Muss das KFZ-Nummernschild den Ort des Versicherungsnehmer tragen?

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Muss das KFZ-Nummernschild den Ort des Versicherungsnehmer tragen?

Nein, lieber Marian! Der Wohnort des Fzg-Halters ist maßgebend für die Zulassungsstelle und nicht der Ort des VN!

Gruß siola55

Bedeutet also, OPA = Versicherungsnehmer und Du bist Fahrzeughalter.

Anschrift beim Versicherungsschein = der Versicherungsnehmer.

Vermutlich wird ein Zuschlag von bis zu 50 % verlangt, da Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter verschiedene Personen sind, und unterschiedliche Anschriften haben.

Bei der Zulassungsstelle müssen beide - Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter eingetragen werden mit den entsprechenden Anschriften.

Gruß Apolon

gerd47  13.07.2015, 22:30

Du schreibst vielleicht einen Mist zusammen. Der VN interessiert die Zulassungsstelle einen feuchten Kehrricht. Dort wollen sie nur wissen, an wen die Rechnung für die Kfz-Steuer geht - nämlich an den Halter. Zusätzlich brauchen die "nur" einen Nachweis, dass das Auto versichert ist, und das geschieht über die eVB. Und einen Zuschlag von 50% (auf was eigentlich??) habe ich als ehem. Versicherungsmakler nie erlebt. Das ist wohl eine Erfindung von dir - kannst du getrost in den Bereich der Märchen und Fabeln verweisen.

Apolon  14.07.2015, 01:09
@gerd47

@gerd47,

seit wie vielen Jahren bist Du nicht mehr als Versicherungsmakler tätig ?

Als ich vor fast 30 Jahren im Versicherungsaußendienst anfing, gab es solche Regeln auch noch nicht. Aber man muss immer auf dem neuesten Stand bleiben, denn die Versicherungsbedingungen, wie auch die Beitragsgestaltung ändern sich jährlich.

Dein Kenntnisstand lässt zu wünschen übrig, daher wäre es schon sinnvoll, wenn Du dich mit den entsprechenden Versicherungsbedingungen wie auch mit den jeweiligen Gesetzen auseinander setzen würdest. Also ein Tipp, bevor Du weiterhin solch einen Blödsinn schreibst - einfach mal büffeln. Alternativ die Griffeln still halten.

Apolon  14.07.2015, 20:28
@gerd47

Zusätzlich brauchen die "nur" einen Nachweis, dass das Auto versichert ist, und das geschieht über die eVB.

Auch dies ist falsch, eine eVB-Nr. besagt nur, dass eine vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Hallo.

Nein das ist nicht nötig das Umzumelden.

Da ich die Alter nicht kenne kann es sein das dein Opa mit dem 28 SF-Punkte auf Grund seines Alters mehr zahlst als wenn es auf deinem Namen mit Übernahme

ab der Führerscheinprüfung möglich währe. Würde als Halterwechsel machen.

Die Punkte bekommst du nie. Lass dich Gut beraten.

Mit Gruß

Hey marian92, da die bisherigen Antworten alle an deiner Frage vorbeizielen, hier meine Antwort: Es handelt sich bei deiner Fragestellung doch gar nicht um eine Rabattübertagung vom Opa (von den 28 schadenfreien Jahren würden ja auch nur max. deine Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen, also niemals die SF 28!!!) auf dich, sondern lediglich um einen Halterwechel! Hierzu mußt du bei deiner für deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle erscheinen mit den erforderlichen Unterlagen bzw. Papieren unf eine gültigen eVB-Nr. vom Opa.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Na, das ist aber ein Armutszeugnis für einen Versicherungsvertreter, wenn er das nicht weiß.

Das Auto muß das Kennzeichen des Land(Stadt-)kreises haben, in dem der Halter des Autos wohnt. Auf ihn wird das Auto ja zugelassen. Der Versicherungsnehmer kann, wenn er will, in der Mongolei oder auf dem Mond leben.