Wie funktioniert reiner Halterwechsel eines KFZ wenn Fahrer der gleiche bleiben soll?

3 Antworten

Der Versicherungsnehmer ruft bei seier Versicherung an und gibt die Daten an. Er erhält eine Code-nummer ( EVN, früher war das die Versicherungsdoppelkarte), Der neue Halter meldet das Fahrzeug um , er git den alten Kfz-Schein ab, der Halterwechsel wird im Brief eigeragen ud es gibt eien neuen kfz-schein ( heisst jetzt anders).

Der alteHalter erhält eine Kfz-Steuererstattung,, beim neuen Halter wird die Steuer eingezogen.


Ob das Vorteile oder eher Nachteile hat, erkennst du an den Beispielen:

Der Wagen einen weiteren Besitzer, ist also.eventuell nicht mehr aus "erster Hand ".

Das Jobcenter erkennt nicht sofort, wem der Wagen gehört. Das kann also z.B. 3 Monate gutgehen, wird aber dann rückwirkend berücksichtigt.

Der neue Halter kann die Betriebskosten von der Steuer absetzen, falls er das Fahrzeug gewerblich nutzt.

Also der Kaufvertrag für das Auto wird zur Zulassung/Ummeldung nicht benötigt!

Kommt drauf an - je nachdem wer das Auto ummeldet - wird folgendes benötigt zur Ummeldung/Zulassung:

Falls der neue Halter das Fahrzeug ummeldet bzw. das Auto auf sich zulässt:

  1. die eVB-Nr. ( elektronische Versicherungsbestätigung für den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz ) vom bisherigen Versicherer sowie alter u. gleichzeitig neuer VN

  2. Zulassungsbescheinigung Teil I + II

  3. den HU-Untersuchungsbericht

  4. evtl. die Kennzeichenschilder

  5. Abbuchungsermächtigung vom neuen Halter für die Kfz-Steuer

  6. Original-Personalausweis nicht vergessen!

Alternativ falls, der alte Halter das Auto auf den neuen Halter ummeldet:

zusätzlich eine Vollmacht vom neuen Halter, dass er das Auto auf ihn zulassen darf mit Original-Personalausweis vom neuen Halter

siola55  09.09.2012, 12:01

Hallo Sandra,

der Versicherung musst du natürlich den Halterwechsel noch mitteilen!

Hallo Sandra13045, grundsätzlich verlangt das Straßenverkehrsamt KEINEN Kaufvertrag. Ich denke das kommt dir schon mal entgegen. Du gehst mit folgenden Unterlagen zum Straßenverkehrsamt :

EVB – Nummer, diese erhältst Du vom Versicherungsanbieter Deiner Wahl, hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Alphanumerische Kombination Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate) Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist) Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU) Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern (also immer ein wenig Kleingeld mitbringen) Wenn Du das Auto für einen Dritten zulassen möchtest bitte eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis des Halters mitnehmen.

Die Arge und das Finanzamt bleiben aussen vor, da es ja nur ein Besitzerwechsel ist. Ein Auto welches dir nicht gehört kann man dir z.B. nicht pfänden. Dennoch kannst Du das Fahrzeug bei Deiner Steuererklärung (Weg zur Arbeit) absetzen. Liebe Grüße, Peter

siola55  09.09.2012, 13:16

Hallo paulfritzpeter bzw. liebe Sandra,

das Finanzamt bleibt hier leider nicht aussen vor! Sondern der Zulassende benötigt unbedingt eine Einzugsermächtigung vom neuen Kfz-Halter, damit das Finanzamt die Kfz-Steuer auch vom neuen Kfz-Halter abbuchen kann! Der alte Kfz-Halter bekommt dann natürlich anteilig die Kfz-Steuer erstattet nach der Ummeldung!

paulfritzpeter  09.09.2012, 13:33
@siola55

Hallo siola55, ja das ist doch klar. Ich habe mich dann missverständlich ausgedrückt. Ich wollte nur sagen das der "Fahrer" beim Finanzamt nicht in Erscheinung tritt. Liebe Grüße, Peter