warum schützt das deutsche Gesetz dreckige Mietnomaden. Wann kommt eine Gesetzesänderung die Vermieter stärker zur Seite steht?

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warum schützt das deutsche Gesetz dreckige Mietnomaden.

Deine Frage weist nicht darauf hin, dass es sich hier um Mietnomaden handelt.

Ansonsten seid ihr, also der Vermieter und Du rechtlich vollumfänglich geschützt. Jedoch ggf. auch der jetzige Noch-Mieter.

1.: Du
Du bist auf ein Mietangebot eingegangen. Der Vermieter muss Dir die Wohnung pünktlich zur Verfügung stellen. Macht er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er was für die Misere kann oder nicht, weil er eigentlich darauf vertrauen durfte, dass der rechtlich einwandfrei Gekündigte auch wirklich auszieht.
Möbeldienst: Dieser kann Dein Umzugsgut kostenpflichtig einlagern. Du kommst auf jeden Fall an Dein Geld.
Du selbst: Such Dir ein passendes Hotel oder eine Pension für vorüber gehende Unterkunft. Weitere Möglichkeiten: Airbnb, HomeCompany, HC24. Diese vermieten möbliertes Wohnen auf Zeit. Die Kosten bekommst Du vom Vermieter erstattet.
Telekom: Mach den Umstellauftrag rückgängig oder stoppe ihn.
Nachsendeantrag: Ändere ihn um auf Deine vorübergehende Unterkunft oder auf "postlagernd", was vermutlich noch besser wäre.
und und und. Kann man alles noch stoppen oder anhalten.
Jegliche Mehrkosten zahlt der Vermieter.
Solltest Du erhöhten Fahrtaufwand zum Arbeitsplatz haben: Zahlt der Vermieter!
Kümmere Du Dich auf jeden Fall darum, dass Du Deine jetzige Wohnung rechtzeitig übergeben kannst.

2.: Der Vermieter
Möglich, dass er rechtmäßig gekündigt hat. Egal ob fristlos oder fristgerecht. In diesemFall hat er Anspruch darauf, dass ihm die Wohnung in ordentlichem Zustand pünktlich zum Mietende übergeben wird. Geht der gekündigte Mieter aber nicht raus, hat er nur die Möglichkeit der Räumungsklage.
Gewinnt er den Prozess, hat ihm der Beklagte nicht nur alle Prozesskosten zu erstatten, sondern evtl. auch die Räumungskosten und alle weiteren Schäden, die er durch sein Verhalten verursacht hat und natürlich den Nutzungsausfall der von ihm blockierten Wohnung. Somit wäre rein rechtlich auch der Vermieter geschützt.
Wenn aber der Noch-Mieter kein Geld hat, dann hat er wirklich die A...karte gezogen, denn dann bleiben alle Kosten erst einmal an ihm selbst haften.

3.: Der Nochmieter
Bevor er sich dazu entschließt, die Wohnung aufgrund einer Kündigung vorschnell zu verlassen, hat er auf jeden Fall Anspruch darauf, dass geprüft wird, ob die Kündigung überhaupt berechtigt war. Er könnte z. B. einer fristlosen Kündigung auch dann noch widersprechen, wenn er im ersten Schreck gesagt hat, dass er auszieht. Dazu schaltet er einen Rechtsanwalt ein und dieser braucht erst einmal Zeit. Pünktlich drei Tage vor dem erwarteten Auszug stellt er dem Vermieter einen Brief zu, in dem er mitteilt, dass sein Mandant nicht ausziehen wird, weil nach seiner Ansicht die Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde. Nun kommt es zu einer Räumungsklage und es könnte durchaus sein, dass der Vermieter diese verliert.

Wo Du mit Deiner Frau hin sollst? (s. o.) Jedenfalls nicht unter eine Brücke. Ich nehme eher an, dass Du ganz komfortabel wohnen wirst. Deine Möbel stehen währenddessen in einem Container oder im Lager Deines Umzugsspediteurs.

Dem Vermieter bleibt gar nichts anderes übrig, als einen Räumungstitel zu beantragen!

Es gibt Gesetze, die Vermietern helfen, Mieter schneller vor die Tür zu bekommen, aber auch die Wohnung ist rein rechtlich sehr gut geschützt und bedarf nun mal den normalen gerichtlichen Weg, wenn ein Mieter aus seiner Wohnung befördert werden soll, wenn dieser sich weigert, freiwillig zu gehen.

Dass der Vermieter verzweifelt ist, kann ich mir gut vorstellen. Während Du alle Kosten auf ihn abwälzen kannst und notfalls sein Immobilienbesitz dafür drauf geht, kann er womöglich von seinem Noch-Mieter nichts holen.

Allerdings hätte der Vermieter nicht so leichtsinnig sein dürfen und seine Wohnung sofort weiter zu vermieten, ohne sicher zu sein, dass sein Noch-Mieter freiwillig und pünktlich geht. Das ist Harakiri!

Was Du noch tun mußt, wenn es sich noch monatelang hinzieht: Eine andere Wohnung suchen, denn schon allein die Schadensminderungspflicht gebietet Dir das, um hohe Lagerkosten und Deine "besondere Unterbringung" möglichst bald zu beenden. Den jetzigen neuen Mietvertrag kannst Du sowieso fristlos kündigen, wenn Du nicht pünktlich einziehen kannst.

Vielen Dank für deine Antwort.

1.) Wieso kann ich fristlos kündigen wenn ich nicht mal eingezogen bin??? Müsste ich nicht dem Vermieter Schadensersatz zahlen?

2.) Hotel/Lagerhalle müsste ich vorher alles selber zahlen und danach gerichtlich gegen den Vermieter geltend machen? Das heißt ich müsste auch in Vorkasse für Anwalt und Gericht gehen?

3.) Mein zukünftiger Vermieter ist ein lieber Mensch. Ich will ihm keinen Schaden zufügen. Wie lange dauert eine Räumungsklage? Zahlt seine Rechtsschutz die Anwalts, Gerichtskosten sowie Räumungsklage?

@UweHui

BGB §543 (2) 1.:

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.
dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

Wenn der Vermieter durch Deine fristlose Kündigung einen Mietausfall hat, muss ihm der Nochmieter diesen erstatten.

Andersrum: Wenn Du gemütlich 6 Monate im 3-Sterne-Hotel wohnst, weil Du immer noch daran glaubst, dass Du irgendwann doch noch in die Wohnung einziehen kannst, entsteht dem Vermieter ein noch viel größerer Schaden und die allgemein gültige Schadensminderungspflicht gebietet es Geschädigten, jeglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Oder andersrum: Schaden nicht noch mutwillig zu vergrößern.

Deine fristlose Kündigung würde also den Vermieter sogar entlasten, wogegen er ein Problem hätte, Dich zu kündigen. Wenn Du Dich dagegen wehrst...

2.: Das stimmt so. Insofern wäre es sinnvoll, wenn Du in enger Abstimmung mit dem Vermieter, diesem klar machst, dass Du auf jeden Fall Bezahlung Deiner Kosten in kurzen Abständen verlangen wirst, sodass Du nicht zu lange in Vorleistung gehen musst.

Bspw. wöchtenliche Abrechnung der Lagerkosten durch die Spedition. Du zahlst die Rechnungen und legst sie sofort dem Vermieter vor.

Lehnt er auch nur eine Zahlung ab, leitest Du das gerichtliche Mahnverfahren ein, was bis hin zu einer Vollstreckung auch für kleine Beträge gehen wird. Zahlt der Vermieter immer noch nicht, läßt Du eine Zwangsgrundschuld in seine Immobilie eintragen. Bis dahin brauchst Du keinen Anwalt und Gericht nur für den Mahnbescheid (kann online beantragt werden).

3.) Mein zukünftiger Vermieter ist ein lieber Mensch. Ich will ihm
keinen Schaden zufügen.

Wenn er so ein lieber Mensch ist, wird er problemlos Deine Kosten, um die er sowieso nicht herum kommt, auch bezahlen. Nicht Du fügst ihm Schaden zu, sondern sein Noch-Mieter oder er sich selbst durch die voreilige Weitervermietung. Was Du tun kannst ist, den Schaden, also Deine Kosten so gering wie möglich zu halten. Vielleicht findest Du eine günstige Lagermöglichkeit. Vielleicht kannst Du auch das übergangsweise Wohnen in Absprache mit dem Vermieter günstiger gestalten.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das dauert auf jeden Fall mehrere Monate.

Zahlt seine Rechtsschutz die Anwalts, Gerichtskosten sowie Räumungsklage?

Sofern er für seine Vermietungsangelegenheiten eine Versicherung hat, ja. Die soll er unbedingt in Anspruch nehmen.

Am Ende, wenn die Klage erfolgreich war, zahlt sie auch den Schadensersatzprozess, sofern ein solcher notwendig wird.

Bleibt nur das Problem, dass der Nochmieter womöglich die ganzen Kosten, die anfallen werden, nicht bezahlen kann. Ein Titel, auch wenn er 30 Jahre gültig ist, nützt nichts, wenn der Schuldner einfach nichts pfändbares hat.

Wenn Du so lieb bist und Deinen Vermieter mit Schadensersatz verschonen willst, bis klar ist, ob der Nochmieter zahlt, ist das Deine Sache, aber über die auflaufenden Kosten solltest Du ihn ständig informiert halten.

Wie ihr Euch am Ende verständigt steht Dir natürlich frei. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wirst Du wohl absehen, wenn ihr Euch auf einen bestimmten Betrag einigt, den der Vermieter Dir dann in Raten erstattet, sofern er nicht auf einmal zahlen kann. Du hast in jedem Fall den Vorteil, dass Dein Schuldner pfändbares Eigentum hat, wobei es natürlich schon die "Höchststrafe" ist, wenn es wegen Deiner Kosten zu einer Zwangsversteigerung kommen würde.

@bwhoch2

letzte Frage: Was ist eine Mietausfallversicherung. Kann ein Vermieter echt von seiner Versicherung Ausfall der Miete bekommen wenn der Mieter 1.) nicht auszieht und für den jeweiligen Monat und den danach nicht zahlt

2.) Keinen Mietinteressenten in die Wohnung lässt und genau am letzten auszieht und der Vermieter zu spät das Objekt vermiete weil er nicht reingelassen wurde?

3.) Zahlt ihm das die Versicherung? Fordert die Versicherung gleichzeitig den Vermieter das einzuklagen den Mietausfall?

Nicht bezogen auf meinen Fall sondern aus Neugier

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Die erste und wichtigste Frage ist: Warum zieht der Mieter nicht aus? Ist die Kündigung überhaupt rechtswirksam? Erst danach kann hier resümiert werden, was wer wann zu tun hat und wer von wem und warum Schadenersatz etc. beanspruchen kann.

Ich lese hier nirgendwo eine Antwort diese meine Fragen. Womöglich ist der Mieter mit seiner Auszugsverweigerung sogar im Recht und er ist als Besitzer der Wohnung sogar durch das Grundgesetz geschützt?

Mal einer der es von der richtigen seite sieht :-)

Locker bleiben. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Diesen muss er einhalten.

Kann er das nicht (warum, ist sein Problem - dafür bekommt er jeden Monat ein paar hundert EUR an Miete), muss er für Abhilfe sorgen.

In Deinem Fall z.B.: Unterbringung in einem Hotel und Einlagerung der Möbel bis zum Einzug.

Am Besten lässt Du Dich beim Mieterverein beraten.

Ins Hotel. Der Vermieter wird das vermutlich bezahlen müssen. Da ich aber nur Laie bin und dies keine Rechtsberatung ist:

Schalte UNBEDINGT einen Anwalt ein!!!

Wie kommst du darauf, dass es sich bei den Nochmietern um Mietnomaden handelt? Nur, weil sie die Wohnung nicht termingerecht räumen, sind sie keine Mietnomaden.

Wenn der Vermieter euch per Mietvertrag die Wohnung zu einem bestimmten Termin zur Verfügung gestellt hat und diesen Termin nicht einhalten kann, weil die Vormieter nicht ausziehen, so ist das nicht euer Problem. Der Vermieter haftet für alle Kosten, die euch dadurch entstehen. Das können Kosten für die Einlagerung eurer Möbel sein und Hotelkosten. Selbstverständlich könnt ihr kein 5*-Hotel beziehen, aber eine zumutbare Unterkunft steht euch zu und der Vermieter muß alles bezahlen.

Ich kann verstehen, dass du der Verzweiflung nahe bist, weil du nicht weißt, was wird. Schreibe dem Vermieter einen Einschreibbrief und weise ihn darauf hin, dass er alle eure Kosten übernehmen muß, wenn euch die Wohnung nicht zum vertraglich vereinbarten Einzugstermin zur Verfügung steht. Selbstverständlich braucht ihr dann für diesen Zeitraum auch keine Miete zu bezahlen. Teilt ihm auch das mit.

Der Vermieter wird spätestens dann "aufwachen", wenn er von euch erfährt, welche Kosten auf ihn zukommen.