Ich bin in der mündlichen Prüfung zu spät gekommen, die Lehrer wollten mich nicht prüfen und haben mir eine 6 gegenben dürfen die das ?

7 Antworten

Die Nicht-Teilnahme an einer Prüfung gilt laut Schulgesetz als "nicht bestanden". Von Notenschutz oder dem Recht auf Wiederholung aufgrund nichtverschuldeter Verspätung findet sich da nichts.

Üblicherweise weisen wir Lehrer unsere Prüflinge daraufhin, dass sie sich eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn einfinden sollen, damit man genau solche Eventualitäten vermeidet.

Nach m. E. hättest Du Dich spätestens in dem Moment, wo die Busverspätung offensichtlich wurde, telefonisch im Sekretariat melden müssen. In solchen Fällen sind Prüfer meistens gerne zu Kulanz bereit, wenn ein alternativer Zeit-Slot möglich ist.

Hier mal ein Auszug aus einer schulischen Prüfungsordnung:

- Kommt ein Prüfling aus eigenem Verschulden zu einer mündlichen Prüfung zu spät, so wird diese Prüfung mit null Punkten bewertet.
- Ein Prüfling, der wegen Krankheit oder sonstiger gewichtiger Gründe an einem Prüfungsteil oder an der gesamten Prüfung nicht teilnehmen kann, hat die Schule unverzüglich zu verständigen und zweifelsfrei (z. B. durch eindeutiges ärztliches, eventuell amtsärztliches Attest, in dem die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird) zu belegen, dass er für das Versäumnis nicht verantwortlich ist. Wird die Begründung nicht vorgelegt, gilt das Versäumnis als selbst verschuldet. Nur bei eindeutigem Nachweis, dass er für die Verspätung nicht verantwortlich ist, wird
durch die Prüfungskommission der Termin verschoben.

Darüber, ob es Eigenverschulden ist, wenn man für so eine wichtige Prüfung keinen Zeitpuffer einplant, ließe sich streiten. Im Zweifelsfall wirst Du das auch müssen, nämlich vor Gericht. Die Noten der Abschlussprüfung sind sogenannte Verwaltungsakte, die damit rechtlich anfechtbar sind.
Eine wohlwollende Prüfungskommission wirst Du bei einer erstrittenen Nachprüfung allerdings nicht erwarten dürfen, schätze ich.

Recht auf Wiederholung aufgrund nichtverschuldeter Verspätung

Gibt es sehr wohl gesetzlich festgelegt und die Gerichte geben in solchen Fällen auch quasi immer recht.

Das können z.b. Polizeiliche Maßnahmen, Notfallsituationen aber eben auch unkalkulierbare Verspätungen sein.

Darüber, ob es Eigenverschulden ist, wenn man für so eine wichtige Prüfung keinen Zeitpuffer einplant, ließe sich streiten.

Es ist defintiv kein Eigenverschulden allenfalls ließe es sich seitens der Schule abstreiten kann der FS dem Gericht jedoch dann nachweisen, dass es dieser Verspätung wirklich gab gewinnt er das Verfahren in jedem Fall allerdings muss er die Fristen einhalten.

Die Teilnahme an den restlichen Teilprüfungen die evtl noch sind kann er per einstweiliger Verfügung durchsetzen sollten da noch welche sein und ihm die Schule wegen der einen 6 die Teilnahme verweigern.

@Darkmalvet, UserMod Light

@Darkmalvet, eine Busverspätung ist also unkalkulierbar?

Viel Spaß bei den Verhandlungen. :)

@Forte90

Ganz genau, Forte - deswegen habe ich es noch an KEINER Schule erlebt, dass man den Prüflingen nicht einbläut, einen ordentlichen Zeitpuffer einzuplanen und UNBEDINGT eine halbe Stunde vorher dazusein...

Deine letzte Frage: "Warum erschießt man die gewalttätigen G20-Demonstranten nicht einfach?" wurde gelöscht. Ich möchte dennoch darauf eingehen:

Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem auch Verbrecher nicht erschossen werden. Und das ist in Ordnung so.

Das Erschießen eines Straftäters kann nur in einer extremen Notwehrlage
eine Option sein, wenn es kein anderes, milderes Mittel gibt, um den
Täter davon abzuhalten, Mord und Totschlag zu begehen.

In Fällen von Plünderungen oder Sachbeschädigungen ist keinesfalls das
Erschießen der Täter angezeigt. Das Leben eines Menschen, und sei er
noch so unsympathisch und fehlgeleitet, ist immer höher zu werten als in
Läden zum Verkauf ausliegende Waren oder Autos, die man alle leicht mithilfe
von finanziellen Mitteln ersetzen kann.

Würde der Staat gegen Protestierer tatsächlich mit Scharfschützen vorgehen,
dann ist nicht abzusehen, zu welchen weiteren wütendenden Gewaltexzessen
dies führen könnte. Damit wäre im Endeffekt niemandem geholfen.

Selbstverständlich gibt es keine Rechtfertigung für die Ausschreitungen der Randalierer des "Schwarzen Blocks" und es muss mit den Mitteln des Rechtsstaates dagegen vorgegangen werden.

Hallo jdkeidie72

Grundsätzlich kommt es erstmal darauf an warum du zu spät warst, wenn es nicht dein Verschulden war und du das nachweisen kannst hast du eine gute Chance die Entscheidung anzufechten.

Ansonsten kommt es darauf an wie viel der Prüfungszeit durch die Verspätung verlorengegangen ist wenn es nur ein paar Minuten waren und man dich in der restlichen Zeit noch hätte zumindest teilweise prüfen können könntest wenigstens versuchen über diesen Weg zu argumentieren da sind die Chancen beim anfechten aber weniger gut.

LG

Darkmalvet

Nachtrag:

Da nun klar ist, dass eine Busverspätung der Grund ist war das Verhalten der klar unzulässig.

Am besten lässt du dir vom Verkehrsunternehmen schriftlich bestätigen, dass der Bus verspätet war und wendest dich damit nochmal an die Schule, wenn die ihre 6 nicht von selber zurücknehmen gehst du zum Anwalt und fechtest die Prüfung an die Chancen für dich sind sehr gut, dass du die 6 so wegbekommst.

@Darkmalvet, UserMod Light

Da der Prüfling dies bei seinem Zuspätkommen nicht nachweisen konnte, hat der Prüfungsvorsitz erst einmal regelgerecht entschieden.
Dass  die laut Schulgesetz vorgeschriebene Bewertung (Nicht-Teilnahme = nicht bestanden) in seinem Fall nicht gerechtfertigt war, muss der Prüfling nachweisen.
Wenn die Prüfer den Prüfllingen empfohlen haben, einen Zeitpuffer einzuplanen,wird das vermutlich auch nicht viel helfen. In dem Fall bliebe immer noch die Möglichkeit der gerichtlichen Feststellung.

@UnionJane

Die Betonung liegt auf erst einmal, denn nachträglich betrachtet ist diese Entscheidung natürlich aufzuheben.

Es kann gute Gründe geben warum eine telefonische Benachrichtigung nicht möglich gewesen wäre mitunter hatte er garkein Handy dabei um nicht in Täuschungsverdacht geraten zu können machen durchaus viele.

Wenn er sich die Beweise für die Busverspätung besorgt und diese vor Gericht vorlegen kann sind seine Chancen auf einen neuen Prüfungstermin sehr gut.

Die Teilnahme an den restlichen Teilprüfungen die evtl noch sind kann er per einstweiliger Verfügung durchsetzen sollten da noch welche sein und ihm die Schule wegen der einen 6 die Teilnahme verweigern.

Hallo jdkeidie72,

wenn du nachweisen kannst, dass der  Bus 20 Min.Verspätung hatte, und wenn du bei pünktlichem Bus nicht zu spät gekommen wärst, lässt sich was machen.

Welche Prüfung? Fach? Schulform? Klasse? - Davon könnte auch was abhängen.

Hättest du eigentlich in dem Moment, wo die Verspätung klar war, in der Schule anrufen können?

du warst zum vorgesehenen zeitpunkt nicht da - also gerechtfertigt . nächstes mal (deutlich) früher losgehen