Mein neuer Arbeitgeber verlangt von mir eine Urlaubsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber?

7 Antworten

Eine kurze Bestätigung, dass du keinen Urlaub genommen hast und auch nichts dergl. ausbezahlt, kann er nicht verweigern.

Es sind alle Arbeitgeber relevant, bei denen du in diesem Jahr gearbeitet hast. Diese Bescheinigung braucht dein neuer Arbeitgeber um ausrechnen zu können, wieviel Urlaub du in dem Jahr noch bekommst.

Auch wenn du keinen Urlaub hattest, dann wird das so auf der Bescheinigung vermerkt. Dein ehemaliger Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet dir eine Auszustellen.

Also freundlichen anrufen und Bescheid geben, dass du das Dokument benötigst.

Ja. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dir eine Urlaubsbescheingung auszustellen.

Wenn Du dieses Jahr noch keinen Urlaub hattest, steht Dir beim neuen AG nach sechs Monaten der Mindesturlaub von vier Wochen zu.

Gibt es mehr als die vier Wochen Mindesturlaub und es gibt keine "Zwölftelregelung" im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag, muss der neue AG Dir auch diesen Urlaub nach sechs Monaten geben.

Fängst Du z. B. am 1. April an und der Betrieb gibt 30 Urlaubstage, hast Du ohne "Zwölftelregelung" ab 1. Oktober Anspruch auf die kompletten 30 Tage.

Mit Zwölftelregelung wären es 9/12 der 30 Urlaubstage = 22,5 Tage die auf 23 Urlaubstage aufgerundet werden müssen.

Gibt es 24 Urlaubstage hättest Du ohne Zwölftelregelung ab 1. Oktober 24 Urlaubstage und mit Zwöltelregelung 9/12 = 18 Tage, die auf den Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen (ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche) aufgerundet werden müssten.

Eine Urlaubsbescheinigung brauchst Du auf alle Fälle, da Du noch keinen Urlaub hattest. Dein zukünftiger AG möchte wissen, wieviel Urlaub er Dir dieses Jahr noch geben muss.