Sind in einem Mietshaus im EG Außenrolladen vom Vermieter Pflicht?

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"Die Ausstattung der Fenster mit Rollläden ist bei Neubauten im Erdgeschoss vorgeschrieben. Sie dienen nicht nur als Vorkehrung gegen ungebetene Einblicke, sondern vor allem auch als Schutz vor Einbrüchen. Im Altbau haben Mieter allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter Rollläden nachrüstet. Der Vermieter muss aber in der Regel zustimmen, wenn der Mieter auf eigene Kosten Rollläden anbringen will." Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0407/040714.htm

Mismid  02.12.2010, 09:48

in Altbauten spricht oft der Denkmalschutz gegen eine solche Anbringung

Gefordert ist eine Ausstattung gemäß Baustandard im Zeitpunkt der Erbauung des Hauses. Modernere Bauvorschriften lassen sich nur durchsetzen, wenn das Haus heute komplett oder zumindest gründlich saniert würde.

Man kann aber eines tun: den Vermieter anfragen, ob man als Mieter zu eigenen Kosten dergleichen anbringen dürfte. Erlaubt es der Vermieter, so genießt man daraus gleich zwei Vorteile:

  1. man kommt deutlich günstiger mit dem finanziellen Aufwand, da der Vermieter, wenn er es finanzieren würde, hierfür 11 Prozent der Kosten p.a. auf alle Ewigkeit umlegen könnte neben der Miete;
  2. man hat damit praktisch eine so genannte Mieter-Modernisierungsvereinbarung geschlossen, derzufolge man einen erhöhten Kündigungsschutz erwirbt, da der Mieter seine Investition hinreichend selbst noch abwohnen können soll.
Padri  03.12.2010, 18:40

Es gibt keinen erhöhten Kündigungsschutz wenn Mieter in die Mietwohnung investieren. Richtig wäre eher der Ratschlag, niemals in fremdes Eigentum zu investieren, sondern nur in Eigenheim.

Gianna6  05.12.2010, 12:04
@Padri

Per konkreter Rechtsnorm gibt es diesen wohl nicht, aber quaise doch, weil im Mietrecht - wie wohl als bekannt vorausgesetzt werden darf - allerlei Rechte eben nur aus Gerichtsurteilen und -beschlüssen herkeitbar sind. Und solche genau gibt es eben in diesem Falle hinsichtlich des mit einer vereinbarten Mietermodernisierung für den Mieter erwirkten Anrechts einer ihm zuzubilligenden angemessenen Abnutzung schlußendlich ja seiner (vom Vermieter ausdrücklich befürworteten) Investition.

In erster Linie gilt auch da. Gemietet wie gesehen. Der Rest ist Verhandlungssache. Ein Gesetz, welches, zumindest bei Altbauten, sowas vorschreibt ist mir nicht bekannt.

Nein, diese Pflicht gibt es nicht. Natürlich können auch EG-Wohnungen ohne Rollladen vermietet werden. Der Wohnungsinteressent sieht sich schließlich vor Anmietung die Wohnung an. Möchte er Rollläden, so muss er eine andere Wohnung anmieten. Dem Mieter steht es darüber hinaus frei Übergardinen anzubringen.

Hm, zum Thema Einbruchsschutz könnte ich mir das vorstellen, die Privatsphäre kann man ja auch mit Rollos oder Gardinen von innen her schützen. Am besten mal beim örtlichen Mieterverein nachfragen, die kennen sich da ganz genau aus!

Rechtsaussen  02.12.2010, 08:56

die antworten aber nicht kostenlos...