muss der vermieter sich an den nebenkosten beteiligen wenn er im keller ein abgeschlossen raum für sich benutzt?

4 Antworten

Handelt es sich um einen abgeschlossenen Raum in einem ansonsten komplett vermieteten Einfamilienhaus oder um einen Kellerraum im Mehrfamilienhaus?

Das erste wäre eher ungewöhnlich und so gehe ich jetzt mal von letzterem aus.

Zu den üblichen und allgemein anerkannten Aufteilungsschlüsseln für Betriebskosten gehört die Aufteilung nach Wohnfläche. Nicht nach Nutzfläche des Hauses. Da der abgeschlossene Kellerraum keine Wohnfläche ist, werden Betriebskosten auch nicht unter Einbeziehung dieses Raums aufgeteilt. Somit muss sich der Vermieter zunächst einmal nicht beteiligen.

Sollte es zu einem Streit darüber kommen, ist vermutlich ausschlaggebend, welchen Zweck der Raum hat.

Dient er dem Vermieter lediglich dazu, notwendige Gerätschaften zu lagern, die er braucht, um kleinere Reparatur- und Reinigungsarbeiten, also typische Hausmeistertätigkeiten, dient der Zweck des Raums und der evtl. anfallende Stromverbrauch dazu, die Bewirtschaftung des Hauses kostengünstig sicher zu stellen. Der Strom wäre also ganz normal über Allgemeinstrom den Mietern anzulasten.

Nutzt der Vermieter den Raum als Lagerraum für persönliche Sachen und kommt nur selten für ein paar Minuten vorbei, um was zu holen oder zu bringen, dürfte der Stromverbrauch so niedrig sein, dass es sich gar nicht lohnt, darüber einen Streit anzufangen.

Ist es aber ein Hobbyraum, wo der Vermieter z. B. eine Hobbyschreinerei oder -schlosserei betreibt und da drin dann häufig Maschinen mit Starkstrom laufen läßt oder ein Schweissgerät betreibt und zudem auch noch über die normale Heizung beheizt, können die dafür anfallenden Kosten nicht den Mietern zusätzlich angelastet werden. Hier sollten dann Heizung und Stromverbrauch über separate Messgeräte bzw. Zähler erfasst werden.

Dient ihm dieser Raum auschließlich der persönlichen Verwendung, sind im Rahmen seiner Nutzung entstehende Betriebskosten vom Vermieter zu tragen (Strom, Heizung). Währen deshalb  diesbezüglich in die Abrechnung der Betriebskoste für das Haus zu einzubeziehen.

Sollte der Raum aber als Wohnraum (Gästezimmer u. ä.) genutzt werden, müssen sämtliche Betriebskosten auch für diesen ermittelt und vom Vermieter getragen werden.


Wenn dieser Raum denn Kosten verursacht (Eigene Heizung zB) dann theoretisch schon
Vermutlich ist dieser Raum aber einfach nur Fläche die dir nicht mit vermietet wurde
Und dann hat der Raum nix mit deinen Kosten zu tun

klar, wenn dort auch licht vorhanden ist