Muss ein Lehrer eine Note in mündlicher Prüfung begründen?

3 Antworten

Wenn es zu irgendeinem Abschluss zählt hast du definitiv das Recht (und dann müsste auch ein Protokoll geführt werden...)und solltest dich auch dafür einsetzen. Ansonsten muss es auch begründbar sein, würde dann aber überlegen ob sich Streit mit einem Lehrer lohnt, der einem noch mündliche Noten geben wird.

EuroKom? Es muss grundsätzlich vom Lehrer begründbar sein. Sollte sie blöd machen, einfach an den Rektor wenden. Die soll Mal ihren Job machen.

Das kann jeder Lehrer auf Anfrage beantworten, wenns hart auf hart kommt. Ab und zu haben sie auch keinen Bock dazu, dann wird man abgebügelt, jedoch spätestens wenn sich jemand von außen dazu äußert, ist das gar kein Problem.

Die Wortwahl (aus ihrer Sicht) zu einfach, der benutzte Wortschatz (aus ihrer Sicht) nicht anspruchsvoll genug, (aus ihrer Sicht) nicht fließend genug, abgehackt, nicht zielführend oder direkt auf den Punkt, Abschweifen, Fehler im Satzbau etc.pp. Das kann die auch noch weit hinterher alles angeben und schwupp kann ihr niemand mehr was.

Also, vergiss es.