Warum ist Polygamie illegal?

10 Antworten

Weil man eigentlich ja nur eine Person lieben sollte.

Darf ich lachen? Eine Mutter soll also nicht alle ihre Kinder lieben dürfen, sondern nur eines oder nur ihren Mann?

Das Gegenteil ist der Fall: man sollte alles und alle lieben!

@gottesanbeterin

Das ist auf einen Ehepartner bezogen. Denk nach !

Du hast da was missverstanden. Wenn x Männer und y Frauen zusammenleben, hat der Gesetzgeber da nichts dagegen, sofern alle Beteiligten volljährig und geistig voll zurechnungsfähig sind.

Das Grundgesetz stellt jedoch Ehe und Familie unter einen speziellen Schutz, weswegen die staatliche Institution Ehe gesetzlich als Bund genau einer Frau mit genau einem Mann definiert wird.

Also ist es das gleiche wie mit der ehe zwischen homosexuellen? Das also die leute einfach nur zu konservativ sind?

@SuperGirl222

Vermutlich deshalb, weil man auch im Tierreich beobachten kann, dass der Nachwuchs am besten betreut wird, wenn es klare Zuständigkeiten gibt (Vater, Mutter).

Mit den Homosexuellen ist es fast wie mit Bayern München: Da kommt auch kaum einer aus dem eigenen Nachwuchs... ;-)

wenn alle in dieser gemeinschaft lebenden damit einverstanden sind?

Das ist aber nicht der Fall. Wenn es so wäre, dann wäre es selbstverständlich legal.

Warum ist das illegal?

Weil es nicht die traditionell übliche Form des Zusammenlebens ist. Nur diese (OK, mittlerweile nur noch halbwahr) wird gesetzlich besonders geschützt und z.B. auch steuerlich begünstigt. Insofern ist eine Vielehe gar nicht "verboten" - es gibt sie schlicht nicht. Verboten ist nur mehr als eine Einehe zur selben Zeit. Denn das wäre rechtswidrig.

Praktisch ist es doch so, dass die meisten Menschen schon mit sich selbst nicht richtig klarkommen, geschweige denn mit einem Partner. Mit mehr als einem Partner wird es dann zusehends unrealistischer.

Das polemisierend auf die christlichen Werte zu schieben ist Quatsch. Zu allen Zeiten und rund um die Welt hat sich die Partnerschaft zwischen jeweils einem Mann und einer Frau als das erfolgreichste Modell bewährt. Es geht hier schließlich nicht (nur) um Sex, sondern um Haushalt und Kinder. Und ein Kind hat eben exakt einen Vater und exakt eine Mutter.

Eine Korrektur - MEhrfachehe ist eine Straftat nach § 172 StGB also doch verboten.

Heute ist das ja theoretisch - weil die Beamten oder ANgestellten in der PErsonstandsverwaltung ja sofort sehen, das jemand verheiratet ist. Aber früher war das möglich und auch häufiger, dass jemand durch Umzug, Falschangaben und Fälschungen mehrere Ehen schließt.

@findesciecle

Jein... In §172 StGB wird ja eben nicht eine Mehrfachehe, sondern mehr als eine gleichzeitige Einehe unter Strafe gestellt.

Eine Mehrfachehe steht gar nicht zur Debatte, weil man diese gar nirgends "anmelden" kann. Jedes Pfarr- und Standesamt würde einem da direkt den Vogel zeigen.

Dieser Paragraph regelt also nach wie vor nur das Prozedere für Einehen.

@ArchEnema

Mein Lieber, wir kennen und schätzen uns hier seit Jahren : Du glaubst doch nicht, dass ich mit "Mehrfachehe" meinte, dass jemand mit 2 Bräuten oder 2 Bräutigamen aufs Standesamt geht oder dass jemand mehrere Ehen hintereinander hat.

Im übrigen ist meine Definition der "Mehrfachehe" die allgemein gebräuchliche: = Polygamie = mehr als eine Ehe gleichzeitig!!

Eine weitere Eheschließung bei bestehender Ehe ist verboten und Straftat nach §172 StGB

@findesciecle
Du glaubst doch nicht, dass ich mit "Mehrfachehe" meinte...

Eigentlich nicht, nein. ;-)

Aber die Frage bezog sich doch auf Polygamie = Vielehe = mehr als ein Mann und/oder mehr als eine Frau in der Ehe.

Der § 172 StGB aber nicht. Weil man mit einer Vielehe sowieso nirgends durchkommt. Die ist einfach völlig abwegig. Das einzige Schlupfloch ist eine zweite, gleichzeitige Einehe neben einer ersten (wofür man Ämter usw. belügen muss). Aber das ist ja dann formal keine Polygamie, sondern eine (verbotene) mehrfache Einehe ("Mehrfachehe").

Was ich damit sagen will: Was keine Behörde genehmigt, das braucht auch nicht verboten zu sein, wenn man die Behörde dafür zwingend bräuchte. Und das trifft auf ("eingetragene") Polygamie zu.

Kommunen und freie Liebe sind natürlich nicht verboten. Aber es dürfen nur je zwei der Beteiligten offiziell miteinander (und keinem anderen) verheiratet sein. Das ist verboten, nach § 172 StGB.

@ArchEnema

Kleiner Nachtrag. Obwohl das Thema hier schon älter ist... Eine Mehrfachehe ist nicht verboten in Deutschland. Nur das SCHLIESSEN einer zweiten Ehe während eine andere Aktiv ist, ist verboten.

Was heisst wenn Mann und Frau und Frau und Frau in z.B. LasVegas und dem Iran oder Kenija Heiraten kann in Deutschland diese Vierer Konstelation offiziel auch eingetragen werden und geführt werden. Vollkommen Legal.

DENN nur die SCHLIESSUNG an sich ist in Deutschland nicht erlaubt und unter Strafe gestellt.

@freakydreamer

Bist du dir da sicher? Eine offizielle Anerkennung im Sinne einer Ehe dürfte derzeit ausgeschlossen sein. "Verboten" ist sie deswegen nicht - nur eben keine in Deutschland rechtsgültige Ehe.

Alle möglichen rechtlichen Folgen (z.B. beim Erbrecht) würden wohl ziehen, sofern die Mehrfachehe im Herkunftsland wirksam geschlossen wurde und gültig ist. Aber eine Mehrfachehe einzutragen dürfte schon an den dafür gar nicht vorgesehenen Formularen kläglich scheitern.

Warum ist das illegal?

1) Weil es sowohl im Strafrecht als auch im VErwaltungsrecht und auch im Bürgerlichem Recht verboten ist Warum ist es verboten?

2) a) weil es vernünftig ist

b) Tradition und abendländische Vorstellungen von Sitte

Woher diese?

3) Wer behauptet, das entstammt dem Christentum irrt gewaltig! Im Judentum war Polygamie Alltag - macht ja auch Sinn für Hirtenvölker. Dem Frühen Christentum war die Frage indifferent.

Die Abendländische Kultur entstammt verschiedenen Inputs: Christentum, germanische Kultur und griechisch-römische Kultur - in beiden letzteren setzte sich die Mongamie (wenn auch nicht gesetzlich aber als Sitte) schon lange vor der Christianiserung durch! Da sind eher die Ursprünge der Tradtion der gesetzlich vorgeschriebenen Monogamie im Abendland! Die erstarkende Römische Kirche setzte die Monogamie im Mittelalter in EUropa lediglich durch. (Analog in Ostrom)

4) Warum das? Hinter solchen taditionellen Strukturen steckt immer Ökonomie!!! Wirtschaftsgeschichte! Die Erbteilung in Europa war schwierig genug mit wenigen NAchkommen - egal ob römisches Recht, noch viel mehr im germanischen Recht: Mongamie mit nochmehr erbberechtigenten Nachkommen wären unpraktikabel gewesen!

Wohlgemerkt SuperGirl222 - polygamie bezeichnet die offizielle Mehr-Ehe! Mehrfach-Beziehungen unter gleichem Dach gab es immer! Sie sind auch nicht verboten!

Mongamie mit nochmehr erbberechtigenten Nachkommen wären unpraktikabel gewesen!

Falsch, pardon : Statt Monogamie muss es Polygamie heißen.

Wenn alle in einer Gemeinschaft leben, wenn alle einverstanden sind, wo gibt es dann ein Problem? Kein Kläger-kein Richter. Probleme gibt es erst, wenn sich jemand übergangen fühlt, eifersüchtig wird oder wenn sich alle aneinander anstecken und im Wartezimmer des Arztes aufeinander treffen.