Muss die Zeit der Anfahrt bei Rufbereitschaft bezahlt werden?

4 Antworten

Du jammerst auf hohem Niveau . wenn du mit dem Kostenerstatz der Rufbereitschaftspauschale von dreissig euronen nicht klarkommst wei dir belegbar höhere kosten entstehen solltest du deinem Chef vorrechnen das es eben nicht reicht .. und das Gespräch suchen.. Wenn ich Rufbereitschaft habe zählt für mich die Zeit ab der Minute wenn ich ins private Fahrzeug steige.

Dies jedoch ist im Vorfeld mit der Geschäftsleitung so abgesprochen worden und dabei ist der Weg dadurch zur Arbeitsstelle ebenfalls kostentechnisch mit abgedeckt und versichert.ich bekomme dadurch auch keinen Kostenerstaz für Privatfahrzeugnutzung und Sprit was normalerweise bei dir mit der Pauschale von 30 euros Bezahlt würde.. Bereitschaftszeiten wie du diese bekommst wird bei uns nicht bezahlt dafür die Anfahrzeiten zur Firma..

Du kannst ja mal ausrechnen wie du besser stehst oder ie rufbereitschfaft abgeben.. Du bist ja nicht jeden Tag unterwegs im Einsatz oder ist das falsch ?

Die Arbeitsstunden im Firmenfahrzeug werden eh gesondert abgerechnet was auch normal ist . nicht jeder Betrieb ist so großzügig also freu dich denn viele kollegen machen das mit der Anfahrt zum Betrieb auf eigene Rechnung . Achte dabei auch auf das Arbeitsrecht denn zwischen Arbeit auch Notdienste sind Arbeitszeit und normaler regulärer Arbeitszeit müßen mindestends 11 Stunden Ruhezeit liegen.. joachim

Wenn Du mit "Bezahlung des Arbeitsweges" den Weg zur Firma meinst: der wird - selbstverständlich - nicht bezahlt, wie sonst üblicherweise auch nicht.

Die Dir für diesen Weg zur Firma entstehenden Kosten kannst Du - wie sonst auch - über die Kilometerpauschale bei der Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

Mit der Bereitschaftspauschale von 30€ pro Tag und pro Einsatz dann nochmal 30€ + die gemachten Stunden mit Zuschlägen ist alles abgegolten. Andere bekommen viel weniger.

mein mann bekommt die fahrtzeit auch bezahlt, sobald er im auto sitzt kann er die zeit aufschreiben