wer haftet ,wenn Rauchmelder runter fallen?

5 Antworten

Der Vermieter ist umgehend zu informieren - der Mieter hat keine Haftung im Brandfall, es sei denn, er hat selbst hat die Rauchmelder abgenommen, beschädigt oder außer Betrieb gesetzt - der Vermieter ist grundsätzlich für alles verantwortlich - auch für die ordnungsgemäße Anbringung und für die ordnungsgemäße Funktion der Brandmelder.

Oft ist es bei größeren Vermietungsgesellschaften oder Bauvereinen so, daß man sich sofort an die Installationsfirma wenden soll - das wird einem aber bei der Belehrung durch die Installationsfirma mitgeteilt oder gesondert durch den Vermieter.

nur noch mal zur Erklärung.

es handelt sich hier um 26 Wohnungen mit vernetzten Rauchmeldern.

Also 26 Wohnungen = 26 Gruppen oder Vernetzungen.

Ich hätte das mit der Schublade natürlich in Gänsefüßchen schreiben sollen.

Wo die Rauchmelder im einzelnen liegen weiß ich natürlich nicht.

Der Installateur, beauftragt von der HV, die ja unser Vertragspartner ist,

egal ob Vermieter oder drin Wohnender- Eigentümer, ist in Urlaub,

Es kann also der Verantwortliche  den Schaden nicht sofort  beheben.

Muss, da Notfall?, die HV aktiv werden oder kann gewartet werden.

 Denn eine Versicherung, wird das sicherlich nutzen, das Nichtvorhandensein

der in Hessen erforderlichen Rauchmelder, wenn es  brennt.

Hallo Heinz, 

ich würde die Firma umgehend informieren und den Hausverwalter auch. 

Rein rechtlich ist der Vermieter erst ab 2017 rechtlich dazu verpflichtet Rauchmelder anzubringen. Daher weiß ich nicht, ob Du dem Eigentümer vor 2017 überhaupt dafür belangen könntest

Liebe Grüße

Selbstverständlich wurde die Hausverwaltung und der Installateur sofort bei den ersten Crashs informiert.

Der Installateur ist aber in Urlaub.

Die Rauchmelder liegen jetzt, da keiner da ist (Urlaub), in den Schubladen

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dann werden sie auch wenn sie an der Decke hängen nicht viel bringen ausser es sind Funkmelder die zur Hausverwaltung gehen.

So laut sind die Melder auch nicht dass Nachbarn sie hören.

Falls du in Urlaub fährst und lässt Bügeleisen E-Herd ect eingeschaltet hafteste genau so für Brandschaden wegen grober Fahrlässigkeit.

Feuermelder bzw Rauchmelder schützen nicht vor Brände bzw Schäden die man selbst verursacht hat.

um es nochmal genauer zu formulieren.
Rauchmelder haben die Aufgabe bei entstehen von Bränden die schlafenden Menschen bzw Menschen die im Nebenzimmer sind zu warnen so dass diese sich selbst schützen können und ggf den Brand noch unter Kontrolle bringen.
Sie verhindern keine Brände, schüzen nicht vor grober Fahrlässigkeit usw. Was sie allerdings können ist wenn im Haus sich Personen befinden früher zu informieren so dass das Ausbreiten von größeren  Bränden verhindert werden könnte.
Hier könnte Versicherung nach entstandenen Brandschaden einhaken und Äussern dass wenn Melder vorhanden gewesen wären der Schaden nicht so hoch wäre und eventuell Regressansprüche fordern.
Besser ist es deshalb immer alles erdenkliche zu Unternehmen um Brände erst überhaupt nicht entstehen zu lassen.
In deinem Fall wie du schreibst haben die Anwohner die Melder in Schubläden aufbewahrt.
Damit werden sie zur Verantwortung gezogen da Melder selbst wenn sie am Boden liegen noch Rauch erkennen können wenn auch später.
Hier kann man den Anwohnern nur den Rat geben die Melder bevor sie wieder an der Decke montiert sind dies auf Schränke möglichst nache an Zimmerdecke zu legen da sie dann genau so funktionieren würden

Der Installateur wegen fahrlässiger Installierung