen Farben ist im moment gestrichen? Gibt es eine individuelle Vereinbarung, dann müsst ihr streichen. Sind die Wände z.B. in rot, orange und schwarz, dann auch. Ist aber nur ein Standardsatz im MV zu "Renovierungsarbeiten", dann fällt streichen wohl aus und ebenfalls wenn die Wände in "leichten", "hellen" (vermietbaren) Farben gestrichen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung