Auszug aus Wohnung: Wände komplett streichen oder reicht stellenweises Überstreichen?

6 Antworten

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 Es kommt es darauf an, ob es eine wirksame Renovierungsklausel gibt.

Obes erforderlich ist zu streichen.

Oder ob man in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist oder es eine Quotenklausel im Mietvertrag gibt:

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/

Die Wände in der Wohnung sind weiß und sehen auch noch gut aus, es gäbe nur ein paar kleinere Stellen, wo man vielleicht etwas weiße Farbe drüberstreichen müsste. Muss ich dann trotzdem die ganze Wand streichen oder reicht es, wenn ich nur die wenigen kleinen Stellen ausbessere?

Davon rate ich dringend ab,es wird fürchterlich aussehen.

MfG

Johnny

das wirst du kaum hinbekommen, einen durch licht und wärme veränderten farbton an der wand so hinzubekommen, dass du damit ein paar stellen übertupfen kannst. du wirst also kaum um das streichen der wände umhinkommen.

wie sieht dein mietvertrag über renovierungsarbeiten aus?

Was steht im Mietvertrag. Viele Mieter sind nicht mehr zu Schönheitsreperaturen verpflichtet.

Was genau steht denn in deinem Mietvertrag zu Renovierungen?


Lieber die ganze Wand. Ausbesserungen sieht man meist und dann darfst Du,w enn´s doof läuft, nochmal streichen.