Fahrtkosten für fahrten direkt von der Wohnung zum Kunden/ vom kunden nachhause
Hi Leute,
was mich gerade brennend Interessiert ist folgendes:
Frage 1)
Ich arbeite als Admin für einen Dienstleister und habe eine feste Betriebsstätte (Räumlichkeiten der Firma / ca. 15 km von zuhause aus) zu der Ich, in der Regel, jeden morgen fahre. Im Laufe des Tages fahre ich auch zu Kunden raus (mit meinem Privat Wagen) Es kommt des öfteren vor, das ich aus dringlichen Gründen morgens ohne Umwege direkt zum Kunden fahre!(mit meinem Privatwagen da es keinen Firmenwagen gibt)
Wie ist das ganze Fahrtkosten technisch zu haben? Ich fahre ja sogesehen ab dem ersten Kilometer im Namen der Firma.
Kann ich dann von meinem AG die komplette fahrt (von Zuhause -> Kunden -> Nachhause) erstattet bekommen oder kann der Teil den ich ja quasi "eh immer Fahre" , ,also die 15km bis zur Firma, abgezogen werden und nur die Differenz [Zuhause - Arbeitsweg] + Kunde) ausgezahlt werden?
Wie verhält es sich umgekehrt, sprich: Ich bin den ganzen Tag in der Firma und muss gegen Nachmittag zum Kunden, mache von da aus Feierabend und fahre dann nachhause?
Áuf welche kosten habe ich da nun anspurch( Kunde -> Nachhause // Kunde -> [Nachhause - weg zur arbeit])
Vielen Dank schonmal für die Info!
3 Antworten
Hallo erazzor die gestaltung der Fahrkosten hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Steht in diesem das du angestellt in der 15km entfernten Firma bist dann kannst du nur die einfache Strecke (Wohnung -Arbeitsstätte) geltend machen. Ist aber der Dienstleister dein ständiger AG dann kannst du bis 2013 die Hin- und Rückfahrt (Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung) steuerrechtlich geltend machen und in den ersten 3 Monaten sogar die Mehraufwendung für Verpflegung. Die Fahrten zum Kunden sind generel Dienstfahrten. Da du eine Mischung von beidem hast empfihlt sich ein Fahrtenbuch in dem du alle geschäftlichen Fahrten einträgst. Ab 2014 sind die Fahrten zur 15km Firma generel als erste Arbeitsstätte und daher nur noch die einfache Fahrt ansetzbar. Nur die Fahrten zu den Kunden ist weiterhin als Dienstfahrt zu behandeln. Daher weiterhin Fahrtenbuch schreiben. Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn nicht dann nochmal melden.
Sobald du eine Einsatzwechseltätigkeit ausübst, und ich bin der Meinung, dass ist bei dir so, dann kannst du als Werbungskosten die gefahrenen km zur Arbeit angeben bei deiner Einkommensteurerklärung. Also 30 km. Ist aber nur noch für 2013 möglich. Ab 2014 gibt es andere Regeln.
Du kannst die Fahrkosten alle deinem Arbeitgeber oder wenn nicht dem dann dem Finanzamt angeben. Wie ist es denn im Arbeitsvertrag geregelt ?
Fahrtkosten INLAND: tatsächliche Aufwendun-gen, die bei Benutzung eines eigenen Pkw 0,30 € je km erstattet werden. Zusätzlich werden Un-fallkosten, u.U. anteilige Aufwendungen für einen Austauschmotor, berück-sichtigt.
Kosten, die nicht erstattet werden Verpflegungsmehraufwand für Fahrten und Aufenthalte an verschiedenen Standorten des Firmensitzes Trinkgelder für persönliche Dienstleistungen (Hotel, Restaurant etc.) Mehrkosten für privat veranlasste höhere Kosten bei Mietwagen, Bahnfahrten und Flügen Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Privatanteilen von Dienstfahrten stehen (z.B. Sightseeing-Touren)
Das ist das was ich aus unserem "Mitarbeiter handbuch raus habe"
Das in höhe des vom Staat herausgegebenen Tarif für die Pendlerpauschale ausgezahlt wird. Also die 30ct.
Welche Strecken etc, steht nicht darin!