KFZ Stilllegung droht - Doppelversicherung - Was tun?

Wann war denn der alte Vertragsablauf, also das Vertragsablaufdatum?

Guten Abend. Das Vertragsablaufdatum der alten Versicherung gibt es nicht, da es ungekündigt ist.

Desweiteren gibt es eine monatliche Kündigungsmöglichkeit bei d alten Versicherung.

Sorry - die Aussage ist für'n A.... : jeder Vertrag hat ein Beginn- sowie Ablaufdatum bzw. deine Hauptfälligkeit für die Prämienzahlung würde mir schon genügen...

Die Prämienzahlung findet monatlich immer am 01. des Monats statt. Jeden Monat wieder, zuletzt am 02.01.2021.

9 Antworten

Wenn die vorherige Versicherung nicht ordnungsgemäß gekündigt war, konnte der neue Vertrag gar nicht in Kraft treten. Du solltest den Makler haftbar machen. der hätte das wissen müssen

Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.

Deine Antwort beruhigt mich sehr, sie hilft mir auch sehr. Sprich, ich kann die Stilllegung anwenden?

Wie kann ich denn den Versicherungsvertreter haftbar machen, also wie sollte ich dabei vorgehen?

@fanofpaolo
Wie kann ich denn den Versicherungsvertreter haftbar machen,

Das dürfte doch jetzt nicht das Hauptproblem sein. Ziel sollte doch das Abwenden der Zwangsabmeldung sein.

Sonderbare Priorität

@fanofpaolo

Du kannst z.B. deine Unkosten wegen diesem fatalen Mißgeschick in Rechnung stellen!?

Wie kann ich denn den Versicherungsvertreter haftbar machen, also wie sollte ich dabei vorgehen?

Du müßtest gegen die Gesellschaft klagen und solltest dies auch tun, damit dieser Vermittler einen Denkzettel bekommt!

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Versich.vermittler als "Ausschließlichkeitsvermittler" - also dieser Vermittler kann auschließlich nur für eine Gesellschaft Angebote unterbreiten und eben nur diese Produkte vermitteln, egal wie gut oder schlecht die sind :-(( Und deshalb haftet die Gesellschaft für seinen "Mist", damit er weiterhin solchen "Mist" vermitteln bzw. anbieten und verkaufen kann!

Der Versich.makler hingegen hat zig Gesellshaften und noch mehr zig Tarife zur Auswahl, um ein günstiges Angebot unter vielen Gesellschaften für den potentiellen Kunden auszusuchen: dafür haftet er mit seinem ganzen Privatvermögen und muß deshalb eine Vermögensschadenhaftpflichtversich. bei deiner Tätigkeit vorweisen!

@GutenTag2003

Trotzdem sollte er diesen entstandenen Schaden einfordern

Dann fordere doch von der noch bestehenden Versicherung eine EVB an und reiche die bei der Zulassungsstelle ein.

daß die alte Versicherung monatlich bezahlt wird, bedeutet nicht automatisch, daß die auch monatlich gekündigt werden kann. der Ursprüngliche Vertragstermin ist auch der für die Hauptfälligkeit. Und Kündigungsfristen kann man in den AGB nachlesen.

Guten Abend. Das Vertragsablaufdatum der alten Versicherung gibt es nicht, da es ungekündigt ist.

Sorry, aber deine laienhaften Kommentare lassen schlimmeres vermuten: nenn uns doch einfach mal dein Versich.vertragsablaufdatum, welches in deiner Police der bisherigen Kfz-Versicherung angegeben ist!!!

Der o.g. Komentar in der Nachfrage ist Schwachsinn, da jeder Vertrag ein Beginn- und ein Ablaufdatum hat in der Police - bei der Kfz-Versicherung in der Regel 1 Jahr Laufzeit nach dem Vertragsbeginn!!! Könnte natürlich auch ein unterjähriger Kfz-Versich.vertrag sein!? Dieser wäre - wie der Name schon aussagt - nur unter dem Jahr kündbar mit Frist von 1 Monat, jedoch eben nicht zum 31.12. eines Jahres!

Natürlich kannst du noch keine Künd.bestätigung vom bisherigen Autoversicherer erhalten haben, da du nicht mal dein Ablaufdatum in der Police ablesen kannst und somit erst gar nicht wissen kannst, wann der Vertrag überhaupt kündbarbarist... :-(((

Und falls dir eine eVB-Ü (eVB nur zur Übermittlung!) nichts aussagt und welche die Zulassungsstelle so dringend benötigt, hier noch ein Link dazu: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/

@siola55

Ich habe nachgeschaut, als Vertragsablauf steht der 01.01.2021 drin.

@fanofpaolo

Ergo hättest du bis spät. zum 30.11.2020 (wg. der Künd.frist von 1 Monat in der Kfz-Versicherung) deine bisherige Kfz-Versich. zum 31.12.2020 kündigen müssen.

Also die ganze Misere ist leider auf deinem eigenen "Mist" gewachsen wegen deiner 3 gravierenden Fehler bei einem Versichererwechsel:

  1. Du hast es verpaßt, den bestehenden Kfz-Versich.vertrag fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen (laut deinen AKB gilt:"Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht)."
  2. Du hast beim neuen Versicherer durch deine Weigerung, den Erstbeitrag fristgemäß innerhalb 14 Tagen zu bezahlen, den Versich.schutz beim neuen Versicherer verwirkt und deshalb die Rücknahme des vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutzes bei der Zulassungsstelle ausgelöst :-(( Nur wußte natürlich dein bisheriger Versicherer von alledem überhaupt nichts!!!
  3. Dein neuer Versich.vermittler hätte dich nach deiner Kündigungsbetätigung fragen müssen, dann wäre vllt. noch was fristgerecht zu kündigen gewesen.

Die Prämienzahlung findet monatlich immer am 01. des Monats statt. Jeden Monat wieder, zuletzt am 02.01.2021...

Ich kann meine alte Versicherung zu jeder Zeit zum Ablauf des kommenden Monats kündigen...

Irrtum - dies ist kein "Stromanbieterwechsel", sondern ein Versichererwechsel und hier gelten andere Regeln: du verwechselst leider schon wieder die monatliche Zahlweise mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit :-(((

Laut den AKB kannst du nur zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen mit Frist von einem Monat!

Hoffe doch, daß dein bisheriger Kfz-Versicherer dir unverzüglich diese sog. eVB-Ü der Zulassungsstelle übermittelt und du weiterhin das Auto nutzen kannst...

@siola55

Was mich noch brennend interessiert als Versich.expertin: Welche SF-Klasse hast du beim bisherigen Versicherer und welche SF-Klasse wurde dir in der Police beim neuen Antrag bestätigt???

Spät. hier hätte der Fehler eigentlich im Vertrags-Prozedere bei deiner neuen Versicherung auffallen müssen, da dein bisheriger Versicher ja die schadenfreien Jahre nicht freigeben kann, da keine Kündigung vorliegt von dir...

@siola55

Der neue Vertrag war das "Junge Leute Paket" der DEVK, welches in einer Kombination von mehreren Versicherungen mit der SF2 oder SF3 startet.

In meinem regulären, sprich dem ersten Vertrag, also dem alten Vertrag der RV24, hatte ich bis zum Ablauf des Jahres 2020 die SF 0 und habe zum Beginn mit der Rechnung für 2021 die SF 1/2 erhalten.

@fanofpaolo

Seit wann hast du denn deinen Führerschein (bitte genaues Datum!)? Und wer bitte hat diese Ersteinstufung festgelegt? Weil die rv24 ist doch ein Onliner!?

Deshalb bat ich den Makler um eine Verschiebung des Beginn und einen Rückruf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Hilfestellungen zu erhalten...

Da hatte der Makler wohl Angst um seine kleine Prov. bei diesem Kfz-Versich.geschäft - war wohl kein Versich.makler oder erst ein Anfänger!? Was bitte steht denn auf seiner Visitenkarte???

Die alte oder erste Versicherung zahlte und zahle ich weiterhin, diese zeigt mir mit heutigem Stand den Status "Aktiv" und Zahlungsstand "ausgeglichen". Desweiteren erhielt ich von dieser bereits die Jahresrechnung für dieses Jahr zum Ende 2020.

Ich erhielt gestern einen Brief von der Zulassungsstelle, welche mir mit einer Stilllegung in 5 Tagen droht, sollte ich keine neue EVB übermitteln lassen...

Dann beruhig dich doch erst mal und gib deiner alten Versicherung Bescheid, daß deine Zulassungsstelle eine eVB-Nr. benötigt, da die bisherige irrtümlich erloschen ist durch widrige Umstände bzw. durch Nichtwissen vom einem Versich.vermittler - kann nicht glauben, daß dies ein Versich.makler war...:-((

Dieser Bitte kam ich nach und rief später erneut an, wo er wie durch einen Zufall plötzlich in einem Kundengespräch gewesen sein will. Ein Rückruf seinerseits kam nicht...

Da hat erwohl "Schiß" bekommen...

Mein Rat hierzu: du mußt dies selbst in die Hand nehmen und einfach den vermeintl. "Makler" aussen vor lassen! Teile bitte beiden Versich.gesellschaften (nicht dem Vermittler!) schriftlich mit, daß hier eine "Doppelversicherung" vorliegt - die Regeln dann dies untereinander: die alte Kfz-Versicherung bleibt weiterhin bestehen und die neue per Beginn aufgehoben. Da benötigst du keinen Vermittler für diese Klärung ;-))

PS: Ohne Kündigungsbestätigung besteht ein Vertrag erst mal weiter, fallls die Beiträge bezahlt sind! Nur muß dies die Zulassungsstelle natürlich wissen, daß hier weiterhin Versich.schutz besteht!

Gruß einer echten Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.

Es handelt sich wohl um einen Versicherungsvertreter und nicht einen Versicherungsmakler, dies ist mein Irrtum gewesen, sorry dafür.

Er ist noch recht jung und hat seine eigene, kleine Agentur in einer von mir weit entfernten Stadt, weshalb ich die Visitenkarte nie direkt zu Gesicht bekam und der Vertragsabschluss über WhatsApp abgewickelt worden ist.

Meiner alten Versicherung (RV24 Direktversicherung) teilte ich dies inzwischen per Facebook Messanger, als auch über die Website selbst schriftlich mit, ich hoffe nun, dass diese zeitnah reagieren.

Auch mir scheint es so, als hätte der nette Herr "Schiss" bekommen, zu 100% sicher bin ich mir jedoch nicht.

Ich werde morgen sowohl zu der RV24 (alte Versicherung), als auch der DEVK (neue Versicherung) Kontakt aufnehmen und auf eine Doppelversicherung hinweisen, in der Hoffnung, dass diese beiden Versicherungen das dann untereinander klären.

Der Zulassungsstelle teilte ich bereits ich als Antwort auf den Brief bereits per Email schriftlich mit, dass eine Doppelversicherung vorliegt, als auch, dass die alte Versicherung weiterhin läuft.

Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort und Deine netten Grüße, als auch für Deine Geduld mit mir. :)

@fanofpaolo
...weshalb ich die Visitenkarte nie direkt zu Gesicht bekam und der Vertragsabschluss über WhatsApp abgewickelt worden ist.

Aber wenn dieser "Versich.vermittler" schon WhatsApp beherrscht, dann kann er dir auch bestimmt ein Foto seiner Visitenkarte appsen - ist doch heutzutage alles kein Problem...!?

@siola55

Sorry. Ich habe nur folgendes herausgefunden:

"Versicherungsberater der DEVK"

Vorname, Nachname.

Die alte oder erste Versicherung zahlte und zahle ich weiterhin, diese zeigt mir mit heutigem Stand den Status "Aktiv" und Zahlungsstand "ausgeglichen ". Desweiteren erhielt ich von dieser bereits die Jahresrechnung für dieses Jahr zum Ende 2020...

Ja klar - wie sollte es auch anders sein, wo du doch noch nicht mal die bisherige Kfz-Versicherung gekündigt hast!? Da schließt man/frau doch keine neue zusätzliche Kfz-Versicherung ab!!!

Du kannst doch nur mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablauf kündigen!!! Oder vorzeitig den Vertrag im Schadenfall kündigen bzw. bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserungen als Sonderkündigung ;-)

Ansonsten ist immer ein Versichererwechsel möglich bei einem Fahrzeugwechsel!

Habe bereits nachgefragt wegem dem Ablaufdatum deines bisherigen Kfz-Versich.-trages - aber dummerweise willst du uns dieses so wichtige Ablaufdatum erst gar nicht wissen lassen... :-(((

Dann werden wir uns eben auch weitere Tipps ersparen...

Schönen Abend noch und du wirst die Ruhe heut' Abend noch genießen können, denn morgen geht die Rennerei los bei dir - im schlimmsten Fall dann eben zu Fuß...

Gruß einer enttäuschten Versich.makerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.

Sorry für meine späte Rückmeldung, ich hatte mit der Bürokratie etwas zu tun, bin nun aber wieder online.

Ich kann meine alte Versicherung zu jeder Zeit zum Ablauf des kommenden Monats kündigen und daher nehme ich an, dass dies dann auch das Vertragsablaufdatum darstellt?

Ich möchte inzwischen ja eigentlich nicht mehr meine Versicherung wechseln und einfach bei meiner alten Versicherung bleiben. Da habe ich dann wenigstens kaum Ärger.

Wenn die neue Versicherung aufgehoben werden würde, wäre ich damit mehr einverstanden.

Sofern ich dafür zu Fuß laufen muss, das Fahrzeug stillgelegt wird und ich es teuer wieder anmelden muss, ist meine Vorstellung oder mein Wunsch natürlich irrelevant.

Dir eine angenehme Woche und bitte bleibe gesund. Gruß. ;)

@fanofpaolo
Ich kann meine alte Versicherung zu jeder Zeit zum Ablauf des kommenden Monats kündigen und daher nehme ich an, dass dies dann auch das Vertragsablaufdatum darstellt?

Wäre mir neu - auch die rv24 hat eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsablauf - steht so in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen):

G.2.1Kündigung zum Ablauf

Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht!!!

Da hast du es schwarz auf weiß in deinen Bedingungen unter dem Abschnitt: G.Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs,Wagniswegfall

G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

G.1.1Vertragsdauer

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.