Müssen Strom bzw. Wasserzähler für mich als Mieter zugänglich sein?

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Kurz: Verbandsnachricht des Deutschen Mieterbundes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2013, Zitat-Auszug:

"Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzäh­ler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter dem Mieter einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren (AG Köln, Urteil 201 C 464/12)."

Lang: https://www.mieterbund-mvp.de/presse/rechtstipps-detailansicht/article/24505-mieter-muss-eigenen-stromzaehler-kontrollieren-koennen.html

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn ich es richtig verstehe, hast Du zwar einen Stromzähler und beziehst den Strom selbst bei einem Stromanbieter, aber einen Wasserzähler und Heizkostenerfassung gibt es nicht.

Einmal im Monat muss Dir der Vermieter den Zugang zum Zähler gewähren. Wenn er das nicht will, soll er immer, (max. 1x monatlich) ein Bild vom Zähler machen und Dir auf Dein smartphone schicken. Das sollte kein Problem sein.

Was die übrigen Kosten anbelangt: Zahlst Du eine Pauschalmiete, in der alles enthalten ist, also auch Wasserverbrauch und Heizkosten? Dann hast Du kein Anrecht auf eine Abrechnung. Dann zahlst Du nichts voraus und kannst auch niemals was zurück bekommen.

Ja Pauschal. Aber wenn ich nichts verlangen kann dann kann er auch nichts von mir verlangen oder?

@AlphaPhiSigma

Das ist richtig. Vermieterrisiko! Wenn man eine Pauschalmiete oder aber eine Betriebskostenpauschale vereinbart hat, muss diese so gestaltet sein, dass damit die Kosten auch wirklich gedeckt sind oder dass es wenigstens einigermaßen aufgeht. Sollten beispielsweise die Preise für Heizenergie kräftig ansteigen und der Winter wird übermäßig kalt, hat der Vermieter Pech gehabt. Umgekehrt kann es auch gehen.

Hauptsache, die Gesamtmiete, die Du bezahlst passt für Dich und so hast Du das beim Vertragsabschluss auch akzeptiert.

@AlphaPhiSigma

So ist es, mit deiner vereinbarten Miete sind alle Betriebskosten abgegolten.

Aber: Was steht konkret (wörtlich) im Mietvertrag zu Betriebskosten? Steht evtl. dort doch, dass du Vorauszahlungen leisten sollst und du bezeichnest das (fälschlicherweise) als Pauschale?

Nein, sie müssen für dich nicht frei zugänglich sein. Allerdings muss dir der Vermieter gestatten diese angemessen häufig abzulesen.

Müssen Strom bzw Wasserzähler für mich als Vermieter zugänglich sein?

Was denn nun, bist du Vermieter oder Mieter?

Die sind im Keller von meinen Vermietern.

Mieter sorry Autokorrektur

@AlphaPhiSigma

Weshalb benötigst du denn die Zähler?

Für den Strom hast du dich doch sicherlich bei den zuständigen Stadt- oder Kreiswerken angemeldet.

Die Zählerstände werden meist im Januar, von der Gemeinde abgelesen und weiter gegeben.  Und danach kommen die Bescheide über den Verbrauch.

1 mal im Monat muss der Vermieter dir Zugang gewähren.

Und weshalb muss dies der Vermieter?

@Unterfranke61

Damit der Mieter seinen Verbrauch ablesen kann?

@anitari

Dies ist nicht erforderlich.

Eine Übersicht über den Verbrauch erhält er im Folgejahr über die Nebenkostenabrechnung.

Wenn du allerdings schreibst, dass der Vermieter dies tun muss, dann bist du doch auch sicherlich in der Lage mir dafür eine gesetzliche Grundlage zu nennen.

@Unterfranke61

Weil der Mieter in Lage versetzt werden muss zu prüfen, wie sein Verbrauchsverhalten ist und demzufolge evtl. zu korrigieren wäre.

@albatros

Eine gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht.

Aber man kann ja mal den Vermieter danach fragen.

@Unterfranke61
Eine gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht.

Das nicht, aber diverse Urteile. Die findest du zum nachlesen im Netz alleine.

@albatros

Spaßvogel.

Dazu gibt es auch keine Urteile!

@Unterfranke61

Doch:

Sofern der Stromzähler für eine Mietwohnung sich in einem für den Mieter nicht zugänglichen Raum befindet, hat der Mieter Anspruch auf regelmäßigen Zugang (einmal monatlich). Hierfür darf der Vermieter auch keine Kosten berechnen.

Konkret befand sich der Zähler vorliegend in einem verschlossenen Kellerraum, der Mieter hatte hierzu keinen Schlüssel. Der Vermieter wollte den Zugang nicht gestatten, so dass der Mieter klagte.

Vor Gericht bekam der Mieter Recht, er hat Anspruch auf unentgeltlichen Zugang - einmal monatlich - um den Stromzähler ablesen zu können. Dies ist eine mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters - schließlich nimmt die Bedeutung der Energieeinsparung ständig zu und auch angesichts der angestrebten Verbreitung von intelligenten Zählern muss es dem Mieter ermöglicht werden, sich über seinen Stromverbrauch regelmäßig zu informieren.

AG Köln, 15.02.2013 - Az: 201 C 464/12

@albatros

Bezüglich Strom hast du recht, denn diesen muss der Mieter selbst beantragen und muss jederzeit Zugang zu diesem Stromzähler haben.

Aber in Punkto Wasserzähler verhält es sich etwas anders.

Nur könnte man hier auch vermuten, dass die Stromkosten nicht über den Mieter von dem Dienstleister abgerechnet werden, sondern mit einer mtl. Pauschale im Mietvertrag vereinbart wurden.

Bedeutet, man müsste zuerst den Mietvertrag sehen um hier entsprechend antworten zu können.

@Unterfranke61
Aber in Punkto Wasserzähler verhält es sich etwas anders.

Keinesfalls, warum sollte das so sein? Zumal in der Regel die Wohnungswasserzähler innerhalb der Wohnung installiert sind und nicht im Keller. In einem Zweifamilienhaus könnte das anders sein, in einem Mehrfamilienhaus sind die Zähler in Bad und / oder Küche zugänglich.

@albatros

Scheinbar hast du diesen Text überlesen:

Ich hab eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus