Hohe Nebenkosten, kein Energieausweis?

7 Antworten

.... und woher weiß der Ausweis, was meine lieben Mieter so verbrauchen?

Ich jedenfalls kenne aus meinem Bestand keinen, der stimmt. Unterschiede auf einem Flur von 100% keine Seltenheit!

In meinem Bestand wird ja bei einem Haus nur das berechnet, was der liebe Mieter auch abverlangt/abnimmt.

Auch Strom kann gespart werden, stelle auch ich immer wieder fest. Ebenso Wärme und Wasser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn ich vorher 180 qm bewohnt habe und jetzt 90 qm und der Verbrauch gleich ist. Finde den Fehler? Kleine Ahnung was bei Ihnen "liebe Mieter sind"

@Steffhase

... das ist für mich völlig normal, denn ein Reihenhaus mit 180 m² wird ja auch nicht komplett durchgewärmt/aufgeheizt.

Der Energieausweis ist zwar für die meisten Vermietungen Pflicht (es gibt Ausnahmen). Jedoch wird der Energieausweis nicht Bestandteil des Mietvertrags.

Das bedeutet, du kannst mietvertraglich keinerlei Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.

Du hattest die Möglichkeit, bei der Besichtigung der Wohnung dir anzuschauen, in welchem Zustand sich die Heizanlage befindet. Das hast du offenbar selber versäumt. Jetzt ist das Haus so gemietet wie besichtigt.

Sie können Anzeige wegen des fehlenden Energeiausweies gegen den Vermieter erstatten.

Der bekommt ein sattes Ornungsgeld aufgebrummt.

Da Ihnen durch das Vorenthalten des Energieausweies ein Schaden hinsichtlich des Mehrverbraues entsteht, können Sie eine entprechende Minderung bei der Nebenkostenvorauszahlung verlangen.

Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

auch wenn er die Vorlage im Mietvertrag ausgeschlossen hat?

Dem stimme ich nicht zu. Ein Schadenersatz kann nur dann begründet werden, wenn eine bestimmte Energieeffizienz oder eine bestimmte Beschaffenheit der Heizanlage im Mietvertrag garantiert wurde. Das ist hier offenbar nicht der Fall.

@Renick

Die Volage dees Energieauswesises gegenübe reinem mieter oder Käufer ist seit dem 01.05.2015 gestzlich vorgeschrieben.

Hält sich der Vermieter nicht daran, darf er sich über die daraus folgernden Nachteile nicht wundern:

Soll eine Wohnimmobilie vermietet oder verkauft werden, sind Eigentümer seit 1. Mai 2015 dazu verpflichtet, bereits in der Immobilienanzeige Angaben über Art des Energieausweises, Baujahr des Gebäudes, Energieträger für Heizung, Energiekennwert und Effizienzklasse zu machen. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Energieausweis vor, ist der Besitzer spätestens bei der Besichtigung der Immobilie verpflichtet, ihn dem Kauf- beziehungsweise Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen. Andernfalls droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Ist der Kauf erfolgt, erhält der neue Besitzer den Energieausweis im Original oder als Kopie.

@schelm1

Ja, ich weiß, dass es das Gesetz gibt und der Vermieter verpflichtet ist, den Ausweis vorzulegen (außer bei kleinen Häusern und Denkmalschutz). Und daher hast du ja zurecht geschrieben, dass man das melden kann und der Vermieter eine Strafe aufgebrummt bekommen kann. Soweit sind wir uns einig.

Aber das Fehlen des Ausweises hat keinerlei Auswirkung auf den Mietvertrag. Der Energieausweis wird nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Daraus kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Hierzu gibt es keine Grundlage.

Den Energieausweis hättet ihr euch vor Einzug zeigen lassen müssen

Und wenn es so im Mietvertrag steht kann man nichts mehr ändern,da ihr ja unterschrieben habt

Der Vermieter ist zur Vorlage gesetzlich verpflichtet:

Soll eine Wohnimmobilie vermietet oder verkauft werden, sind Eigentümer seit 1. Mai 2015 dazu verpflichtet, bereits in der Immobilienanzeige Angaben über Art des Energieausweises, Baujahr des Gebäudes, Energieträger für Heizung, Energiekennwert und Effizienzklasse zu machen. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Energieausweis vor, ist der Besitzer spätestens bei der Besichtigung der Immobilie verpflichtet, ihn dem Kauf- beziehungsweise Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen. Andernfalls droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Ist der Kauf erfolgt, erhält der neue Besitzer den Energieausweis im Original oder als Kopie.

@schelm1

Ja, der Vermieter ist dazu verpflichtet. Weiß mittlerweile jeder Hase. Warum hakt man dann bei Abschluss nicht nach und kommt nun zwei Jahre später damit an? Wenn man ein DHH mietet, hätte man ja auch mal fragen können, wie alt die Heizung ist, zumal die bestimmt nicht aussieht, als wäre sie nagelneu.

Der Heizungsmonteur war da und hat festgestellt dass die Heizung schon 28 Jahre alt ist.

Und? Dass die Heizung 28 Jahre alt ist, heißt nicht, dass eure NK nur deshalb so hoch sind.