Muss der Vermieter einen Trockenraum zur Verfügung stellen?

12 Antworten

Die Mietklausel ist sowiso ungültig, Wäsche zu trocknen gehört zum wohnen dazu. Außerdem hat man ja außer einem Trockner keine Wahl. Man hat also keine Chance seine Wäsche hygienisch sauber und kostenlos trocken zu kriegen!

Ich würde den Vermieter den Mangel dass man keine Wäsche trocknen kann melden und vor die Wahl stellen.

  • Dachboden vom Kamerjäger Taubendicht machen lassen und dann gründlich reinigen lassen
  • Eine ordentliche Lüftung (mit Gebläse) für den Keller anschaffen
  • das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon (und der Wohnung) erlauben.

Ansonsten muß man sich wohl an den Mieterbund wenden was man da machen kann, da wird es wohl auf eine Mietminderung rauslaufen um den Vermieter zu zwingen. Dass man keine Wäsche trocknen kann wird einem bei einer einfachen Besichtigung nicht sofort klar, es ist also eher ein versteckter/verschwiegener Mangel.

einen Trockenraum muss er nicht zur Verfügung stellen, kann dir aber auch nicht untersagen die Wäsche in der Wohnung zu trocknen. Evtl. kann man ja in der Waschküche noch einen Trockner aufstellen?

Ist ein Vermieter dazu verpflichtet einen Trockenraum zur Verfügung zu stellen?

Nein

Im Mietvertrag steht, dass weder in der Wohnung noch auf dem Balkon erlaubt ist.

Diese Klausel ist unwirksam. Denn Wäschetrocknen in der Wohnung und auf dem Balkon gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache.

Siehe auch:

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/352-mietrecht-waeschetrocknen-in-der-wohnung-erlaubt

Linkenscheuche  28.07.2011, 13:11

ja so siehts aus

Nein er ist nicht dazu verpflichtet. Auf dem Balkon darf man bis zur Brüstungshöhe einen Wäschständer aufstellen.

ColJohns 
Fragesteller
 28.07.2011, 12:52

Schön...und im Winter? Frozen Sox?

adianthum  28.07.2011, 12:57
@ColJohns

Wenns tüchtig friert wird die Wäsche draussen super schnell trocken! Und gut riechen tut sie obendrein. Natürlich wird sie zuerst steifgefroren, aber das macht nichts.

Commodore64  28.07.2011, 14:25
@adianthum

Korrekt, auch Eis verdunstet. Dauert zwar länger, aber die Wäsche ist nach dem Trocknen frischer da der ganze Duft immer noch drin ist.

Es ist mir neu, dass per Mietvertrag untersagt werden kann, in der Wohnung Wäsche zu trocknen! Erkundige dich doch mal beim Mieterverein, ob diese Klausel überhaut zulässig ist. Denn wenn er das verbietet, müßte er eigentlich einen Trockenraum zur Verfügung stellen. Aber keinen mit Taubendreck kontaminierten Dachboden, sondern einen sauberen Raum! auf dem Balkon darfst du einen kleinen Wäscheständer aufstellen, der bis zur Brüstung gehen darf, im Winter ist das natürlich wenig hilfreich! Da bleibt nur die Wohnung und du musst halt gut lüften, wahrscheinlich hat der Vermieter Angst wegen Schimmel. Wie gesagt, ich empfehle da eine günstige Mitgliedschaft im Deuteschen Mieterbund, die beraten sich dann bei solchen Sachen kompetent und kostenlos!