Nachbesserung oder Mietminderung nachträglich vom Vermieter?

5 Antworten

Die Frage ist: Was von den Mängel ist minderungsberechtigt?

Wenn Du Dir ganz sicher sein willst, mußt Du in den Mieterbund und die ganzen Mängel dort vortragen. Die sagen Dir welche Mängel minderungsberechtigt sind und welche Du hinnehmen mußt. Eine Nachbesserung kannst Du kaum erwarten, denn Du hast ja die Wohnung bei Einzug gesehen und nichts bemängelt. 

Beim Schimmel solltest Du den Vermieter konsultieren und den zeigen. Der sollte dann in die Ursachenforschung gehen. Je nachdem wer an den Schimmel dann schuld ist, muß dann auch zahlen. Das könntest auch Du sein, wenn das Bauwerk und Mauerwerk in Ordnung ist. 

Ein FI-Schalter bzw RCD Schutz fehlt auch

Welchen Mangel siehst du da? Der Zustand war bei Anmietung bekannt oder hätte bei erwartbar sorgfältiger Besichtigung festgestellt werden können.

Für Altanlagen mit einem Bemessungsstrom bis 20A besteht in der Regel ein Bestandschutz.

Inwiefern der VM eine Nachrüstung auf deine Kosten duldet, die dich vor tödlichem Stromschlag schützt und mit Einbau knapp 100 EUR kostet, musst du ihn fragen.

Meine Wohnungseingangstür ist eine Kombination aus Glas und Holz. Mir ist aufgefallen dass man sogar Gespräche in Zimmerlautstärke hören kann wenn unten im Flur gesprochen wird.

Welchen Mangel siehst du da? Der Zustand war bei Anmietung kaum zu übersehen und gilt als vertragsgemäßer Zustand. Die Wohnungstür muß die Mietsache abschliessbar gestalten, keinen Lärmschutz bieten.

Eine Freundin hat mich auch darauf hinweisen dass die Tür auch überhaupt keinen Schutz vor Einbruch bietet.

Fachfrau? Einbrecher wollen nicht auffallen und schlagen deshalb keine Scheiben ein. Die öffnen die Tür mit Dietrichen oder hebeln sie nahezu geräuschlos auf, ob mit oder ohne Glasfüllung. Das Einbruchsrisiko ist daher unverändert.

Auch hier liegt kein Mietmangel vor, denn eine bestimmte Sicherheitsklasse müssen Wohnungsabschlusstüren nicht aufweisen. Meist ist der mieterseitig verbaute Schliesszylinder oder Beschlag aus dem Baumarkt die größte Schwachstelle der ganzen Tür :-)

Kann ich eine Nachbesserung verlangen..?

Nein. Der gemietete Ist-Zustand gibt Tauglichkeit zur vertrgsgemäßen Gebrauchsüberlassung her :-O

Oder Mietminderung geltend machen?

Nein. Ein bei Mietbeginn vorhandener Zustand ist kein Mangel i. S. d. G. :-(

G imager761

Grenzwertig.

Die Heizung funktioniert, also liegt hier kein Mangel vor. Wenn das Haus schlecht isoliert ist, dann ist das ein langer.......langer Weg für Schadenersatz bei Schimmel.....

Die Haustür hast Du bei Unterschrift des Mietvertrages genau so akzeptiert und sie ist in dem Sinne auch nicht "kaputt".

Bei der Verkabelung und dem Stromkasten würde ich allerdings keinen Spaß verstehen. 

An Deiner Stelle würde ich zuallererst mal in den Mieterschutzverein eintreten, der sich mit diesen Dingen auskennt. Infomiere Dich genau über Deine Rechte und Pflichten. 

Dann das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Kommt er Dir nicht entgegen, kann man immernoch schriftlich weiter vorgehen........

Du hast die Wohnung so gemietet, wie sie ist.

Nachträglich kannst du ÜBERHAUPT keine Mietminderung durchsetzen.

Wenn, dann nur für die Zukunft.

Das genannte sind keine Mängel, oder zumindest keine die eine Minderung der Miete rechtfertigen.