Muss ein Lehrer Mitarbeitsnoten ankündigen?
Undzwar ist meine Frage ob ein Lehrer (Realschule Bayern!) seine Mitarbeitsnoten also Mündlichen Noten ankündigen muss, zum aktuellen Stand. Denn eine Lehrerin die relativ jung ist meinte, das es eben so ist. Doch nach Gefühl macht es kaum jemand. Das heißt das Lehrer eben einen Zeitraum von zb 2 Wochen angeben und dann von einem oder mehreren Schülern Noten machen. Es geht hier nicht um Erfahrungwerte von einzelnen Schülern sondern nur um die aktuellen Gesetze und Verordnungen in Bayern.
3 Antworten
Pahaha hier bei mir auf der Schule (nicht bayern) wird bei mündlichen noten oder mitarbeitsnoten rein garnichts angekündigt. Sie werden in jeder Stunde gemacht denke ich und irgendwann als Note zusammengefasst.
Nein, Mitarbeitsnoten dürfen durchgehend gemacht werden (ohne Extraeinladung)
Nach §19 Abs 9 Nr 4 gilt:
(4) Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.
seine Mitarbeitsnoten also Mündlichen Noten ankündigen muss
Mitarbeitsnoten und mündliche Noten sind zwei völlig verschiedene Dinge. Mitarbeitsnoten sind Verhaltensnoten, während mündliche Noten Fachnoten sind und eine kongrete Leistungskontrolle voraussetzen.
Mitarbeitsnoten im Sinne von Verhaltensnoten muß der Lehrer nicht ankündigen.
Auch mündliche Kontrollen muß der Lehrer nicht vorab ankündigen, er kann die Leistungskontrolle jederzeit machen. Er muß dem Schüler aber die Leistung aber kongret abverlangen. Insbesondere kommt es nicht auf das Verhalten des Schülers an, also ob er konzentiert wirkt und sich oft meldet.