Müssen Stornierungsgebühren in den AGBs klar definiert sein?
Hallo Zusammen,
ich habe meinen Partner und mich vor drei Wochen zu einem abendlichen Tanzkurs angemeldet. Wir sind hierfür im Besitz eines Gutscheins (> 300€) bereits seit 3 Jahren, jedoch ist aufgrund der Pandemie bisher entweder kein Tanzkurs seitens des Studios zustande gekommen oder es war uns privat wegen Schichtarbeit nicht möglich.
Der letzte Kurs für den wir uns angemeldet hatten, wurde seitens des Studios 5 Tage vor Kursbeginn storniert. Nun mussten wir unsere aktuelle Anmeldung leider selbst zurückziehen, da uns kurzfristig eine Änderung wieder zur beruflichen Wechselschicht verpflichtet. Ich habe das Tanzstudio umgehend (10 Werktage vor Kursbeginn) über die Stornierung informiert. Jetzt erhalte ich eine E-Mail, dass ich insgesamt 30€ Stornierungsgebühren zu einrichten hätte. In den AGBs steht jedoch keine konkrete Angabe zu den Stornierungsgebühren, so wie ich es von bspw. von Hotels gewöhnt bin.
Auszug aus den AGBs:
„Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 5 Kalendertage vor Kursbeginn, ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Tritt der Teilnehmer später bis einschließlich des ersten Kurstags zurück, ist die Hälfte der Kursgebühr sofort zur Zahlung an uns fällig.“
Daher meine Frage(n):
Muss die Stornierungsgebühr konkret in Zahlen oder Prozentsätzen angegeben sein?
Muss ich die Rechnung begleichen oder kann ich auch die Gebühr von meinem bestehenden Gutschein abziehen lassen?
Vielen Dank vorab!
1 Antwort
du solltest herausfinden,w as es mit der Bearbeitungsgebühr auf sich hat.
30,00 halte ich für angemessen,
alles andere, was du davor geschirben hast , ist irrelevant. Das das Ganze nun nicht kulant ist, ist klar. Vermutlich steht die ganze Ballett/Tanzschule mit dem Rücken zur Wand.
Hakt es ab, ihr seid ein winzig kleines geschädigt durch Corona. (der erste kurs musste ja verschoben werden usw.), die Ballettschule hat viel mehr Verluste gemacht.
Ich würde freundlich nachfragen, Antwort abwarten und gut sollte es dann aber auch sein für euch.
das ist richtig, es ist keine gute Werbung. Du müsstest uns den ganzen Vertrag senden, was du unterschrieben hast.
Du könntest denen schriftlich mitteilen, dass laut Vertrag (diese Klausel zitierst du denen nochmal) lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann, da du rechtzeitig gekündigt hast, aber keine Stornierungsgebühren und du möchtest diese Bearbeitungskosten erläutert wissen.
Die bewegen sich nämlich auf Glatteis, wenn sie dir was Stornierungsgebühren schreiben - zumindest kannst du so abwenden.
Danke! Tatsächlich hat sich der Fall erübrigt, nachdem der gesamte Tanzkurs nicht zustande kommt.
Ob angemessen oder nicht, ich würde gerne wissen ob es konkret erlaubt ist. Ich unterstütze gerne alle Betriebe, die durch die Pandemie eingeschränkt sind, soweit es mir möglich ist, jedoch finde ich es mehr als frech gleich mit einer Stornierungsgebühr von der nicht mal konkret die Rede ist, ums Eck zu kommen. Wir konnten jetzt insgesamt 3 Jahre keinen Kurs wahrnehmen - man sollte kulant sein und sich über jeden Kunden freuen.