Muss eine Autowerkstatt diese Räumlichkeiten zwingend besitzen?

6 Antworten

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Ist immer so eine "Kommt drauf an"

Es gibt zb für Kleinbetriebe mit maximal 9 Angestellten die Möglichkeit das man keine Getrennten Umkleiden/Toiletten zur Verfügung stellt.

Etwas anders verhält es sich mit dem Ölraum...

Man muss solche Gefahrstoffe so lagern das beim Undicht werden eines Gefäßes das Material aufgefangen werden kann. Die Edel Lösung ist natürlich eine Raum welcher als Becken ausgelegt ist und bis zu einer Gewissen höhe völlständig Chemikaliendicht ausgebaut wurde.

Alternativ kann man Öle in Fässern lagern welche in einem Regal stehen und darunter eine Auffangwanne steht es ist also kein Raum vorgeschrieben.

Kurzfassung.... die Leute die beide Fragen mit Ja beantworten tun dies sehr Oberflächlich.

Hallo,

die Auflagen bekommst du bei der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Kommune mitgeteilt bzw. wenn du einen vorhanden Betrieb übernimmst, muss der bisherige Besitzer dir diese Auflagen zur Kenntnis bringen.

zum WC

Grundsätzlich ja, aber in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist unter ASR 41 das zu finden:

Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."

nun ja, arbeitsbedingt müssen sie natürlich Öl auffangen und dann zur Entsorgung geben können.

Ja glaube schon

Ja natürlich