Muss eine Garage abschließbar sein?

2 Antworten

Wenn der Mietvertrag für eine abschließbare Garage geschlossen wurde, kannst du (erhebliche!) Mietminderung geltend machen, aber nur, wenn er deiner Aufforderung, ein Schloß einzubauen/zu reparieren, nicht nachkommt.

6 Jahre hat Dich das nichtfunktionierende Schloß nicht gestört und jetzt willst Mietminderung deswegen?

Da würde ich als Vermieter Dir auch was husten.

Ab zum Baumarkt, Schloß oder Schließzylinder kaufen ... fertig.