Darf der Vermieter die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen?

12 Antworten

Nein - er muss dir eine Rechnung stellen und dir die Gelegenheit geben die zu bezahlen. Wenn du aber gekündigt hast, dann spielt es letztlich doch keine Rolle wie es gezahlt wird. Zahlen musst du ja so oder so.

Darf der vermieter meine Nebenkostenabrechnung ohne Aufforderung zur zahlunh der nebenkosten einfach so mit der Kaution verrechnen?

Nach dem Erstellen der Jahresabrechnung darf der Vermieter die Kaution dafür verwenden.

Erstmal bist du zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet, wenn die Abrechnung nicht fehlerhaft ist.

Mit der Kaution können offene Beträge, die du hättest zahlen müssen, bei Auszug verrechnet werden. Warum sollte der Vermieter auf Geld verzichten, das ihm zusteht?

Franceska93 
Fragesteller
 16.02.2014, 14:28

Ja das ist klar, aber a) ich bin mit drr abrechnung nicht einverstanden und b) ist es mir bekannt dass er das erst machen darf wenn ich nicht zahle.

Aber die verrechnung hat sofort stattgefunden ohne mich zu fragen ob ich das begleichen werde und ohne zu fragen ob ich mit der abrechnung einverstanden bin

Arjiroula  18.02.2014, 16:40
@Franceska93

Wenn deinerseits kein schuldhaftes Verhalten vorliegt, solltest du zum Mieterverein gehen und dich dort anwaltlich beraten lassen!

Dürfen hin, dürfen her.

Was stört es dich, wenn die berechtigten Nebenkostennachzahlungen gleich mit der Kaution verrechnet werden?

Die Nachzahlung mußt du sofort leisten, während die Kaution erst nach nem halben Jahr? ausgezahlt werden muß.

Franceska93 
Fragesteller
 16.02.2014, 14:24

So erstmal, habe ich gestern die abrechnung bekommen und da stande sofort dass die mit der kaution verrechnet werden Und zum zweiten bin ich mit der nebenkostenabrechnunh NICHT einverstanden. Dass er die kaution bis zahlung der abrechnung einbehalten kannn ist mir bewusst aber einfach so anrechnen ohne übdrhaupt vorher aufgefordert zu haben erscheint mir persönlich nicht richtig

anitari  16.02.2014, 15:01
@Franceska93

Und zum zweiten bin ich mit der nebenkostenabrechnunh NICHT einverstanden.

Wann hast Du denn die Abrechnung bekommen? Datum der HK-Abrechnung ist ja 18.11.2013

Schon ganz schön lange her.

Paddel24  26.04.2019, 21:57
@Franceska93

auch wenn man die Nk Abrechnung nicht anerkennt muss man die Forderung unter Vorbehalt zahlen..

Natürlich darf er das. Dafür ist die Kaution ja auch da. Allerdings gibt es Grenzen: Hat der Vermieter nicht fristgemäß über die Nebenkosten abgerechnet, dann hat er keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung und könnte auch nichts zur Verrechnung stellen.