Vor eigener Garage Auto abgemeldet abstellen

5 Antworten

Das ist kein Problem des Ordnungsrechts, sondern des Baurechts und ggfs. des Abfallrechts. Notwendige Stellplätze müssen jederzeit für PKW nutzbar sein; wenn vor dem Stellplatz in der Garage ein abgemeldetes Auto steht ist der Stellplatz nicht mehr nutzbar, die Garage keine Garage mehr und dürfte nicht an der Grenze gebaut sein.

Und abgemeldete Autos können Abfall sein (wenn sie nicht mehr fahrfähig sind), der nicht auf Eurem Grundstück entsorgt werden darf.

Die Politesse kann aber das Abschleppen vom Privatgrundstück nicht veranlassen; zur Entfernung des PKW ist eine Verfügung der Bauaufsicht oder der Abfallbehörde notwendig.

Dein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

öffentlicher Verkehrsraum = alles was NICHT durch Tor, Mauer, Zaun oder Hecke rundherum eingefriedet ist, zumindest in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, wer laut Grundbucheintrag den Boden besitzt.

Hast du zwischen Garage und Straße ein Tor, das verschlossen ist, so darf der Wagen dort stehen. Entfernung käme nur bei auslaufenden Betriebsstoffen oder sonstiger Gefährdung in Frage.

Hast du kein Tor zur Straße, gehört die Fläche juristisch zum öffentlichen Raum, dein abgemeldeter Wagen darf dort nicht stehen.

Schiebe ihn in die Garage und mach das Tor zu, dann gibt es das Problem nicht.

In Luxemburg ist es z.B. kein öffentlicher Raum mehr, wenn du ein weißes Rechteck um dein Auto auf deinen Boden malst. Keine Ahnung wie es in anderen, deutschsprachigen Ländern geregelt ist. Wird jedes seine Eigenarten und Besonderheiten haben.

So ist es. DH

Auch Privatgrund der frei zugänglich ist zählt zum öffentlichen Verkehrsraum.

So ein Bullshit mal wieder ... Was interessiert es den "öffentlichen Verkehrsraum" was auf einer Fläche passiert, die alleine mir gehört und außer mir niemand betreten darf ... Heißt es umsonst Privatgrundstück jetzt muss ichs auch noch umzäunen oder was .... Die Garage ist auch randvoll und das Auto ohne TÜV.

Vielen Dank deutsche Bürokratie - wie jedes mal

@k1ngp1n

Bullshit hin oder her.

Gesetze sind dazu da das sie eingehalten werden. Dann lass das Fahrzeug zu oder verkaufe es.

Hier die gesetzliche Grundlage gegen die Du verstößt:

http://dejure.org/gesetze/StrG/16.html


@Crack

Hättest auch auf der DDR-Seite der Mauer direkt geschossen oder? Komm mir nicht mit so einem Mist von wegen Gesetzte sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Es gibt unzählige schwachsinnige Gesetze. Nur weil sie Gesetze sind, ist es nicht automatisch richtig

@k1ngp1n

Was willst Du dagegen tun?

Du hast gefragt, Fraganti hat richtig geantwortet und ich stimme ihm zu.

Jeder Staat hat Gesetze die man einhalten muss, wenn man das nicht tut muss man mit den Konsequenzen leben. Da musst Du wohl noch etwas lernen...

Zur Ergänzung habe ich es mal gemalt

So sieht das ganze aus ... - (Auto, parken, Garage)

mach einspruch wenn es privatgrund ist,bei uns hat auch mal so schlauer Sheriff anzeige wegen Altauto gemacht,der konnte nachweisen das er es wieder instandsetzt und hat den Prozess gewonnen.ab da standen sogar 3 Autos auf seinem Grundstück und nichts mehr ist passiert

Wenn deine Schilderung zutrifft, hat die Politesse Unrecht

Das ist falsch!

Auch Privatgrund der frei zugänglich ist zählt zum öffentlichen Verkehrsraum.

Somit darf ein nicht zugelassenes KFZ dort NICHT stehen.

@Crack

diese regelung gilt nur für Kraftfahzeuge die angetrieben von ihrem eigenen Motor bewegt werden....

abgesehen davon ist natürlich sorge zu tragen, dass keine Flüssigkeiten wie Öl, Kraftstoff, Bremsflüssigkeit oder Kühlwassser austreten....

lg, Anna

@Peppie85

diese regelung gilt nur für Kraftfahzeuge die angetrieben von ihrem eigenen Motor bewegt werden....

Und was ist ein abgemeldetes Auto?

Das ist doch ein Kraftfahrzeug das durch Motorkraft angetrieben wird, oder nicht?