ist es rechtens, Schüler vor der schule stehen zu lassen, wenn sie zu spät sind?

16 Antworten

Schulpflichtigen den Zutritt zur Schule zu verweigern ist nur aufgrund eines Konferenzbeschlusses unter Beachtung der vorgesehenen disziplinarischen Schritte zulässig (also Rausschmiss von der Schule oder kurzfirstiger Ausschluss vom Unterricht). Bei Zuspätkommen hat die Schule dieses Recht nicht, sie ist weiterhin aufsichtspflichtig und hat mit Sicherheit keinen Lehrer abgestellt, der die Schüler zwei Stunden vor dem Schulgebäude beaufsichtigt. Wenn durch häufiges Zuspätkommen der Unterricht gestört wird, kann man für die Störer individuelle Maßnahmen finden, damit sie rechtzeitig kommen oder nicht stören. Aber so grundsätzlich, wie das an eurer Schule gehandhabt wird, geht das nicht. Man stelle sich nur vor, ein Kind stürzt schwer auf dem Schulweg, komm mit verknackstem Bein an der Schule an (natürlich zu spät, wegen der Verletzung) und findet keine Hilfe, weil er nicht einmal ins Gebäude kann.

Ich muss noch dazu erwähnen, dass die Schule es bei allen Klassen (ab der 5. Klasse) so handhabt. Und bei Elternabenden gab es schon mehrere Beschwerden. Gerade in der 5. Klasse verstanden wir es absolut nicht. Dies steht aber in ihrer Hausordnung und der Direktor steht voll dahinter. Ich frage mich nur, wer verantwortlich ist, wenn etwas passiert? Mein Sohn kommt für ein paar Minuten nach Hause, nur um nicht im Kalten zu stehen. Aber was wäre, wenn er sich auf dem Weg nach Hause verletzt?

Und diese Beschwerden kamen natürlich von den Eltern, deren Kinder pünktlich in der Schule sind und sich an Regeln halten, nicht wahr?

Hoffentlich setzt sich der Direx durch!

Übrigens, müsste IHR Sohn nicht dieses Theater machen, wenn er pünktlich in der Schule gewesen wäre...

@Kolja1205

Übrigens, müsste IHR Sohn nicht dieses Theater machen, wenn er pünktlich in der Schule gewesen wäre...

Und wie soll er dafür sorgen? Dem Zugführer die Pistole an den Kopf halten, damit der trotz Baustelle volles Karacho durchbrettert? Oder den Zug an der Baustelle vorbeibeamen?

@DMbuzz1

Wer es glaubt....

@Kolja1205

Ach so ist das, wenn Dir etwas nicht passt, bezichtigst Du den anderen dann einfach mal der Lüge?

@DMbuzz1

Ich beichtige nemanden der Lüge...aber ich muß auch nicht alles glauben....vor allem notorischen Schulverweigerern und dessen erziehungsneutralen Eltern nicht.

@Kolja1205

Von der Unschuldsvermutung hast Du noch nichts gehört? Die zieht sich durch unsere ganze Kultur und unser gesamtes Recht...

@DMbuzz1

Ja, Unschuldvermutung ist ne feine Sache, wenn man keine Lust hat, sich mit der Realität auseinanderzusetzen....

Bei notorischen Schulverweigerern und Zuspätkommern, hält sich meine Vermutung der Unschuld allerdings in Grenzen!

@Kolja1205

Was Du vermutest ist ja auch egal - und was die Schule insgeheim vermutet auch. Es geht darum, dass man sich nach der Unschuldsvermutung richten muss, insbesondere wenn es z.B. um verwaltungsrechtliche Ordnungsmaßnahmen geht.

Strafen in der Schule dürfen nur bei schuldhaftem Handeln verhängt werden, und dieses Verhalten und die Schuldhaftigkeit muss der beweisen, der es behauptet und nicht der der es abstreitet: Ei incumbit probatio qui dicit, non qui negat

Wir leben in einem Rechts- und in keinem Willkürstaat.

@DMbuzz1

Ach, und der Schulleiter und die Schulbehörde sitzt trotzdem noch nicht hinter Gittern...? Wenn sie sich strafbar gemacht haben, nach ihren Ausführungen, verwundert mich unser Rechtsstaat....hmmm..grübelgrübel....

@Kolja1205

Von strafbar habe ich nichts gesagt. Da müsste man auch weit konstruieren, wenn nichts weiteres vorfällt, wobei man hier nicht mehr so weit von der Körperverletzung weg ist..

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, ist aber erst mal nichts weiter als ein rechtswidriger Verwaltungsakt. Und im Verwaltungs- und Zivilrecht befinden wir uns hier. Aus der Aufsichts- und Fürsorgepflichtverletzung kann aber ganz schnell ein Straftatbestand werden, z.B. eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

@DMbuzz1

Jap, kann es werden...bei dem notorischen Schulschwänzer auch....

Ein Ausschluß vom Unterricht ist nur bei schwerwiegenden Versrößen möglich, wie ständiges Zuspätkommen, fortwährendes Stören des Unterrichtes o.Ä.. Im vorliegenden Fall hat die Sekretärin wohl eindeutig über das Ziel hinausgeschossen indem sie eine Ausschlußentscheidung selbstständig getroffen hat.Ich bezweifle sehr stark das dies Teil ihrer Aufgabengemäß ihrem Arbeitsvertrag ist. Außerdem bist immer noch Du die erziehungsberechtigte Person und hast sehr wohl das Recht, sogar die Pflicht für deinen Sohn zu sprechen. Ich würde mich sofort an die Schulbehörde wenden und gar nicht mehr lange rumdiskutieren. Und ja, die Schule verstößt sehr wohl gegen die Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern weil sie diese aus dem Gebäude ausgesperrt hat und somit keinen Einfluß auf deren Aufenthaltsort mehr hat. Es bliebe zu klären ob sich am Eingang noch ein befriedetes Besitztum der Schule (Schulhof) befindet, von wegen Versicherung. Schüler dürfen nicht über eine Stunde von Fachunterrichten ausgeschlossen weden, es sei denn es handelt sich in der Relation um ein schwerwiegendes Vergehen.

Wie weitere Beiträge der Fragestellerin (s.u.) zeigen, hat die Sekretärin nicht aus eigenem Antrieb so gehandelt, sondern es besteht in dieser Schule tatsächlich eine entsprechende Regelung.

Ist auf der Schule meines Sohnes auch so,es steht auch in der Hausordnung,als argument wird angegeben,dass es den unterricht stört wenn dauern jemand nachgerödelt kommt

Steht das auch, dass man nicht ins Gebäude gelassen wird - nicht nur nicht mehr in den laufenden Unterricht?

@DMbuzz1

Die können sich dann bis zum schellen auch im gebäude beimsekteriat hinsetzen

@cannon

Genau darum, dass das im besprochenen Fall nicht geht, geht es ja. Da werden die Schüler nicht ins Gebäude gelassen. Nicht in den Unterricht lassen halte ich auch für falsch, aber für bei weitem nicht so bedenklich.

@DMbuzz1

hab mein sohn gerade gefragt...also die dürfen sich im gebäude aufhalten ,wenn sie mehrere sind und krach machen ,müssen sie auf dem hof warten.....

@cannon

Das ist ja dann was ganz anderes und auch ok so.

@DMbuzz1

Naja ,ich kann nachvollziehen das schulen strenger durchgreifen.wenn man sieht was es für chaoten gibt und denen egal ist wenn sie zu spät kommen und eine strafarbeit auch nicht interessiert.

Es ist nunmal so dass man pünktlich zum unterricht erscheinen muss,wie es auch bei der arbeitsstelle ist.

fünf minuten vor unterrichtsbeginn schellt es ,da hat jeder genug zeit zu seinem klassenraum zu schlendern.

wenn man weiß dass es schneien wird oder eine baustelle den direkten weg verhindert muss man eben einen bus/bahn früher los

@cannon

@cannon

Ich finde, dass ist die richtige Einstellung. Leider würde das bedeuten, dass Eltern Verantwortung für ihre Kinder übernehmen, so wie es früher auch war....geht das bei denen noch, die sich hinstellen und Anderen die Schuld geben...?

@Kolja1205

Haben Sie eigentlich nichts besseres zutun, als hier Leute, die eine simple Frage stellen, persönlich anzugreifen und zu klug sch*****, was für schlechte Eltern sie eigentlich sind? Sind die Punkte, die Sie in diesem Forum seit ein paar Tagen bekommen, dazu da, um ihr Leben zu füllen? Mich wundert nicht, das schon Kommentare von Ihnen gelöscht worden. Also besser mal ein sinnvolles Leben leben, statt hier Leute runterzumachen und dann sind sie sicher auch zufriedener :)

Ich hoffe, ich bin jetzt auf den richtigen Button gegangen, da ich allen antworten möchte. Also vorweg: Mein Sohn ist 14 und leider ein notorischer Zu-spaet-kommer! Auch ist er ein Schüler, der teilweise schwänzt. Er hat psychische Probleme und ist diesbezüglich in Behandlung. Aber deshalb entschuldige ich ihn nicht. Ich schicke ihn immer früher los, aber er bummelt auch ganz gern :-/ Diesmal mal war es aber tatsächlich nur eine einzige Minute und der Unterricht hat noch nicht begonnen. Er rief mich an und bat mich, mot der Sekretärin zu sprechen. Er bemüht sich zur Zeit sehr, pünktlich zu sein. Und auch das Schwänzen ist nicht mehr. Teilweise kann ich die Schule verstehen. Störung zu Unterrichtsbeginn usw..... Aber die Schule zu schließen und die Schüler draußen zu lassen, finde ich etwas verantwortungslos.

Mein Sohn ist 14 und leider ein notorischer Zu-spaet-kommer!

das ist natürlich was ganz anderes,da musst du dich kümmern,ihn möglicherweise selbst zur schule bringen.

@gansh

Dies habe ich schon versucht. Ohne Erfolg, da es ihm peinlich war und er abhaute. Ich kann dies leider auch nur machen, wenn ich spätschicht habe. Ich rufe stattdessen jeden früh 8 Uhr in der Schule an und frage, ob er pünktlich war. Seit dem ist ja auch Besserung in Sicht. Abgesehen von heute

@ivy1111

Na, da wurde ja ganze Erziehungsarbeit geleistet...aber vermutlich haben wieder andere die Schuld an dem Verhalten des Sohnes....

@Kolja1205

Sie schreiben von Erziehung? Wo haben sie ihre Erziehung genossen, wenn sie Menschen, die eine simple Frage stellen, persönlich angreifen, obwohl sie diese nicht kennen???

@ivy1111

Eine sehr gute!

Allerdings haben mir meine Eltern auch nicht die Hand vor dem Ar... gehalten, wenn ich Mist gebaut habe!

Ich kenne eine Menge Schüler und eine Menge Eltern...und die am lautesten krähen, sehen ihre eigenen Fehler nicht!

@Kolja1205

Sie widersprechen sich! Erst hieß, ich hätte angeblich erst heute reagiert und hier schreiben Sie, ich würde ihm alles abnehmen. Na was denn nun??? Jaaaaa heute reagierte ich. Weil er nicht der Einzige war, der zu spät kam und mich extra noch anrief, weil er in die Schule wollte!!! Lesen....nachdenken und vor der eigenen Tür kehren!!! Einen schönen Tag wünsche ich

@ivy1111

Ich widerspreche mich in keinem Fall.

Meine Meinung zu dem Fall: Die Schule weiß sich nicht mehr anders zu helfen als diese Sanktionen. Es ist in der Vergangenheit in dieser Schule so viel passiert, dass die Schule eigene Regeln aufgestellt hat. Regeln an die sich jeder, der dort zur Schule geht, zu halten hat.

Sie haben die Möglichkeit, wenn ihnen diese Schule nicht passt, ihr Kind in eine andere Schule zu geben.

Andere Schule heißt vielleicht andere Vorgehensweise. Vielleicht auch nicht. Dort wissen sie nur noch nicht, wie ihr Sohn war und er hat vielleicht mit seinem geändertem Verhalten (wenn es denn so ist) einfacher zu Recht zu kommen als an einer Schule, die ihn kennt.

Ich kann ihnen aus Erfahrung sagen, dass diese Möglichkeit manchmal die einzige ist, damit das Kind und die Lehrer zur Ruhe kommen. Und aus Erfahrung kann ich ihnen auch sagen, wenn sie nicht hinter einer Erziehung, hinter Regeln, Grenzen und auch Konsequenzen stehen und SIE die Zügel in der Hand haben, dann bringt auch die andere Schule nichts.

Sie haben Erziehungsschwierigkeiten mit ihrem Sohn und sie sollten mit der Schule zusammenarbeiten. Wenn eine Zusammenarbeit nicht klappt, muß man andere Maßnahmen in Betracht ziehen. Sich auf die Hinterbeine stellen und zu meinen SIE sind im Recht, bewirkt jetzt (nachdem sich das alles in der Schule zugetragen hat) leider genau das Gegenteil.

Im Gegensatz (z.Zt) zu Ihnen bin ich bereit mein Verhalten zu reflektieren....SIE AUCH?

Ich finde dein Verhalten verantwortunglos, deinem Sihn nicht die Hilfe und Unterstützung bei seinem Bemühen zu geben, die er braucht.

Hier ist nicht der Staat, Schulleitung oder Schulbehörde in der Pflicht, sonder du als Mutter :-O.

Schulbegleiter, Scouts, einen einflussreichen Freund deines Sohnes zu engagieren, selbst mal sein bedüftiges Kind an die Hand zu nehmen damit er Erfolgserlebnisse denn Abweisung erfährt ist natürlich mühsamer, als sich in seiner Hilflsosigkeit auzuruhen, gar aufzugeben und andere für seine Unvermögen an den Pranger zu stellen.

@imager761

Wer lesen kann......

@ivy1111

Wer lesen kann...liest nur, dass die Schule böse ist....Ihre Meinung.

Und SIE können alles besser machen und müssen es der Schule erst einmal zeigen....auf dem Rücken Ihres Kindes. Sehr sinnvoll!

Viel Erfolg dabei!