Ich übernehme das Fahrzeug meiner Tochter als Halter und Versicherungsnehmer als Zweitwagen. Sie wird als Fahrer mit eingetragen.?

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Hallo Beppi1946,

Ich würde an deiner Stelle einmal bei deiner Versicherung anrufen und fragen, welche Zweitwagenregelung man dir dort anbieten kann. Bei uns z.B. wird ein Zweitwagen ebenfalls in SF 1/2 eingestuft. Wenn gewisse andere Umstände gegeben sind (z.B. Alter des jüngsten Fahrer über 23, Erstfahrzeug ist ein PKW und auch bei uns versichert) kann das Zweitfahrzeug auch in SF 4 eingestuft werden.

Wie Du siehst, kommt es dann also auf die Einstufungsmöglichkeiten des Versicherers an, ob durch die Übernahme des Wagens durch dich eine Verbesserung erzielt werden kann.

Wenn Du den Wagen als Versicherungsnehmer auf deinen Namen versicherst, "sammelst" auch nur Du die schadenfreien Jahre, d.h. deine Tochter würde in diesem Fall keine weitere Verbesserung "erfahren".

Wenn Deine Tochter dann irgendwann vielleicht wieder einmal ein Fahrzeug auf sich versichern will, müsstest Du Ihr die schadenfreien Jahre, die Du für den Zweitwagen erfahren hast übertragen.

Ich denke, dass man in eurem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände genau überlegen muss, was für Euch die beste Lösung ist - darum würde ich dir auf jeden Fall einen Anruf bei deiner Versicherungsgesellschaft oder den Besuch bei einem Fachmann empfehlen.

Viele Grüße

Saskia vom DEVK-Team





Sie bekommt dadurch im ersten Moment gar keine SF Klasse, wenn du der Versicherungsnehmer wirst.

Es ist durchaus möglich, dass der Zweitwagen (mit dir als Versicherungsnehmer) in eine bessere SF Klasse eingestuft wird als 1/2. Das musst du mit deiner Versicherung klären, welche Zweitwagenregelungen die hat.

Hi Beppi1946,

wie alt ist denn deine Tochter???

Falls sie schon 23 Jahre ist und du bei HUK mindestens in SF4 versichert bist mit dem Erstfahrzeug, dann wird dieser Zweitwagen auch auf dich als VN u. Fzg.halter in die SF 4 eingestuft!

Kommt sie dadurch in eine bessere SF? Sie hat jetzt 1/2.

Sie kann niemals in eine bessere SF-Klasse kommen, wenn sie gar keinen Kfz-Versich.vertrag mehr hat :-(
Bessergestuft zum 1.1 jeden Jahres wird nur, wenn mind. 6 Monate ein Fzg. auf ihren Namen versichert ist!

Ich habe SF 36 , Beitragssatz 25%.

Bei directline würdest du auch diese SF 36 für den Zweitwagen erhalten, falls alle Fahrer mind. 23 Jahre alt sind. Ergo müßte deine Tochter für diese günstige Einstufung in SF 36 als Zweitwagen eben mind. 23 Jahre alt sein, um dieses Auto dann auch fahren zu dürfen...

Gruß siola55

Hallo Beppi1946,

wenn Du das so möchtest (..es sind deine Zweitwagen Prozente..  ) , wird SIe als weitere Fahrerin eingetragen ! Ein Zuschlag erhälst Du defintiv , wenn Sie unter 23 und weniger als drei Jahre den Führerschein besitzt !

In vielen Fällen bzw. bei einigen Gesellschaft besteht die Möglichkeit eine "verbesserte Zweiwagenregelung" zu erhalten somit wird SF 2 angeboten trotz dem Töchterlein ..und noch einmal : Dir wird das angeboten nicht deiner Tochter , da es deine Prozente sind !

Solange es so läuft, fährt deine Tochter nicht Ihre eignen Prozente herunter . Zwar werden für die Laufzeit über die Eltern Zweitwagen Versicherungszeiträume , Bestätigungen für den nachfolgenden Versicherer vergeben , aber Sonderdeals ( wie oben benannt ) nicht !

Entweder man ist man nach einer gewissen Laufzeit bereit die Zweitwagen Prozent an die Tochter abzutreten ( Gegenrechnung Länge Führerscheinbesitz zu erworbenen Prozenten) oder man warte die "kritischen" Laufzeiten unter 23 & weniger als drei Führerschein ab ..!

In diesem Sinne

HG DerMakler


nein... der wagen ist ja nicht auf sie zugelassen