Ist ein mündlicher Kostenvoranschlag bei Autowerkstatt verbindlich?

5 Antworten

Einen Schätzpreis am Telefon zu nennen, kommt nicht einem Kostenvoranschlag gleich. Ebenso ist es keine "mündliche Vereinbarung", wenn man einen Schätzpreis genannt bekommt.

Ich bin zwar nicht im Endkundengeschäft und auch nicht in der Autobranche, sage meinen Kunden gelegentlich jedoch auch am Telefon, , wo die Kosten ungefähr landen werden, wenns nicht gleich ins hohe Fünfstellige geht (da wird man vorsichtiger).

Wirklich gebunden sehe ich mich aber nur an meine schriftlichen Angebote und Zusagen.

eine grobe kostenschätzung ist nicht bindend. Wenn du Kostenvoranschläge haben willst musst du:

1. Das vorher sagen, und 2. diesen auch bezahlen - undabhängig ob der Auftrag erteilt ird oder nicht. Dann ist es ein verbindlicher Kostenvoranschlag.

EIne Telefonische Auskunft ist kein KOstenvoranschlag. Wie soll das auch gehen ohne deine Karre gesehen zu haben?

Verbindlich ist dass in der Regel nicht, allerdings müsste die Werkstatt bei erheblichen Überschreitungen vorher informieren.

Ist allerdings auch nicht immer möglich, sonst müsste der Mechaniker ja bei zerlegtem Motor aufhören zu arbeiten, bei dir anrufen und fragen ob er weiter machen soll. Alternative wäre dann alles im zerlegten Zustand abzuholen und selber weiter zu machen, da er ja die 300 Euro schon aufgebraucht hat :)

Bei einem fast 30 Jahre alten Auto können im Laufe der Arbeit immer Probleme und Folgearbeiten auftauchen. Außerdem müsste man auf der Rechnung sehen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Kann ja auch sein, dass noch der Wellendichtring im Steuerdeckel erneuert wurde oder durch die undichte Wasserpumpe Teile der Optispark geschädigt waren und ebenfalls erneuert werden mussten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbstverständlich. Es gibt verschiedene Vertragsarten: schriftlich mündlich und stumm. Zu finden im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Da es keine Unterschrift gibt, ist es wichtig, dass bei einem mündlichen Vertrag ein Zeuge anwesend ist. Da ist es natürlich einfacher Fakten und Zahlen zu beweisen.

Die mündliche Zusage behält in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Ich bezweifle das es sich hier um einen Kostenvoranschlag gehandelt hat. Dazu muss man erstmal eine wirkliche Schadensdiagnose machen.