KFZ Versicherung - Versicherer gleich Halter?

10 Antworten

Ist kein Problem. Heisst dann: Abweichender Halter, Versicherungsnehmer ist nicht Fahrzeughalter. Das heisst dann: Du hast die Versicherung und jemand anderes meldet das Auto auf sich an. Die andere Person ist dann der Fahrzeughalter und steht im FZ- Schein und Brief und du verbleibst als Versicherungsnehmer oder dann umgekehrt. Der Sachverhalt muß exakt mit der Versicherung abgestimmt werden, da es bekanntlich keine Doppelkarten in dem Sinne mehr gibt, ansonsten gibt es Probleme mit der Anmeldung. Teuer wird sicher eher die Versicherung selber als wenn eine Anmeldung so erfolgen soll. Solltest daher doch eher mal erwägen eine günstige Versicherung zu googlen.bevor ein teurer Vertrag abgeschlossen wird. Bei Bedarf wird die benötigte Nummer gleich mit ausgegeben.

Die abweichende Haltereigenschaft wird gewählt, um dem Fahranfänger-Zuschlag zu entgehen.

Wenn du Fahranfänger bist zahlst du mehr als das doppelte des Beitrags, den der "Zweitwagen" kostet.

Für Fahranfänger ist es immer teurer. Die Prozente müsste jemand auf sich nehmen.

Bei Fahrern unter 23 Jahren dürfte es ein Zuschlag geben - je nach Beitragssatz (SF-Klasse) ist dies unterschiedlich. Bei Fahrern über 23 wird der Beitrag wenig differieren - je nach Gesellschaft! Aber lass dir doch einfach diverse Angebote von einem Versicherungsmakler geben - er kann dir von verschiedenen Versich.gesellschaften die Beitragsunterschiede durchrechnen! Diesen Rat gibt dir eine ehemalige Versich.maklerin. Viel Erfolg beim Prämien sparen wünscht dir siola ;-)

Manche Versicherer lehnen die Deckungsübernahme in dieser Konstellation ab, andere machen Einschränkungen (z.B. abweichender Halter nur in der Familie), wieder andere erheben dafür einen Zuschlag. Wie die AXA damit umgeht, solltest Du dort erfragen.