Kann mir mein Vermieter vorschreiben was ich in der Garage lagere?

10 Antworten

wenn du mich frägst, dann sehe ich keinen grund darin das zu verbieten. (die rechtslage sieht aber meist anders aus als meine eigene meinung...)

solange du mit deinem zeug niemanden behinderst oder die garage damit beschädigst dürfte das doch normal gestattet sein...

andere frage: woher weiß dein vermieter davon??? hat er sich die garage ohne dein einverständnis etwa angeschaut??? wenn ein vermieter ohne einverständnis und ohne das wissen des mieters unangekündigt den zu vermietenden bereich betritt, dann ist das hausfriedensbruch!

wenn dies der fall ist würde ich mit dem vermieter reden und ihm erklären, dass ich von einer anzeige absehe, sofern ich die gegenstände weiter dort lagern kann.

Er kommt ständig vorbei, schaut in die Garage oder den waschkeller und so. Ich wurde noch nie gefragt ob das ok ist. Er hat über der Garage selber noch einiges vom damaligen Bau gelagert. Und damit begründet er meist, das er in der Garage war. Außerdem gehört mir die Garage ja nicht alleine. Reicht es wenn er einfach meine Nachbarn fragt?

@Nanaa87

achso ist das...

eine garage für 2 haushalte...

dann rede mal mit deinen nachbarn und frage die, ob sie ihn reingelassen haben.

wenn die das auch nicht wollen, dann könnt ihr gegen ihn vorgehen! und die baumaterialien sind kein grund, das er da rein darf wann er will. dann hätte er die garage nicht vermieten dürfen!

Ja, er darf die Garagennutzung bestimmen. Damit kann er ausschließen, dass Sylvester-Böller oder Dinge, die Ratten und anderes Geziefer anziehen, in seiner Garage sind. Untervermietung als Lagerraum ist von Haus aus normalerweise mitvertraglich ausgeschlossen.

Wenn es sich in deinem Fall um eine Einzelgarage handeln würde dürfte es von seiten des Vermieters keine Einwände geben.Da es sich aber um eine Doppelgarage handelt und ich davon ausgehe,das dort zumindest ein PKW abgestellt wird,sind die Brandschutzbestimmungen für Garagen einzuhalten.Da ich nicht weiß was du alles eingelagert hast und du damit evtl.gegen die Bestimmungen verstößt,könnte das zumindest ein Grund für den Ärger mit dem Vermieter sein.ZB.Pappkartons,Möbel und andere leicht endzündbare Materialien haben dort nichts zu suchen.

Der Titel "Garage" definiert einen eindeutigen Nutzungszweck. Wenn Du die Garage als Abstellraum nutzt, ist das eine Nutzungsänderung, die der Vermieter nicht akzeptieren muss. Er kann Dir also die Zweckentfremdung untersagen. Das hängt auch mit gesetzlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen zusammen, die in Deutschland auf Grund der deutschen Regelungswut sehr umfangreich und oft mehrdeutig sind. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Vermieter zuständig. Das geht bei der Anzahl der Feuerlöscher los und endet bei der Menge der gelagerten brennbaren Stoffe.

Ja, normalerweise steht im MV auch, dass diese ausschliesslich dafür verwendet werden darf, Kraftfahrzeuge dort abzustellen.

Aber meine Nachbarn haben auch ihre ganzen Gartenwerkzeuge und Gartenmöbel und Rasenmäher da drinnen stehen. Die haben auch alle einen Keller.

@Nanaa87

"Das Unrecht des einen ist nicht das Recht des anderen."

Er kommt ab und zu mal vorbei um " nach dem rechten" zu sehen. Ich bin dann meistens arbeiten und selbst wenn ich da bin fragt er nicht ob er sich die Garage ma ansehen darf.