Muss der Vermieter seinen neuen Mieter irgendwo melden?

8 Antworten

Der Vermieter muss dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Mit dieser Bestätigung versichert der Vermieter, dass der Mieter tatsächlich eingezogen ist. Früher haben sich Leute irgend wo anmeldet, ohne dort tatsächlich zu wohnen. Das wurde mit der Bestätigung unterbunden.

Der Mieter muss persönlich ins Einwohnermeldeamt, die Wohnungsgeberbestätigung und den Ausweis mitnehmen und sich anmelden.

Wenn der Vermieter Zweifel hat, dass der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt, hat er sehr wohl die Pflicht mitzuwirken, indem er eine Mitteilung ans Meldeamt sendet. Aber das bewirkt keine Anmeldung, sondern nur, dass das Meldeamt den Mieter anschreiben wird und zur Anmeldung auffordert.

Ja !! Alles was ich bisher gelesen habe ( 5 Antworten, s. Uhrzeit ) ist völliger Blödsinn.

Der VM ist verpflichtet, einen neuen Mieter der Meldebehörde mitzuteilen. Dafür gibt es eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes.

Nur ein Auszug bzgl. des VM : Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein ( § 54 i.V.m § 19 BMG)

Du solltest bedenken, dass viele VM sich einen Mietvertrag im Netz runterladen. Mehr nicht. Gehst du in ein Schreibwaren / Büroartikel - Geschäft, erhälst du mit einem MV gleich eine Wohnungsgeberbestätigung dazu, kostet aber.

Wenn du dir sicher gehen willst, folge meiner Aussage und sieh dir den § 19 BMG in allen Facetten an ( im Internet hast du Zugriff ) Und.... es gibt eine Vorlage per PDF zum runterladen für die Meldebehörde.

Aus deiner Frage geht nicht hervor, ob du VM oder Mieter bist. Ich habe es so verfasst, dass du VM bist. Es ist aber auch allgemein gültig.

Puh, jetzt habe ich mir aber richtig Mühe gegeben.

meier2003  29.04.2019, 06:42

Nett formuliert. Und wo steht das?

meier2003  29.04.2019, 08:20
@DaKaBo

Das ist Mumpitz.

In der Überschrift ist von einer Meldepflicht des Vermieters die Rede. Unter der Überschrift wird auf der Seite ausgeführt, dass der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen hat. Was zur Hölle hat das mit einer Pflicht des Vermieters zum Melden einer Person bei einer Behörde zu tun? Der Meldepflichtige ist meldepflichtig. Das sagt schon das Wort. Paragraph 19 Bundesmeldegesetz sagt nur aus, dass der Wohnungsgeber oder Vermieter durch Erstellung der Wohnungsgeberbestätigung an dem Verfahren mitzuwirken hat. Es ist nirgends davon die Rede, dass dem Vermieter irgendeine Meldepflicht obliegt.

DaKaBo  29.04.2019, 08:56
@meier2003

Du hast Recht. Ich war zu schnell und wollte eigentlich noch was dazu schreiben.

Aus der Quelle geht ja eindeutig hervor, dass der Mieter sich beim EW-Meldeamt ummelden muss. Wir (als Vermieter) prüfen allerdings auch immer noch nach ob der Mieter sich wirklich umgemeldet hat (ob man das muss, weiß ich nicht...)

Renick  29.04.2019, 08:26

Mühe gegeben hast du dir. Aber leider ist die Erklärung falsch.

Der Vermieter muss den Mieter NICHT beim Einwohnermeldeamt anmelden, sondern die Meldepflicht des Vermieters besteht lediglich darin, dem Mieter eine Bestätigung über den Einzug (Wohnungsgeberbestätigung) zu geben. Aber anmelden muss sich der Mieter mit dieser Bestätigung selbst.

Der Vermieter kann optional die Wohnungsgeberbestätigung auch direkt ans Meldeamt schicken. Aber damit ist die Anmeldung nicht vollzogen, der Mieter muss selber hin.

meier2003  29.04.2019, 09:03
@Renick

So sieht es mMn aus. Daher meine Frage an @Indianer66 wo das steht und warum alles andere Blödsinn sein soll.

Renick  29.04.2019, 09:38
@meier2003

Ich denke, deine Frage hat sich erledigt, wenn man den Link von DaKaBo anschaut. Die Formulierung Meldepflicht des Vermieters ist völlig irritierend auf dieser Seite, wodurch man leicht fehlgeleitet werden kann.

Nein, der Vermieter muss gar nichts tun außer dir an den Mietvertrag ausstellen.

Du als Mieter musste ich zunächst einmal beim Amt ummelden bzw anmelden.

Wenn du Fahrzeuge besitzt, denke daran auch diese umschreiben zu lassen.

Und zu guter Letzt musst du deinen Stromzähler bei einem Stromanbieter deiner Wahl anmelden.

anitari  29.04.2019, 08:27

Und bei der Ummeldung muß der Vermieter mitwirken. Er muß dem Mieter nämlich die, für die Ummeldung notwendige, Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und aushändigen.

An-/ummelden muß sich der Mieter selbst.

Das einzige was VM tun muß ist ihm die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und aushändigen.

Nein, das muss der Mieter schon alleine machen.