Minussstunden, wenn nach Stunden bezahlt?

3 Antworten

Rein rechtlich betrachtet:

Du hast also einen Arbeitsvertrag, der über 16 Wochenstunden geschlossen wurde.

Es gehört, neben der Bezahlung des Entgelts, zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die vereinbarten Arbeitsstunden zu beschäftigen.

Beschäftigt er den Arbeitnehmer nicht ausreichend - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann oder nicht will, spielt keine Rolle, und auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es nicht an) -, fallen die Konsequenzen aus der Minderbeschäftigung ihm zu Lasten, denn dann gerät er mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Verzug: Der Arbeitnehmer ist dann so zu bezahlen, als hätte er die tatsächlich nicht gearbeiteten Stunden geleistet, und muss die Minusstunden auch nicht nacharbeiten oder mit seinen Ansprüchen (Entgelt, Urlaub usw.) verrechnen lassen.

Grundlage für einen Anspruch auf Bezahlung entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]

Voraussetzung ist aber auch, dass Du diesen Zustand (dass Du zu wenig beschäftigt worden bist) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmst; auch das ist gesetzlich festgelegt: BGB § 293 "Annahmeverzug":

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot":

Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.

Du musst Deinem Arbeitgeber also erklären, dass Du mit der zu geringen Beschäftigung (für weniger als die vertraglich vereinbarten Mindeststunden) nicht einverstanden bist und eine Beschäftigung für diese Mindeststundenzahl verlangst.

Unter diesen Voraussetzungen bist Du also für die vereinbarten 16 Wochenstunden zu bezahlen, auch wenn du tatsächlich weniger arbeitest!

Das spielt allerdings alles keine Rolle, wenn ihr euch darauf geeinigt habt, dass Du nur die Stunden bezahlt bekommst, die Du auch wirklich gearbeitet hast, und Du keinen Wert darauf legst, mehr zu arbeiten als die Stunden, die Dich der Arbeitgeber einteilt - auch wenn es weniger als die vertraglich vereinbarten 16 Wochenstunden sein sollten.

Und wenn Dir nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden, können auch keine Minusstunden entstehen.

Die würden ja nur entstehen, wenn Du für 16 Wochenstunden zwar bezahlt wirst, sie aber nicht leistest - und dann gilt das oben/zuvor von mir Dargestellte!

Also ich würde sagen, entweder werden nur die gearbeiteten Stunden bezahlt, dann gibt es keine Minusstunden, oder aber du bekommst immer die 16 bezahlt, hast aber dann minusstunden die du nachholen musst.

Ja kannst du. Du bekommst dann allerdings nur diese bezahlt und musst die fehlenden stunden unter umständen dann in ner anderen woche nachholen. Wenn du es aber ganz genau wissen willst frag in der Personalabteilung nach. Die können dir das ganz genau sagen

songsuoimai 
Fragesteller
 24.01.2018, 15:56

ok Danke.  In einer Gehaltsabrechnung stand da bezahlte Fehlzeiten, was bedeutet es genau? Sind damit die Minusstunden gemeint? Danke

Familiengerd  24.01.2018, 18:01
und musst die fehlenden stunden unter umständen dann in ner anderen woche nachholen

Das muss er nicht, wenn die Entstehung der Minusstunden in die Verantwortung des Arbeitgebers fällt, er den Arbeitnehmer für weniger als die vereinbarten Arbeitsstunden beschäftigt - siehe dazu meine eigene Antwort!