Mietgarage streichen?

3 Antworten

Nicht mal ignorieren, den HM.

Zu befürchten hättest Du nur etwas, wenn Du einen Schaden angerichtet hättest.

Ein solcher ist aber hier nicht zu erkennen.

Da Du die Mietsache auch nur innen verbessert hast und somit auch keine "Beeinträchtigung" der Aussenwirkung verursacht hast, kann Dir niemand was. Wenn es Dir nicht ausdrücklich verboten wurde, den Dreck zu entfernen und mal wieder frische Farbe anzubringen, ist es eher sogar eine Erwartung an Dich als Mieter, dass Du Dich auch um irgendwann fällige Schönheitsreparaturen kümmerst.

Entweder, indem Du den Vermieter darauf aufmerksam machst oder indem Du sie selbst in mittlerer fachmännischer Qualität ausführst, was man von einem Maler/Lackierer auch erwarten darf.

Ich wüsste nicht, was Du zu befürchten hast?

Solange Du auf Deine Kosten die gemietete Garage verbesserst, was sollte der Eigentümer dagegen haben.

Solange Du nicht in die Substanz der Garage eingreifst, brauchst Du auch keine Genehmigung.

Wäre ja noch schöner, wenn man jedes Mal den Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn man eine Wand streichen möchte.

Rückgängig musst Du sowas nur dann machen, wenn man aufgrund der Veränderung befürchten muss (verrückte/knallige Farben z. B.), dass sich das Objekt nicht mehr ohne weiteres vermieten lässt.

Das sehe ich hier nicht, ganz im Gegenteil sogar!

Wende Dich an den Vermieter und frage doch mal nach, was der HM für ein Problem hat/sieht.

Viel Erfolg, alles ist gut!

Dein Mietvertrag ist gewerblicher Natur. Wenn nicht eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, ist der MV unbefristet. Der Vermieter kann jederzeit fristgerecht kündigen ohne einen Grund zu nennen so wie du auch.

Der Hausmeister ist nicht dein Vertragspartner. Er könnte aber in Vollmacht des Vermieters handeln. Die Vollmacht müsste er dir vorweisen. Du musst nicht mal ein Gespräch mit ihm führen. Der "Affenzirkus" ist daher wohl nur ein Schlag ins Wasser.

Für die Herausgabe der Mietgarage nach Ende der Mietzeit hast du nichts zu befürchten.

Wo steht, " der MV ist gewerblicher Natur " ? Und von Kündigung ist auch keine Rede. Der Fragesteller fragt nur ob er etwas zu befürchten hat, falls er die Garage kündigt.