Muss der arbeitgeber eine lohnabrechnung erstellen?

2 Antworten

Warum hast Du zwei Monate nicht gearbeitet? Hat der AG Dir keine Arbeit gegeben obwohl Du arbeiten wolltest?

Falls das der Fall ist, muss Dein AG Dir nicht nur eine Abrechnung geben, er muss Dich auch so bezahlen, wie Du vertragsgemäß hättest arbeiten sollen.

Ich vermute, es ist vertraglich eine bestimmte Anzahl zu arbeitende Stunden pro Monat/Woche vereinbart. In diesem Vertrag hast Du Dich verpflichtet, diese Anzahl Stunden zu arbeiten, der AG hat sich verpflichtet, Dir diese Arbeitsstunden auch zu geben.

Hat er das nicht getan, befindet er sich nach § 5´615 BGB in Annahmeverzug. Das bedeutet, er muss Dich auch ohne dass Du gearbeitet hast, so bezahlen wie vertraglich vereinbart wurde.

Zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers gehört auch der Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen. Darin sind Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu machen.

Haben sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert, so muss der Arbeitgeber keine neue Lohnabrechnung ausstellen.

(Quelle: verdi)