Muß die Schule etwas unternehmen, wenn mein Sohn von anderen Eltern auf dem Schulhof bedroht wird?

9 Antworten

Du hast eine Liste mit den Namen des Elternbeirats. Ruf umgehend den Vorsitzenden an und informiere ihn über den Vorfall.

Nachdem dies schon öfter passiert ist und die Rektorin scheinbar hilflos reagiert, wird es Zeit, daß von Elternseite - sprich Elternbeirat - etwas unternommen wird.

Unternimm du keinesfalls etwas alleine, auch keinen direkten Kontakt zu den Horroreltern. Auch würde ich an deiner Stelle keine Anzeige im Alleingang machen. Das müßte nur dein Sohn ausbaden, weil sich der Hass dieser Leute auf ihn fokussieren würde.

Also Elternbeirat - gemeinsam seid ihr stark.

anystar 
Fragesteller
 18.06.2015, 20:35

Ich werde morgen früh mit zur Schule fahren und dort vorsprechen.

washilfts  18.06.2015, 20:37
@anystar

Lass dich von einem Mitglied des Elternbeirats begleiten! Du mußt deinen Sohn schützen.

anystar 
Fragesteller
 18.06.2015, 20:51

ok das versuche ich

Was auf dem Schulhof passiert, muss von der Schule geregelt werden. Sie muss dafür sorgen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Ich bin überzeugt, dass sie das auch versuchen.

Natürlich lassen sich manche Leute nicht davon abschrecken, erst recht nicht, wenn sie betrunken sind. Deswegen würde ich nochmals, mit den betroffenen Eltern zusammen, auch mit dem Elternbeirat und dem Rektor ein ernsthaftes Gespräch vorschlagen.

Wenn alles nichts hilft - Polizei!

Die Schulleitung hat das Hausrecht auf dem Schulgelände. Sie kann jede Schulfremde Person (das können auch Eltern sein, die keinen Gesprächstermin haben) dem Schulgelände verweisen, insbesondere, wenn diese Person Schüler oder Lehrkräfte bedroht.  Kommt die Person dem Hausverweis nicht nach, sollte der Schulleiter die Polizei rufen.

Dies hat die Schulleitung in diesem Fall nicht getan, auch Lehrer und Schulleiter sind nur Menschen und können wie jeder andere Mensch auch Fehler machen und situativ nicht immer die beste Möglichkeit finden.

Bitte um ein Gespräch mit der Schulleitung, bleib sachlich bitte darum einen besseren Schutz deines Sohnes zu gewährleisten und solche Personen zügiger vom Schulhof zu verweisen. Gerüche von Alkohol und Drogenkonsum sind unsachlich, da nicht nachweisbar. Für die Drohung  gibt es Zeugen.

anystar 
Fragesteller
 18.06.2015, 21:14

Zeugen für die Bedrohung gibt es ...Schüler und 2 Lehrerinnen. ...dieser Mann War stark alkoholisiert und hatte eine offene bierflasche in der hand

chog77  18.06.2015, 22:29
@anystar

Wenn es nochmal zu einem Vorfall kommen sollte und die Schulleitung erneut nicht reagiert, würde ich selbst zu Polizei gehen und eine Anzeige erstatten, wenn`s mein Kind wäre.

Ich denke man sollte in solchen Fällen nicht überreagieren. Jemand der ein Alkoholproblem hat wird es nicht lösen wenn er eine Anzeige bekommt.  Viel schlimmer als gelegentliches Anpöbeln von einem Betrunkenen sind die kriminellen die erpressen und verprügeln. Natürlich möchte man mit Leuten die ein Alkohol- oder Drogenproblem haben möglichst wenig zu tun haben.

 Die Schulleitung kann in solchen Fällen nicht viel tun. Dazu müsste sie in solchen Fällen sofort die Polizei rufen. Und da die Polizei oft mit richtigen Kriminellen schon personelll überfordert ist, ist es vielleicht nicht günstig die Polizei mit relativ harmlosen Betrunkenen zu beschäftigen. Die Schulleitung könnte auch eine Verwarnung gegen den entsprechenden Schüler aussprechen mit dem Hinweis das die Schülerin, falls es wieder vorkommt von der Schule verwiesen wird. Aber es war ja nicht die Schülerin die Handgreiflich aufgefallen ist. Das fällt also auch flach. 

Am ehesten würde ich noch vorschlagen die entsprechende Schülerin aus dem kranken familliären Umfeld zu nehmen damit sie sich normaler entwickeln kann. Ob das Jugendamt in diesem Fall etwas unternimmt kann ich nicht sagen. Leider sind auch die Jugendämter oft mit zuwenig Personal ausgestattet und sie kümmern sich hauptsächlich um Fälle in denen ein Kind vernachlässigt oder verprügelt wird. Leider fällt mir da auch keine wirkliche Lösung ein um soetwas in Zukunft zu verhindern. Man muss mit viel Fingerspitzengefühl in solche Situationen hineingehen und versuchen die Sache zu entschärfen. Eine Anzeige wird da nicht viel bringen.

loveflowersyeah  21.06.2015, 14:09

Die Schule hätte handeln müssen. Ich glaube du verharmlost die Situation etwas. Der Mann hätte das Schulgelände gar nicht betreten dürfen, er hätte sich, ohne Umweg und ohne auch nur eine Person anzusprechen, im Sekretariat anmelden müssen. So ist das nunmal an Schulen geregelt, man kann nicht kommen und gehen wann man möchte.

Eine Anzeige würde dem Mann nicht bei seinen Alkoholproblemen helfen, das stimmt, aber sie würde die Schüler beschützen und das sollte eine Schule normalerweise unterstützen. Nein, sollte nicht, muss!

Die Schulleitung kann also doch viel tun. Die Polizei wäre in diesem Fall sinnvoll und notwendig gewesen. Sie hätte dem Mann einen Platzverweis aussprechen können und daran hätte er sich zu halten gehabt. An diesem Tag ist in der Schule wohl einiges schief gelaufen.

Marigoldi  23.06.2015, 14:40
@loveflowersyeah

Ob ein Platzverweis sinnvol ist darüber lässt sich streiten. Wenn sich das ganze dann  auserhalb des Schulgeländes abspielen würde dann wäre es eher beängstigender. Mir ist übrigens nicht bekannt das man das Schulgelände nciht betreten darf. Eltern melden sich auch nicht an wenn sie ihrem Kind das vergessenen Pausenbrot nachbringen. Und leider gibt es auch viele andere Personen die sich auf dem Schulgelände aufhalten können. Um das zu vermeiden müsste das Schulgelände mit einer Mauer umgeben sein und regelmäßig Polizeikontrollen stattfinden. Einen Polizeistaat will aber glaube ich niemand. auch wenn es ein angenehmer Gedanke ist das immer jemand da wäre um alle zu beschützen. Da würden auch so kleine Umweltsünden wie achtlos weggeworfener Müll gleich von der Polizei wargenommen. Und auch das ist eine Straftat.

loveflowersyeah  24.06.2015, 16:11
@Marigoldi

Darüber lässt sich tatsächlich streiten - und ich hab gerade keine Lust meine Meinung zu rechtfertigen.

Eltern haben die Erlaubnis sich bis zu 20 Minuten auf dem Schulgelände aufzuhalten. Das Gleiche gilt für Postboten, die aber auch niemanden ansprechen dürfen, es sei denn sie suchen den Weg ins Sekretariat. Handwerker melden sich für gewöhnlich auch an. Gibt's sonst noch jemanden?

Vergleichst du gerade Müll mit einem betrunkenen Mann auf einem Schulhof? 

Also als erstes würde ich mir klar machen, was sie erreichen wollen.

Wenn sich die ganze Sache ohne Probleme durch ein Gespräch regeln lässt, dann würde ich es so machen.

Ansonsten können sie als Erziehungsberechtigte als Vertretung für ihr Kind den Mann wegen folgender Delikte anzeigen:

1. § 241 StGB Bedrohung

2. Evtl § 223 StGB Körperverletzung

3 Evtl sogar $ 224 StGB Schwere Körperverletzung (Bei Führung eines Hilfsgegenstandes)

Evtl könne da noch weitere Vergehen mit eingebracht werden, aber diese fallen mir spontan ein.


Die Schule sollte da auf jeden Fall mit den Verantwortlichen reden. Die Schüler sind Opfer einer Gewalttat geworden und haben körperliche (Schubsen) und evtl. sogar Psychische Verletzungen davon getragen.

Ihre Entscheidung aber viel Glück noch


anystar 
Fragesteller
 18.06.2015, 20:20

gespräch mit den eltern ist nicht möglich....ich werde morgen früh in die schule fahren und die schulleiterin zur rede stellen. ich kann ja erwähnen , das ich eine anzeige stellen werde..(danke für die paragrapgen)...

trotzdem müßte doch auch die schule aktiv werden, schließlich haben sie die aufsichtspflicht in der schule, oder?

Slenderz  18.06.2015, 22:35
@anystar

In diesem Fall muss die Schule auf jeden Fall etwas dagegen unternehmen, weil die ganze Aktion auf dem Schulhif stattgefunden hat. Das wäre dann unter einem die Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) und Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Im Prinzip genau das selbe, was die Schule bei einem Ammoklauf tun muss: Sie muss die Schüler schützen und das mit allen mitteln. Eine Anzeige stellen sollte die Schule sowieso. Da die Schule auch kein öffentlicher Platz ist sollte sondern das Hausverbot ebenfalls mit Hilfe des Hausrechtes ausgesprochen werden.