Trockenraum im Keller - für wäsche?
Muss ich als Vermieter, ein Trockenraum für die Wäche den Mietern zur Verfügung stellen? Zu beachten ist, dass jeder Mieter einen eigenen Kellerraum/Abstellraum bestitzt.
5 Antworten
Wenn davon nichts im Mietvertrag steht, brauchst Du auch keinen zur Verfügung stellen. Im übrigen würde ich es per Hausordnung untersagen, dass Wäsche in den Keller-/Abstellräumen getrocknet wird. Die Durchlüftung ist meist nicht gerade gut und dann kann es je nach Bauzustand bald sehr feucht und schimmelig werden.
Nur wenn ein Trockenraum im Mietvertrag erwähnt wird. Diese Räume sind häufig ungenutzt, da viele Mieter ihr Wäsche in der Wohnung trocknen
wenn im Mietvertrag einer erwähnt ist, dann muss man ihn auch zur Verfügung stellen. alternativ einen Dachraum. in der heutigen Zeit in der fast jeder einen Trockner hat, sollte man darauf achten, solche ollen Kamnellen aus den Verträgen rauszuschreiben....
nein - soviel ich weiß, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dafür. In meinen letzten 2 Wohnungen gab es einen Trockenraum, der war aber so feucht, daß ich ihn nicht nutzen konnte. Da ich aber weiß vonrichtig heizen und lüften ist das trocknen in der Wohnung kein Problem.
Wie das offiziell ist weiß ich nicht. Ich selber bin Mieter und habe keinen Trockenraum für die Wäsche. Habe auch Waschmaschine und Trockner im Bad der Wohnung, nicht im Keller.