Muss der Postbote in den vierten Stock laufen?

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Der Zugang des Postboten für das Haus muss gewährleistet sein. Ist der Zugang gewährleistet und hat jeder seinen Briefkasten der die entsprechende Norm erfüllt, dann kommt der Vermieter seiner Pflicht im vollen Umfang nach.

Ich kann bei dir leider nicht erkennen, ob dieser Zugang wirklich gewährleistet ist. Sprich der PB vielleicht sogar einen Schlüssel hat. Gibt aber auch diesbezüglich einige Lösungen falls nicht. Darum hat sich dann aber der VM zu kümmern.

Wenn alles passt, kann sich der PB nicht davor drücken die Stockwerke zu laufen.. 

Zugang ist gewährt. In Berliner Innenstadt ist es normal, dass die Briefkästen in den Hausfluren sind. Die Postboten kommenproblemlos ins Haus. Nur das Treppensteigen...! 

@Laminx

Dann nicht mündlich sondern schriftlich beschweren.. Das Treppensteigen ist eben Berufsrisiko.. 

Also ich weiß dass z.B. bei DHL und Hermesboten vertraglich geregelt ist, sie müssen bist zur Haustüre liefern und das ist dann eben auch der 4. Stock.

Ob das jetzt auf die Postboten auch zu trifft weiß ich nicht. Vielleicht mal beim Vermieter nachfragen ob er die Briefkästen unten anbringen kann bzw. ob ihr das selber dürft?

Die Haustüre ist im EG. Die WOhnungstüre ist im 4 Stock. Der DHL Bote muss große Lasten nicht hochbringen.

@Desox

Es geht weder um DHL noch um große Lasten, es geht um Briefe von der Post.

Ich würde gerne was in der Hand haben, bevor ich mit dem Vermieter rede. Der Vermieter wird immer sagen, er sei nicht zuständig. Ich brauch Fakten :) 

@Laminx

also hierhttp://www.briefkasten-ratgeber.de/briefkasten-vorschriften.htm  z.B. steht ganz klar

ei Häusern mit mehr als 4 Wohneinheiten sind die Briefkästen generell am
oder unmittelbar vor dem Haus anzubringen. An dieser Stelle sei noch
einmal erwähnt, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschriften nach
verschiedenen Urteilen, beispielsweise des Landgerichts Berlin, zu
Mietminderungen führen kann.



allerdings ist da kein Paragraf oder ähliches der das untermauert.

Du könntest höchstens mal beim Mieterbund nachfragen.

@ladyell

ja, ich glaub, das muss ich tun. Norman sind ja nicht unbedingt bindend. Danke!

@ladyell

Eben weil das nur eine DIN Norm und keine Rechtsnorm ist.. 

Nicht ganz richtig, erstens nicht vertraglich, wenn als Arbeitsanweisungen, und Haustüre ja, Wohnungstüre nein,. DHL wird aufgelöst, Paketzusteller der Deutschen Post haben andere Arbeitsanweisungen als DHL, aber prinzipiell gilt die Haustür als Übergabeort, deshalb auch die Diskussion 2016 über 50 Cent zusätzliches Entgelt, wenn bei der Wohnungstüre zugestellt werden soll. Auch an Hausrecht und Diskretion der Mitbewohner denken

Es ist Sache des Vermieters, Postkästen im Erdgeschoss anzubringen. Das ist generell so, Euer Haus wird da sicher keine Ausnahme sein.

Weißt du zufällig, wo im Gesetz das geschrieben steht? Denn Briefkästen bereitstellen, ja. Aber dass die im Erdgeschoss sein müssen, hab ich nirgendwo finden können. 

@Laminx

Nein, weiß ich leider nicht. Frag bei der Post an, die werden sicher den ensprechenden Gesetzes- oder Verordnungsdienst parat haben.

@Herb3472

gute Idee! 

@Herb3472

Ein solches Gesetzt oder Verordnung gibt es aber nicht!

Wo steht denn bitte, dass BK grundsätzlich im EG anzubringen sind? 

Bei Zeitschriften und bei normalen Briefen, kenne ich mich nicht aus, aber ich weiß, so haben es mir zwei Postboten erklärt, dass Pakete auch im 2 OG und höher bis an die  Wohnungstür abgegeben werden müßen.

http://www.posttip.de/rubrik/20031/paketdienste-firmensendung-und-hohe-stockwerke.html

Ev. einfach mal selber bei der Post nachfragen. lg


Post. Bring das mit wo draufsteht das dass euer Recht ist

Der Briefkasten muss von der Grenze zwischen öffentlichen und privaten Grundstücken zu sehen sein, sonst kein Anspruch auf tägliche Zustellung.

Die Postgesetze gelten immer noch, wenn der Bundestag sie nicht bereits gestrichen oder ersetzt hat, ansonsten AGBs der Deutschen Post angucken