Defekter Durchlauferhitzer - Mietminderung?

7 Antworten

Theoretisch wäre hier eine Mietminderung möglich, da die Tauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist.

Ob der Vermieter hierfür eine Schuld trägt, oder auch nicht, ist vollkommen irrelevant.

Bei 2-3 Tagen würde ich hier gar nichts sagen. Wenn sich das aber über Wochen hinzieht, könnte man über eine Mietminderung nachdenken.

Das ganze solltest Du dann aber schriftlich dem Vermieter mitteilen.

Der Zustand besteht ja eben schon seit 15 Tagen und vor allem: Es ist gar nicht absehbar, wann er behoben wird. Bei 2-3 Tagen oder auch 10 hätte ich nichts gesagt.

Nicht nur theoretisch ist eine Mietminderung möglich, sondern auch praktisch.

@stefan1531

Das "theoretisch" bezog sich eher darauf, ob man sich "praktisch" den Stress mit dem Vermieter antut, wenn es sich nur um 2-3 Tage handelt ;-)

@ChristianLE

Na, er schreibt ja, daß der Zustand bereits seit 2 Wochen besteht und noch nicht absehbar ist, wann der Mangel beseitigt wird.

Fehlendes WW berechtigt zur Mietminderung (ca. 15%), der Mangel ist aber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen ... was wohl geschehen ist.

Möglichkeit ist, dem Vermieter eine Frist (14 Tage) zu setzen und für den Fall der Nichtmängelbeseitigung die Ersatzvornahme anzukündigen, sprich eigenen Handwerker zu beauftragen, ggf. sogar mit dem Austausch des Gerätes.

Nein das geht nicht, da es ja in Arbeit ist. Eine Minderung wäre nur Möglich, wenn der Vermieter nicht reagiert oder eine Reparatur unzumutbar lange dauert.

Nö, stimmt nicht. Eine Mietminderung ist per Gesetz und in erster Linie kein Druckmittel für den Vermieter.

Wenn Du die Wohnung nicht voll nutzen kannst, zahlst Du eben auch nicht die volle Summe (Siehe § 536 BGB)

@ChristianLE

Quatsch. "Wird der Mangel vom Mieter ordnungsgemäß angezeigt, hat er zunächst Anspruch auf Beseitigung durch den Vermieter. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat; oder wenn der Mangel dem Mieter bereits beim Einzug in die Wohnung bekannt war. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel sofort zu beseitigen. In einem allgemein gültigen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass der Anspruch des Mieters auf Herstellung der mangelfreien Mietsache unverjährbar ist. Das bedeutet, der Mieter kann die Beseitigung verlangen, unabhängig davon, wie lange der Mangel bereits bestand. Gleichzeitig mit der Anzeige des Mangels sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Läuft die Frist aus, ohne dass der Mangel beseitigt wird, kann der Mieter den Mangel grundsätzlich auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen. Eine Frist von zwei Wochen sollte in der Regel angemessen sein. Ist der Mangel schwerwiegend – etwa ein totaler Heizungsausfall im Winter – kann die Frist auch wesentlich kürzer gesetzt werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 104/09).

@Altenberger

Im Urteil geht um Ersatzvornahme durch den Mieter, nicht um mögliche Mietminderung durch einen Mangel. Insoweit: Falsches Urteil.

@iQMastermind69

Ohne dem Vermieter die Change auf Reparatur/Ersatzlieferung zu geben, ist eine Mietminderung nicht möglich.

@Altenberger

Wenn Du schon den Inhalt eines Gesetzes in Frage stellst, solltest Du hier auch eine Quelle dazu liefern. Das benannte Urteil bezieht sich auf Ersatzvornahmen und nicht auf Mietminderungen. In sofern vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Ansonsten könnte man sich auch einmal eingestehen, dass man sich vielleicht irrt. Das Thema Mietminderung wird während der Ausbildung zum Immobilienkaufmann zu Beginn des ersten Lehrjahres vermittelt und bietet eigentlich keinen Ansatzpunkt zur Diskussion

@ChristianLE
Ansonsten könnte man sich auch einmal eingestehen, dass man sich vielleicht irrt.

... und morgen früh geht im Westen eine rote Doppelsonne auf ..

Warum bitte immer gleich Mietminderung? Gut Ding braucht Weile. Besprich es doch mit dem Vermieter (bevor er Dir fristgerecht kündigt)

bevor er Dir fristgerecht kündigt

Dafür dürfte er aber keinen Grund haben.

"Gut Ding braucht Weile"?! Ich kann seit zwei Wochen (und während der hohen Außentemperaturen) nicht duschen. Dem Hausmeister habe ich darüber hinaus vor zwei Wochen Bescheid gesagt, mit der Hausverwaltung habe ich sowohl letzte als auch diese Woche gesprochen ;)

Klar, mit Mietminderung wird das Wasser auch nicht warm. Da man aber nachträglich keine Mietminderung beanspruchen kann, in der Zeit ohne Warmwasser aber vielleicht Umstände hat, wie auswärts duschen etc., wäre eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt.

Es ist sowieso die Frage, ob man nicht besser ganz schnell ein neues Gerät kaufen könnte, bevor man umständlich an einem alten rumrepariert. Auch diese Frage entscheidet sich auf Vermieterseite eher und schneller Richtung Neugerät, wenn eine Mietminderung auch noch Einnahmeausfälle bereitet.

Immer diese sinnlosen Antworten ... ärgerlich!

Nach erfolgter Mängelanzeige bzw. wenn der Vermieter nachweislich Kenntnis von dem Mangel hat, darf die Miete angemessen gemindert werden.

2-3 Wochen ist lang aber manchmal gibt es bestimmte Sachen die man eben nicht sofort bekommt.

Die Wohnungsverwaltung kann ja nichts dafür (andererseits wurde abgelehnt, eine andere als die Vertragsfirma zu beauftragen).

Das würde ich so nicht unterschreiben., das dauert eindeutig zu lange.

Ich hatte gerade den Fall das eine Mieterin anrief und uns mitteilte, dass die Tür zum Balkon nicht aufgeht. habe dann umgehend eine Firma beauftragt und nach einer Woche kam sie vorbei und sie mussten auch ein Ersatzteil  bestellen. Sie meinten es würde 1-2 Wochen dauern.

Nachdem sie es nicht für nötig hielten das sie sich auf meiner Bitte  hin melden mögen, habe ich jetzt eine andere Firma beauftragt.