Muß das Auto in der abgeschlossenen Garage abgeschlossen werden?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, da im Falle eines Einbruchs deine Versicherung die Zahlung verweigern kann, weil das Auto nicht ausreichend gegen unerlaubten Zugriff gesichert war

ja, gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder in Fahrradkellern..

Oh.........DANKE!!

Ja, leider ist das so. Im Falle eines Einbruchs in der Garage muß das Auto aus Versicherungsgründen auch Abgeschloßen sein um es vor einem Diebstahl zu sichern. Ich denke aber das das der Hauptgrund für einen Dieb ist, das Auto in der Garage zu stehlen und es ihm denke ich mal egal ist ob das Fahrzeug abgeschloßen ist oder nicht.

Lese doch einfach die AGB zu dem Versicherungsvertrag. Wenn auf diesen Einzelfall nicht speziell Bezug genommen ist, so sind andere Formulieungen dazu so wachsweich, dass der Versicherer im besten Fall auf Kulanz eine Regulieren, auch in Teilen, vornehmen KANN.

Im Zweifelsfall, beide Teile haben Schlösser und diese zu benutzen macht Sinn. Sorry

Nein, muß es nicht. Laut meiner VS ist das Abschließen der Garage ausreichend. Man verschließt die Wohnungstür, aber nicht die Zimmertüren. VS wollen damit einen größeren Schaden vermeiden.

So isses.