Kein Lohn wegen "nicht eingehaltener" Meldepflicht

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde den Herrschaften einen Brief schreiben. Darin sollte Dein Vater den ihm zustehenden Lohn bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses verlangen.

Wenn Dein Vater Ende Dezember gekündigt wurde, ist der letzte Tag der Kündigungsfrist der letzte Beschäftigungstag, bis zu diesem steht ihm auch der Lohn für die vereinbarten 35 Wochenstunden zu.

Oft sind es Zeitarbeitsfirmen, die versuchen, sich mit fadenscheinigen Ausflüchten oder unverhältnismäßigen Forderungen (z.B. viermal täglich anfragen) aus der Zahlungsverpflichtung zu drücken.

Nach § 615 BGB ist der AG in Annahmeverzug, wenn er für den AN keine Arbeit hat oder ihm keine gibt, obwohl dieser seine Arbeitskraft nachweislich angeboten hat (Dein Vater hat ja Zeugen, dass er immer wieder nachgefragt hat). Er muss dann den AN so bezahlen als hätte er gearbeitet. Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN.

Im Brief an die ZAF soll Dein Vater eine Frist (ca. 10-14 Tage) für die Zahlung des ihm zustehenden Betrages setzen und schreiben, dass er, sollte das Geld nicht bis zu diesem Termin eingegangen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wird. Meist hilft das.

Sollte der AG nicht zahlen, soll Dein Vater bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Klage einreichen. Das ist kostenlos und man hilft ihm auch bei der Formulierung. Was die Kosten anbelangt, die sind bei der Güteverhandlung nicht sehr hoch und Dein Vater kann sich auch nach einer Prozesskostenhilfe erkundigen.

Die Aussage des Büros deines Vater ist ja mehr als eindeutig gewesen. Also steht deinem Vater rechtlich der Rest des Geldes zu. Jetzt gilt es einfach nur noch dies zu beweisen. Ich würde mich nochmal mit der Zeitarbeitsfirma in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Vielleicht ist es ja auch nur ein Fehler.

Wenn ich meinem Gefühl traue, dann ist das einfach nur ABZOCKE.

@CrazyHorse: dein Gefühl trügt dich nicht. Er ist auf den ältesten Trick hereingefallen.

Geh vors Arbeitsgericht. 4x pro Tag ist ein bißchen viel.

Hi,

solche Gepflogenheiten sind leider fast die Regel.

Die Erfahrung habe ich selbst teuer machen müssen.

Die Sache mit dem Annahmeverzug, § 11 Abs 4 AÜG, § 615 BGB usw ist grundsätzlich schon richtig.

ICH hatte vor Gericht n Einzelverbindungsnachweis, um zu beweisen, dass ich mich immer schön artig gemeldet hatte.

Im Bestreitensfall heißt das dann:

Ein EVN beweist nur, dass zwischen zwei Telefonanwschlüssen eine Verbindung war, nicht aber den Inhalt des Gespräches."

Klartext: Anrufen bringt NIX.

Du hättest die Arbeitskraft nachweisbar anbieten müssen.

Wenn in dem Arbeitsvertrag tatsächlich steht 4 x tägl melden, dann ist die Sadche doch offensichtlich.

Wenn sich die Leihkeule nur 3x meldet, sind die vertragl. Verpflichtungen nicht erfüllt.

Die ZAF baut absixchtlich darauf, dass spätestens nach 2 - 3 Tagen nicht mehr so genau aufgepasst wird.

Es hat schon seinen Grund, warum ich ständig predige, dass Hass 4 + Zeitungen verteilen in jedem fal besser ist, wie Leiharbeit.

Ich rede auch nicht von Ausnahmen.

Sehr viele Hoffnungen kann ICH die nicht machen.

Vor Gericht heißt das dann:

"So sehr das Gericht ihnen das auch glauben würde, im Vertrtag steht drin, 4x tägl melden. Im Bestreitensfall hat der, der sich auf einen Sachverhalt beruft, den auch zu beweisen. Sie können nicht nachweisen, dass sie den vertragl. Meldepflichten nachgekommen sind. Ein EVN ist zum Nachweis etwaiger Gesprächsinhalte nicht ausreichend. - Im Namen des Volkes."

Bei ne Klage wäre noch zu erwarten, dass die ZAF ne Arbeitsverweigerung konstruiert.

Dann behaupten einfach mehrere Mitarbeiter der ZAF, dass dir Arbeit zugewiesen wurde und du die verweigert hast.

Wenn du ganz viel Pech hast kriegste dann auch noch Stress mit dem Jobcenter.

Wie gesagt, ICH lege lieber die Füße hoch, wie auch nur einen einzigen Finger für ne Leihbude zu bewegen.

Das rechtliche und finanzielle Risiko ist einfach zuu hoch.