Muss ein Lehrer Mitarbeitsnoten ankündigen?

3 Antworten

Pahaha hier bei mir auf der Schule (nicht bayern) wird bei mündlichen noten oder mitarbeitsnoten rein garnichts angekündigt. Sie werden in jeder Stunde gemacht denke ich und irgendwann als Note zusammengefasst.

Nein, Mitarbeitsnoten dürfen durchgehend gemacht werden (ohne Extraeinladung)

Nach §19 Abs 9 Nr 4 gilt:

(4) Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.
seine Mitarbeitsnoten also Mündlichen Noten ankündigen muss

Mitarbeitsnoten und mündliche Noten sind zwei völlig verschiedene Dinge. Mitarbeitsnoten sind Verhaltensnoten, während mündliche Noten Fachnoten sind und eine kongrete Leistungskontrolle voraussetzen.

Mitarbeitsnoten im Sinne von Verhaltensnoten muß der Lehrer nicht ankündigen.

Auch mündliche Kontrollen muß der Lehrer nicht vorab ankündigen, er kann die Leistungskontrolle jederzeit machen. Er muß dem Schüler aber die Leistung aber kongret abverlangen. Insbesondere kommt es nicht auf das Verhalten des Schülers an, also ob er konzentiert wirkt und sich oft meldet.