Müssen die Eltern dafür einspringen, wenn Minderjährige Kinder die Rechnung nicht bezahlen?

14 Antworten

Lastschrift = Kreditgeschäft (wenn auch sehr kurzfristig), personen unter 18 dürfen keine Kreditgeschäfte eingehen... ich kenne den Bestellvorgang von H&M nicht.... wird nicht nach dem Geburtsdatum gefragt -> pech gehabt für h&m (der Einkauf muss natürlich zurückgegeben werden), wird jedoch gefragt und hierbei gelogen um per Lastschrift kaufen zu können handelt es sich um einen Kreditbetrug. Ein Vertrag ist dadurch nicht entstanden, es kann aber in fast gleicher Höhe Schadensersatz gefordert werden (wird durch die Rückgabe des Shirts je nach Zustand gemindert). Dazu könnte es ein Strafverfahren geben. Ob es so gemacht wird ist die Frage.

Die Eltern muessen dafuer nicht aufkommen. Sie koennen gegenueber dem Haendler auch erklaeren, dass sie dem Vertrag nicht zustimmen. Damit wird der Kaufvertrag dann auch unwirksam und der Haendler hat lediglich noch einen Anspruch auf Rueckgabe der Ware (egal in welchem Zustand diese sich inzwischen befindet).

Das Kind ist nur begrenzt geschäftsfähig, von daher können die Eltern den Kauf also durchaus rückgängig machen und sagen damit waren wir nicht einverstanden.

Dann ist da aber auch noch der Taschengeldparagraph. Und der besagt dass sich Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Eltern was kaufen dürfen. Was und wieviel, das wiederum kann idividuell geregelt sein und hängt von Alter und Höhe des Taschengeldes ab. Kauft der 10jährige eine Tüte Gummibärchen für einen Euro von seinen monatlichen 10 Euro TAschengeld, so ist das ein gültiges Rechtsgeschäft. Holt er sich hingegen ein teures Spiel, so kann das wieder andres aussehen.

Und der 17 jährige der vermutlich sogar Kleidergeld bekommt? (und selbst wenn nicht) wenn die Jacke oder was auch immer im Rahmen seines TAschengeldes liegt, so ist der Kauf dennoch rechtmäßig. HuM kann nicht für das Überzogenen Konto.

Aus pädagogischer Sicht sollten die Eltern dem Kind aufzeigen was nun zu tun ist. Entstehen Kosten, sollte er die aber selber tragen. Zum Beispiel in dem er im nächsten Monat eben weniger Geld bekommt.

Auf Kredit kaufen dürfen Kinder hingegen gar nicht, aber das war ja hier auch nicht der Fall. Es war einfach Schusseligkeit vom Kind.

DerCaveman  04.01.2020, 08:20
Dann ist da aber auch noch der Taschengeldparagraph. Und der besagt dass sich Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Eltern was kaufen dürfen. Was und wieviel, das wiederum kann idividuell geregelt sein und hängt von Alter und Höhe des Taschengeldes ab.

Das ist eine ziemlich verdrehte Auslegung des sog. "Taschengeldparagraphens" BGB § 110. Tatasaechlich steht dort aber etwas anderes, naemlich: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind".

Wenn der Minderjaehrige aber gar nicht ueber derartige Mittel verfuegt - z.B. weil er schon alles ausgegeben hat/das Konto leer ist - kann er die Leistung auch nicht mit solchen Mitteln bewirken. Somit ist der Vertrag lediglich schwebend wirksam und wird unwirksam, wenn die Eltern gegenueber dem Haendler ihre Zustimmung verweigern.

Nordseefan  04.01.2020, 10:42
@DerCaveman

ja und auch wieder nein. im Moment hatte der Jugendliche die Mittel nicht, das stimmt. Er hatte sie aber aus unachtsamkeit nicht, das ist wieder mal so ein "spezieller" Fall.

Man darf sich auch dennoch nicht alles vom Taschengeld kaufen. Auch dann nicht, wenn man die Mittel hat. Die Eltern können nämlich auch verbieten, gewisse Dinge vom TAschengeld zu kaufen. Zum Beispiel: Wir geben dir jeden Monat 40 Euro, aber es werden KEINE Computerspiele davon gekauft. Auch dann wäre der Kauf ungültig, weil ja eben nicht zu diesem Zwecke überlassen. WEnn der Jugendliche aber Klamotten von seinem Geld kaufen darf und in dem Alter vielleicht sogar soll......

Wenn der Sohn noch 17 ist und dann mit Karte einkauft, dann ist er noch Minderjährig und die Eltern könnten dem Kauf widersprechen.

Der Vater hat doch Recht, dass der Sohn das jetzt selber bezahlen muss und der Vater kann das begleichen und dem Sohn wird das vom Taschengeld abgezogen.

Als Vater würde ich das nur e i n m a l tun, sonst lernen Kinder nicht, wie sie mit ihrem Geld umgehen müssen und eben dann erst kaufen, wenn sie das Geld haben. Oder erst gar nicht mit Karte einkaufen gehen, da verliert man schnell den Überblick in dem Alter..

Sorry, aber dann hat der Vater was falsch gemacht und seinem Sohn nicht erklärt, dass man erst kaufen soll, wenn man das Geld hat.

Zudem wird man als Minderjähriger nichts auf Rechnung kaufen können.

Dass er noch Schüler ist und kein Einkommen hat, a b e r eine Kontokarte mit der einkaufen kann?

Dann muss der Sohnemann halt lernen, mit seinen Finanzen so umzugehen, damit man keine Schulden macht.

Zudem kann man mit 17 sich auch einen kleinen Job am Wochenende suchen, um sich sein Taschengeld aufzubessern.

Das müssen sie natürlich nicht, wenn sie diese Verpflichtung gegenüber der Bank nicht ausdrücklich eingegangen sind. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Und für deren Schulden schon gar nicht, wenn sie nicht gerade Bürgen sind.