müssen Lehrer eine mündliche Prüfung zu einer schriftlichen ändern wenn der Schüler diagnostizierte soziale Phobien hat?

6 Antworten

nö, für gewöhnlich dürfen die das gar nicht (siehe Prüfungsordnung, die muß aber nicht überall gleich sein)

Sofern ich weiß, gibt es für die Schule keine Pflicht, den Schülern einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Das kann allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Aber: Ohne vorhergehenden schriftlichen Antrag an die Schule geht da eh nix. Hat deine Freundin bzw. ihre Eltern das gemacht?

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:11

nein sie haben nichts schriftlich gemacht...allerding hat sie auch erst gestern erfahren das die prüfungen mündlich ist und hatte daher noch keine zeit...allerdings sind soziale phobien eine krankheit die von einem Arzt bestätigt wird...da sollte doch sich schon die bestätigung der krankheit reichen oder nicht

Mugua  09.09.2020, 01:14
@luci2612

Die Bestätigung der Krankheit bringt der Schulleitung nichts, wenn ihr nicht mitgeteilt wird, worum es geht. Und ohne Anträge läuft in unserer Bürokratie auch nichts, in diesem Fall meiner Meinung nach zurecht.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:15
@Mugua

wieso ist das "in diesem fall meiner meinung mach zurecht" sie hat eine krankheit...wenn jemand mit gebrochenem bein in die schule kommt muss der dann auch nicht in den sportunterricht gehen...und da braucht man auch nur eine bestätigung des arztes

Mugua  09.09.2020, 01:20
@luci2612

Vielleicht solltest du lesen, was ich schreibe, und nicht interpretieren, was du gerne verstehen würdest.

Ja, sie hat eine Krankheit. Sie will anders behandelt werden als alle anderen, sie will es leichter haben als alle anderen. Das ist ja okay. Aber das muss schriftlich beantragt und dokumentiert werden, sonst landen wir in kürzester Zeit bei Korruption und Günstlingswirtschaft.

Jemand mit einem gebrochenen Bein muss nicht am Sportunterricht teilnehmen, das stimmt. Zumindest zu meiner Zeit hat ein Attest vom Arzt dafür allerdings auch nicht gereicht, da musste zusätzlich ein Erziehungsberechtigter eine Freistellung vom Unterricht beantragen. Und: Der wird dafür aber auch nicht bewertet.

Deine Freundin will aber bewertet werden, sie fordert eine Vorzugsbehandlung. Die muss beantragt und genehmigt werden. Punkt. So funktioniert das Leben. Man kann nicht erwarten, dass Leute einem Gefallen und Sonderwünsche einfach zuwerfen, man muss sie beantragen.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:23
@Mugua

aber man tut ihr ja auch keinen gefallen oder einen wunsch es geht einfach nicht anders sie will es auch nicht leichter haben sondern gamz im gegenteil sie hat es viel schwerer...warum auch korruption wenn sie eine ärztliche bestätigung hat...die bekommt nicht jeder

Mugua  09.09.2020, 01:23
@Mugua

PS: Ich versteh nicht, wo jetzt das Problem ist. Sie soll den Wisch schreiben, ein paar Sätze reichen ja, ihn morgen ihren Eltern zum Unterschreiben hinlegen, und morgen zusammen mit der Bestätigung des Arztes abgeben. Meine Güte.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:25
@Mugua

sie hat das ja auch schon gemacht (also nichts abgegeben weil sie ja jetzt noch ferien hat) aber ihr therapeut hat angerufen ihre erziehungsberechtigte hat angerufen die bestätigung ist auch da...und ich wollte einfach wissen ob das rechtlich so auch stimmt das sie das nicht ändern muss

Mugua  09.09.2020, 01:27
@luci2612

Doch, wenn es nicht beantragt und genehmigt ist, dann ist es nicht mehr als ein Gefallen oder ein Wunsch, der ihr erfüllt wird. Sie will behandelt werden wie andere Kranken - völlig okay, völlig verständlich - aber die müssen auch Hilfen beantragen. Die gibt es nicht einfach so.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:29
@Mugua

ich verstehe dich gerade nicht so ganz...sie hat ja beantragt das die prüfung schriftlich wird...und ich woltle fragen ob das legal ist das sie das einfach ablehnen obwohl sie ja eine diagnostizierte krankheit hat

Mugua  09.09.2020, 01:30
@luci2612
ich wollte einfach wissen ob das rechtlich so auch stimmt das sie das nicht ändern muss

Und meine Antwort war: Für das Gewähren eines Nachteilsausgleichs ist die Schulleitung zuständig, nicht die Lehrerin. Wenn die Schulleitung ihn gewährt, wird die Lehrerin sich dem beugen müssen. Aber einfach so die Prüfungsmethode zu ändern, das muss (oder eventuell sogar darf) sie vermutlich tatsächlich nicht, nein.

Über die Art einer Prüfung bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung. Dort können Ausnahmen in speziellen Fällen vorgesehen sein, aber lediglich auf Wunsch des Prüflings muß keine Prüfung geändert werden.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:13

ja es werden ausnahmen gemacht...eine krankheit wie soziale phobien sind doch eine ausnahme...eine krankheit ist eine spezialle ausnahme sie sucht sich na nicht aus ob die prüfung mündlich ist oder nicht aber sie kann sie nicht antreten wenn sie mündlich ist weil naja sie hat eine krankheit

tryanswer  09.09.2020, 01:15
@luci2612

Dann muß deine Freundin aber in der Regel auch ein entsprechendes ärztliches oder amtsärztliches Gutachten vorlegen. Die Aussage irgendeines Therapeuten reicht dazu nicht aus.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:16
@tryanswer

ja sie hat diese bestätigung ja auch

tryanswer  09.09.2020, 01:21
@luci2612

Psychiatrisches Gutachten! - nicht Bestätigung.

Wenn dem so ist, dann wäre sie wohl kaum in dieser Situation. - Sollte ich mich irren, Beschwerde an die Schulaufsichtsbehörde. Sollte das nicht funktionieren muß sie die Prüfung ablegen, kann aber die Prüfung im Nachgang rechtlich anfechten.

Soziale Phobie? Mündliche Prüfungen werden doch nur vor einem, höchstens 2 Lehrern abgehalten, ohne "Publikum"

TheHordak  09.09.2020, 01:07

Trotzdem kann das sehr belastet sein da es nicht immer Lehrer sind die man kennt oder man hat einfach Panik und bringt kein Wort heraus. Ich weiß wovon ich spreche.

ZuumZuum  09.09.2020, 03:01
@TheHordak

Was will Sie denn mal machen, wenn Sie sich z.B. bei mir im Betrieb zu einem Bewerbungsgespräch einfindet? Oder sich mit Kunden unterhalten, mit Kollegen kurzschliessen und zusammenarbeiten muss?

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:08

ja ich weiß aber anscheinend hattest du noch nie kontakt mit jemandem der soziale phobien hat oder hast dich da auch nicht reingelesen!

wenn man nicht vor pulikum reden kann dann hat man noch lange keine sozialen phobien man ist dann wahrscheinlich nur schüchtern oder so....soziale phobien sind etwas ganz anderes

Was haben deine Phobien mit deinen Prüfungen zu tun?

Wir sind doch alle so gleich, oder?

Dann müssen wir uns auch alle an gleichen Maßstäben messen lassen.

Du bekommst beim Bäcker auch nicht die Brötchen billiger, nur weil du diesem offenbarst, du hättest einen an der Waffel.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:09

🤦🏻‍♀️🤦🏻‍♀️ aber soziale phobien sind eine KRANKHEIT!!! wenn man krebs hat dann muss man auch nicht im sportunterricht 10 km lang laufen oder?...du kannst nicht jeden gleich messen wenn eine person eine krankheit hat

Felixsenior  09.09.2020, 01:22
@luci2612

Warum habe heute etwa 30 % eine Macke?

Dafür gibt es ganz andere Gründe als wirklich Krankheit.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:27
@Felixsenior

aber sie hat keine macke sie hat eine bestätigte krankheit das ist keine macke

Felixsenior  09.09.2020, 01:32
@luci2612

Mir hat man 1966 bestätigt, dass ich Motorrad fahren darf. War auf einer 9,5 PS Maschine.

Heute darf ich mit dieser "Bestätigung" ein Motorrad mit 200 PS fahren, kann es aber noch immer nicht so richtig.

Auch Papier ist bisweilen geduldig.

luci2612 
Fragesteller
 09.09.2020, 01:34
@Felixsenior

ach klar weil motorrad fahren und ein führerschein auch dasselbe ist wie eine bestätigung für eine krankheit

Felixsenior  09.09.2020, 01:39
@luci2612

Es geht um Bestätigungen.

Bei Führerschein kann man sogar relativ objektiv prüfen, ob jemand geeignet ist.

Bei Psychokrankheiten sind die Diagnosen bisweilen stark von den Angaben der Patienten und den realen Fähigkeiten des Beurteilers abhängig.

Zudem verdient jeder PsychoDoc oder Psychologe ganz gut an den weiteren Sitzungen. Die trocknen sich doch nicht die eigenen Einnahmequellen aus.