Fremde schmeissen Glasscheibe ein .Zahlt der Mieter oder Vermieter?

4 Antworten

Zunächst einmal derjenige, der die Glasscheibe einschmeißt -> Verursacherprinzip

Ist dieser nicht zu ermitteln, zahlt - je nach Versicherungspolice - die Versicherung des Vermieters oder dieser selbst.

Die Glasversicherung des Vermieters. Schließlich sein Eigentum, dass beschädigt wurde. Vandalismus ist meistens mit drin.

Wenn die Schuldigen nicht gefunden werden, die Versicherung des Vermitters

Also wenn man logisch denkt,eigentlich der Vermieter,falls der Mieter nachweisen kann, dass er oder sie nicht dran schuld ist.
Genau weiß ich das auch nicht aber es wäre logisch.