Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?

1 Antwort

du solltest herausfinden,w as es mit der Bearbeitungsgebühr auf sich hat.

30,00 halte ich für angemessen,

alles andere, was du davor geschirben hast , ist irrelevant. Das das Ganze nun nicht kulant ist, ist klar. Vermutlich steht die ganze Ballett/Tanzschule mit dem Rücken zur Wand.

Hakt es ab, ihr seid ein winzig kleines geschädigt durch Corona. (der erste kurs musste ja verschoben werden usw.), die Ballettschule hat viel mehr Verluste gemacht.

Ich würde freundlich nachfragen, Antwort abwarten und gut sollte es dann aber auch sein für euch.

snowflakedreams 
Fragesteller
 02.03.2022, 20:15

Ob angemessen oder nicht, ich würde gerne wissen ob es konkret erlaubt ist. Ich unterstütze gerne alle Betriebe, die durch die Pandemie eingeschränkt sind, soweit es mir möglich ist, jedoch finde ich es mehr als frech gleich mit einer Stornierungsgebühr von der nicht mal konkret die Rede ist, ums Eck zu kommen. Wir konnten jetzt insgesamt 3 Jahre keinen Kurs wahrnehmen - man sollte kulant sein und sich über jeden Kunden freuen.

Elizabeth2  02.03.2022, 21:05
@snowflakedreams

das ist richtig, es ist keine gute Werbung. Du müsstest uns den ganzen Vertrag senden, was du unterschrieben hast.

Du könntest denen schriftlich mitteilen, dass laut Vertrag (diese Klausel zitierst du denen nochmal) lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann, da du rechtzeitig gekündigt hast, aber keine Stornierungsgebühren und du möchtest diese Bearbeitungskosten erläutert wissen.

Die bewegen sich nämlich auf Glatteis, wenn sie dir was Stornierungsgebühren schreiben - zumindest kannst du so abwenden.

snowflakedreams 
Fragesteller
 09.03.2022, 10:41
@Elizabeth2

Danke! Tatsächlich hat sich der Fall erübrigt, nachdem der gesamte Tanzkurs nicht zustande kommt.