Keine eigenen Zähler, wie kann der Vermieter denn da abrechnen?

12 Antworten

dass die Endrechnung durch die Personenzahl geteilt wird, ist oft üblich...
Beim Strom müsste er das ganauso machen...
In ungefähr kommt das auch so hin...
So ist es allemal besser, als wenn durch "Parteien" geteilt werden würde...

Rechtens wäre das "Abrechnungsverfahren", wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde, ansonsten müssen die Kosten nach Wohnfläche abgerechnet werden:

"Die Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt. Als Verteilerschlüssel dient die Kopfzahl oder die Wohnfläche. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt grundsätzlich die "Wohnfläche" als Verteilerschlüssel. Wasserkosten können und werden zunehmend auch verbrauchsabhängig mit Hilfe von Wasseruhren verteilt."
 

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-02.html

Jetzt müßt ihr erstmal zahlen.Lasse dir unbedingt Zwischezähler einbauen damit du euren Verbrauch nachweisen kannst.du kannst die Zähler auf deine Kosten einbauen lassen oder wenn der Vermieter kulant ist übernimmt er die Kosten.Du hast sonst keine Kontrolle über die Abrechnung und deinen Verbrauch.

Lasse dir unbedingt Zwischezähler einbauen damit du euren Verbrauch nachweisen kannst

Das wird nichts nutzen. Denn nach Verbrauch muß nur abgerechnet werden wenn alle Wohnungen mit Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sind.

Bei uns wird das Wasser auch durch alle Personen geteilt! Gas und Strom ist aber extra!

Unter solchen Bedingungen wäre ich erst gar nicht eingezogen! Jeder Mensch hat doch ein individuelles Verhalten beim Energieverbrauch.

 

Daß diese Berechnungsweise rechtens ist, das bezweifele ich ganz stark.