Muss eine Garage abschließbar sein?
Ich habe eine Garage, die ich seit 6 Jahren gemietet habe. Das Schloss funktionierte noch nie, störte mich jedoch auch nicht. Jetzt möchte ich etwas darin lagern, so dass die Garage abschließbar sein sollte.
Der Vermieter repariert das Schloss jedoch nicht.
Kann ich für das nicht funktionierende Schloss Mietminderung geltend machen?
2 Antworten
Wenn der Mietvertrag für eine abschließbare Garage geschlossen wurde, kannst du (erhebliche!) Mietminderung geltend machen, aber nur, wenn er deiner Aufforderung, ein Schloß einzubauen/zu reparieren, nicht nachkommt.
6 Jahre hat Dich das nichtfunktionierende Schloß nicht gestört und jetzt willst Mietminderung deswegen?
Da würde ich als Vermieter Dir auch was husten.
Ab zum Baumarkt, Schloß oder Schließzylinder kaufen ... fertig.