Kündigung der Ausbildung vor mündlicher Prüfung

8 Antworten

Nein. Du hast deine Ausbildung dann gekündigt, also faktisch abgebrochen. Sollte dein neuer Arbeitgeber dich für die paar Wochen als Azubi und dann fest anstellen müsste das gehen. Aber wenn du jetzt aufhörst und direkt fest angestellt wirst, hast du keine Chance auf die Prüfung. Warte doch noch bis deine Ausbildung zuende ist. Dein Arbeitsverhältnis endet doch sowieso mit bestandener Prüfung. Damit bist du auf der sicheren Seite. Und wenn dich dein neuer Arbeitgeber so doll will, dann wartet er auch noch diese kurze Zeit.

Quatsch, der neue Arbeitgeber muss ihn nur zur Prüfung frei stellen. Evtl. muss die Prüfungsgebühr teilweise an den Ausbildungsbetrieb erstattet werden.

Huhu,

erst mal super lieben Dank euch allen :-)

Ich hatte letzte Woche mit der IHK darüber gesprochen und die gaben mir den Tipp zu kündigen. Meine schriftliche Prüfung mache ich dann noch, dann kündige ich und zur mündlichen Prüfung könnte ich dann angeblich trotz neuem Arbeitsverhältnis kommen. Habe nur echt Bammel davor. DEn neuen Arbeitsvertrag habe ich schon längst zum 1.Jul unterschrieben, weil es hieß ich hätte Ende JUni Prüfung. Dann kam ein Schreiben mit Juni bis Ende Juli!!!!!

Mein neuer Arbeitgeber wollte mich davor schon und ich habe ihn auf 1. Juli vertröstet. Das kann ich nicht noch mal machen und will ich auch gar nicht, da meine jetzige Arbeitsstelle der Horror ist. Überstunden en masse (nicht ausgeglichen), Weihnachtsurlaub gestrichen aus 'betrieblichen Gründen' (er hat sich frei genommen, ich saß alleine da, es gab nix zu tun vor Weihnachten), Kontrollzwanghoch 10 (jede mail von mir wir kontrolliert und beurteilt, Strichlisten jeden Tag....)und noch viel mehr.

Ciaoi

Mache das auf keinen Fall. Bringe die Prüfung zu Ende und betehe hoffentlich, das neue Jobangebot kannst noch immerannehmen. EAber eine abgeschlossene und vor allem eine bestanden Prüfung ist für dich das wichtigste Zeugnis und Zertifkiat. Wenn es dir im Job nicht mehr gefällt kannst du die Berufsausbildung zurückgreifen. Spreche einfach dein neuen Arbeitgeber an. Vielleicht hat er Verständnis. Mache bitte keinen Fehler jetzt so kurz vorder Prüfung. viel Glück

Nein, das wird nicht möglich sein. Aber sei vorsichtig mit dem Kündigen. Kündige erst, wenn Du den anderen Vertrag unterschrieben hast. Ansonsten stehst Du nämlich nicht gut da. Bekommst dann nämlich erst mal eine Sperre beim Arbeitsamt und dann hättest Du nichts.

Du müßstest bis zum Ende der Ausbildung die Berufsschule besuchen,dann würde einer Prüfung nichts im Wege stehen. Bei meiner Tochter war es etwas anders.In der Berufschule wurde Ihr gesagt,sie solle regelmäßig zur Schule kommen,dann kann sie die Prüfung machen.Frag an Deiner Schule nach.

Nach der schriftlichen Prüfung ist auch die Berufsschule beendet.