Muss der Vermieter sich an den Nebenkosten beteiligen, wenn kein Energieausweis vorhanden ist?

10 Antworten

Einen Energieausweis muss er nur bei einer Neuvermietung vorlegen. Du hast nur die Möglichkeit, dir eine andere Wohnung zu suchen.

Wo hast Du das gehört?

Seit wann wohnst Du schon in der Wohnung?

Hohe Nebenkosten haben nichts mit dem E-Ausweis zu tun.

Meinst Du die wären mit diesen Ding geringer ausgefallen?

aus der Nebenkostenabrechnung muss doch DEIN Verbrauch hervorgehen?? Daran muss sich der Vermieter nicht beteiligen.

Frah bei der Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein, denn Du hättest da ja nicht einziehen müssen, und der Verbrau hängt immer vom Nutzungsverhalten des Mieters ab, einigen reichen 19 Grad andere brauchen 22, was willst Du da dem Vermieter anlasten

verreisterNutzer  15.11.2015, 17:36

Sicherlich hängt der Heizenergiebedarf auch vom Nutzerverhalten ab. Daneben spielt aber auch die thermische Qualität der Gebäudehülle sowie der Klimastandort eine Rolle.
Auf den Heizenergieverbrauch wirkt zusätzlich die Effizienz der Anlagentechnik (reale Anlagenaufwandszahl). Letztere kann bei Objekten mit mehreren NE schon erschreckend hoch sein.
Eine Möglichkeit diese negativen Umstände rechtlich geltend zu machen, hat der Mieter jedoch nicht.
Also vorher prüfen, ehe der Mietvertrag unterschrieben wird!

leider habe ich für meine Wohnung, die keinen Energieausweis beträgt, eine viel zu hohe Nebenkostenabrechnung bekommen

Wenn diese Abrechnung nachweislich zu hoch ausgefallen ist, so kannst du sie beanstanden. Energiekosten werden normalerweise nach Verbrauch (oder einem Schlüssel von ca. 70% Verbrauch, 30% Quadratmeteranteil) berechnet.

Mit einem fehlenden Energieausweis, der übrigens erst seit dem 01.05.2015 für Privatvermieter bei Neuvermietung Pflicht ist, hat das überhaupt Nichts zu tun.

Auskunft  15.11.2015, 13:35

Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht, denkmalgeschützte Häuser z.B.

rotreginak02  15.11.2015, 13:38
@Auskunft

ja, aber damit wollte ich den Fragensteller nicht überfordern ;-)

Gerhart  15.11.2015, 15:56

Heizkosten können je nach Alter des Hauses auch 50:50 berechnet werden.

rotreginak02  15.11.2015, 17:45
@Gerhart

ja Gerhart.....deshalb hab ich auch ca. geschrieben, da das Verhältnis abweichen kann...... ob diese Diskussion nun dem Fragensteller hilft, wage ich zu bezweifeln ;-)

imager761  16.11.2015, 10:27
@rotreginak02

ob diese Diskussion nun dem Fragensteller hilft, wage ich zu bezweifeln ;-)

Und ich, das deine Aussage "Wenn diese Abrechnung nachweislich zu hoch ausgefallen ist, so kannst du sie beanstanden" dem Fragesteller hilft.

Die ist ihm nämlich zu hoch, dafür macht er mangelnden Wärmeschutz verantwortlich und glaubt, ohne Energieausweis die Heizkosten so nicht bezahlen zu müssen. Nur kann er eben nicht beanstanden, was verbraucht wurde, und wenn es durch die Einfachverglasung hinausgeblasen wurde.

Denn da irrt er eben - gemietet ist, was vorhanden ist, auch wenn man nicht weiß, was das ist oder bedeutet: Ein Irrtum in der Sache fällt aber dem M zu: Niemand dürfte ihn gezwungen haben, ohne Energieausweis oder Einsicht in die letzte BK-Abrechnung einen Mietvertrag zu unterschreiben von dem er nicht weiß, welche NK auf ihn zukommen dürften :-O

rotreginak02  16.11.2015, 16:25
@imager761

@imager761: genau deshalb schrieb ich nachweislich, was bedeuten soll, dass bei einer falschen Abrechnung (Rechenfehler) er das beanstanden kann und eben nicht, weil die Rechnung ihm zu hoch ist. Und ich habe in meiner Antwort ebenfalls betont, dass das nichts mit einem fehlenden Energieausweis zu tun hat, WAS JA DIE FRAGE war. Also immer schön genau lesen und NICHT interpretieren. Danke!